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Frankfurt/Main: Migrantin will nach Elternzeit Arbeit im Bürgeramt wiederaufnehmen – mit Burka PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: BN-Redaktion   
Montag, den 31. Januar 2011 um 13:59 Uhr

BurkaEine 39jährige Muslima mit nordafrikanischem Migrationshintergrund möchte am ersten Februar ihre Tätigkeit im Bürgeramt der Stadt Frankfurt mit Burka wiederaufnehmen. Sie kehrt aus der Elternzeit zurück. Politiker verschiedener Fraktionen lehnen den Ganzkörperschleier in der Amtsstube ab. Die FREIEN WÄHLER werfen den etablierten Parteien vor, mit ihrem Integrationskonzept „Vielfalt bewegt Frankfurt“ genau solche Fälle zu befördern und damit Integration sogar zu behindern.

Integrationsdezernentin Nargess Eskandari-Grünberg (Grüne) erteilt der Ankündigung der Angestellten eine Absage: „Eine Vollverschleierung kommt nicht in Frage. Die Menschen müssen sich bei der Arbeit ins Gesicht schauen können.“ Auch Helga Nagel, Leiterin des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten, will die Burka im Amt nicht dulden. Im Kontakt mit dem Bürger gebe es auch für die individuelle Freiheit Grenzen. Sie sieht zudem Identifizierungsprobleme: „Sollen wir jeden Tag die Frau vor Dienstbeginn in eine Kabine führen und kontrollieren, ob sie die Person ist, die wir eingestellt haben?“

Zu diesen Äußerungen heißt es in einer Pressemitteilung der FREIEN WÄHLER: „Nun wollen also ausgerechnet die Brandbegünstiger vorm Wählerpublikum die Feuerwehr mimen.“ Dabei sei doch „die ganzkörperverhüllungswillige Frankfurterin nichts anderes als ‚Vielfalt’ in ihrer zugespitzten Form: Sozusagen ‚Vielfalt’ Pur!“ In Frankfurt sei alles erlaubt: „Und verboten ist die Burka für städtische Bedienstete eben bislang nicht.“

Bernd Weller, Fachanwalt für Arbeitsrecht, sieht laut Frankfurter Neue Presse auch rechtliche Schwierigkeiten beim Verbot der Burka im Dienst. Zwar habe der hessische Staat ein Interesse konfessionsneutral aufzutreten. Auch untersagt das Beamtengesetz und das Schulgesetz das Tragen eines Kopftuches im Dienst. Für Angestellte im Bürgeramt existiere jedoch keine Regelung. Er befürchtet, „ein Gericht wird in dem Falle der städtischen Bediensteten sagen: ‚Lass es uns doch einmal versuchen.’“ Im Fall eines Prozesses, den die Frau gewänne, stünde ihr, so Weller, eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichheitsgesetz zu.

 
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