Startseite Aktuelles Politische Prozesse: BN-Chef Menzel verklagt Stadt Chemnitz wegen Ungleichbehandlung bei Extremismus-Fördergeldern
Politische Prozesse: BN-Chef Menzel verklagt Stadt Chemnitz wegen Ungleichbehandlung bei Extremismus-Fördergeldern PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: BN-Redaktion   
Mittwoch, den 07. September 2011 um 00:00 Uhr

Der Chefredakteur der Blauen Narzisse, Felix Menzel, hat beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Stadt Chemnitz eingereicht. Menzel hatte sich mit einem Aufklärungsprojekt gegen Linksextremismus beim „Lokalen Aktionsplan für Demokratie, Toleranz und für ein weltoffenes Chemnitz“ beworben. Mit fadenscheinigen Gründen wurde der Antrag auf 3.000 Euro Förderung abgelehnt. Statt dessen werden weiterhin ausschließlich Projekte gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit von der Stadt subventioniert, die damit ihr Gleichbehandlungsgebot mißachtet.

Der Begleitausschuß des Extremismus-Fördertopfes: Wie man sich selbst subventioniert

Die Stadt Chemnitz stellt jährlich 80.000 Euro zur Förderung von Projekten gegen gewaltverherrlichende Ideologien und zur Stärkung von Zivilcourage bereit. Um deutlich zu machen, daß diese Gelder nicht nur für den Kampf gegen rechts bestimmt sind, entschloß sich der Stadtrat 2010 dazu, dem Lokalen Aktionsplan (LAP) die neutralen Zusätze „für Demokratie, Toleranz und für ein weltoffenes Chemnitz“ zu geben. Doch der weder durch den Stadtrat noch durch die Chemnitzer Bürger legitimierte Begleitausschuß, der über die Gelder entscheidet, sorgt weiterhin dafür, daß der Fördertopf ein Selbstbedienungsladen für linke Vereine und Organisationen ist. Besonders fragwürdig ist hierbei, daß die Mitglieder des Begleitausschusses zugleich Antragsteller sind und jedes Jahr mit mehreren 10.000 Euro sich selbst fördern.

Neben Menzel hat auch die Stadtratsfraktion pro Chemnitz eine Klage gegen den LAP angekündigt. Der Stadtrat würde bei der Entscheidung über die Projekte übergangen, da Ratsmitglieder auf Nachfrage nicht einmal detaillierte Auskunft über die Arbeit des Begleitausschusses erhalten und auch bei dessen Sitzungen nicht anwesend sein dürfen, teilte die Fraktion auf Nachfrage mit.

Das Projekt: Aufklärung über linke Gewalt. Zivilcourage gegen Linksextremismus

Menzel hatte fristgerecht zum 31. Mai 2011 sein Projekt „Aufklärung über linke Gewalt. Zivilcourage gegen Linksextremismus“ eingereicht. „Es ist geplant, pro Quartal (Orientierung am Schuljahr) ab Oktober 2011 bis September 2012 jeweils einen Vortrag über die Gefahren des Linksextremismus in Chemnitz auszurichten. Zudem ist eine Wanderausstellung mit Bildtafeln über ‚Gewalttaten von links‘ geplant, auf denen für dieses Thema sensibilisiert wird.“

Ziel sei es, „MultiplikatorInnen, SchülerInnen, StudentInnen sowie Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam zu machen, daß unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung auch durch Extremisten von links bedroht wird.“ Das Projekt sollte „zu mehr Zivilcourage und Partizipation an demokratischen Projekten und Initiativen“ ermutigen.

Menzels Initiative wurde vom Begleitausschuß aus Prioritätsgründen abgelehnt, obwohl es vermutlich das einzige Projekt mit dieser thematischen Ausrichtung ist. Unter den bewilligten Förderanträgen findet sich dagegen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der auch selbst im entscheidenden Begleitausschuß vertreten ist. Er bekommt Geld für ein Informationsportal gegen Rechtsextremismus.

Innovative, bewilligte Projekte des LAP: Schule fährt auf Kosten der Stadt nach Buchenwald!

Ebenfalls die Doppelfunktion von Entscheidungsträger und Entscheidungsnutznießer nehmen ein: Netzwerk für Kultur- und Jugendarbeit e.V. (mit zwei Projekten), die evangelische Kirche, AG In- und Ausländer e.V. (gleich mit zwei Projekten), Sportjugend Chemnitz im SSBC e.V. (ebenfalls mit zwei Projekten). Die Antragsteller haben sich dabei so innovative Dinge wie gemeinsame Völkerballturniere mit In- und Ausländern überlegt. Auch einige Schulen kommen in den Genuß der Förderung und wollen ihre Schüler jetzt – ganz innovativ – ins KZ Buchenwald schicken.

Im vergangenen Jahr ist es zudem zu der Skurrilität gekommen, daß die Rote Hochschulgruppe Gelder für ein Projekt gegen den Extremismus-Begriff bekommen hat. Dies zeigt sehr deutlich, wie einseitig die Förderungen vergeben werden. Mit seiner Klage will Menzel diese Praxis juristisch überprüfen lassen.

Ein demokratisch nicht legitimiertes Gremium entscheidet über 80.000 Euro Steuergelder

Seine Klage begründet er gegenüber dem Verwaltungsgericht Chemnitz mit dem Hinweis auf eine notwendige Gleichbehandlung. Seine Bedenken hat er auch bereits ohne Erfolg gegenüber der Koordinierungsstelle des LAP zum Ausdruck gebracht, die seinen Widerspruch ablehnte. In einem Schreiben vom 4. Juli warf Menzel der Stadt Chemnitz vor, die Fördergelder rechtswidrig und einseitig zu vergeben. Hintergrund ist, daß in der Geschäftsordnung des entscheidenden Gremiums ausdrücklich festgelegt ist, welche Kriterien bei der Vergabe zu beachten sind. Dabei wird ausdrücklich auf die notwendige Verschiedenheit der Projekte hingewiesen.

Im Widerspruch der Stadt heißt es nun, der Begleitausschuß könne selbständig die Förderschwerpunkte festsetzen. Dies deckt sich jedoch nicht mit den Richtlinien und der Geschäftsordnung. Praktisch könnte ja dann das Gremium vollkommen willkürlich Projekte auswählen.

Menzel erhofft sich von der Klage, daß die intransparente Förderpraxis endlich beendet wird. „Dieser linke Selbstbedienungsladen gehört geschlossen“, betont er. Die Fraktion pro Chemnitz will aus anderen Gründen ebenfalls klagen. Vorab hat die Bürgerbewegung die Stadt auf die eklatanten demokratischen Defizite des Aktionsplans gegen Extremismus aufmerksam gemacht. So fordert die Fraktion unter anderem ein „Bekenntnis zur Meinungs- und Gedankenfreiheit“ von allen geförderten Projektträgern. Man erwarte zudem eine „wissenschaftlich belastbare Extremismusdefinition (nicht Wikipedia)“.

Anmerkung der Redaktion: Bereits in der Vergangenheit haben uns unsere Leser bei politischen Prozessen sehr geholfen, so daß diese bisher ausschließlich positiv ausgingen. Dafür ein herzliches Dankeschön! Wenn Sie die Klage gegen die Stadt Chemnitz unterstützen wollen, spenden Sie bitte an unseren gemeinnützigen Förderverein (Verein Journalismus und Jugendkultur Chemnitz e.V., KTR: 418774903, BLZ: 86010090, Postbank Leipzig, Verwendungszweck: Politischer Prozess Chemnitz).

 
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