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Schleswig-Holstein: Eskalation im Streit um Facebook PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: BN-Redaktion   
Mittwoch, den 02. November 2011 um 11:15 Uhr

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, hat gestern angekündigt, der schleswig-holsteinischen Staatskanzlei eine förmliche Beanstandung zukommen lassen zu wollen. Nach wiederholter Aufforderung will er nun allen öffentlichen Einrichtungen, die die „Gefällt mir“-Verlinkung nicht entfernen, einen Bußgeldbescheid von 50 000 Euro zukommen lassen. Er Ursache für diesen Schritt ist eine Weigerung Landesregierung, die Facebook-Einbindung auf ihren Internetseiten zu entfernen. Besucher haben dort auch weiterhin die Möglichkeit, über das Nutzen des „Gefällt mir“-Links anderen Facebook-Freunden zu zeigen, dass ihnen diese Internetseite gefällt. Datenschützer bemängeln, dass auf diese Weise personenbezogene Daten an Facebook in die USA übermittelt würden, was gegen deutsches Recht verstößt.

In der gestrigen Pressmitteilung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), dem Weichert vorsteht, heißt es an der Gesetzeslage bestehe keine Mehrdeutigkeit: „Unstreitig ist, dass die Nutzung von Facebooks Social-Plugins und Fanpages rechtswidrige Datenverarbeitungen auslöst. Daran lassen die Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags und des Landtags keine Zweifel.“ Die Staatskanzlei hatte zuvor als Reaktion auf Weicherts Kritik alle „Gefällt mir“-Links auf ihrer Seite mit einem deutlichen Warnhinweis versehen und mahnt auf ihrer Netzpräsenz: „Welche Daten Facebook im Detail speichert und wie das Unternehmen diese Daten nutzt, ist nicht genau bekannt. Sicher ist, dass Facebook nicht nur Daten speichert, die direkt von Nutzern eingegebenen werden, sondern auch Aktionen der Facebook-Nutzer – vermutlich lückenlos – aufzeichnet.“ Gleichzeitig machte die Landesregierung allerdings über einen Sprecher deutlich, dass sie an Facebook festhalten wolle: „Schleswig-Holstein bleibt bei Facebook: Die Landesregierung wird ihre Fan-Page auch weiterhin betreiben.“ Nach Ansicht des ULD ist allerdings die Warnfunktion wenig hilfreich, da bereits das Aufrufen einer Internetseite Informationen an Facebook übermittle.

Weichert bezeichnete Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und die Staatskanzlei unterdessen als „schlechte Vorbilder“ und kündigte auf der Internetseite des ULD weitere Konsequenzen an. Ab heute sehen Weicherts Experten vor, Verstöße gegen die Aufforderung, die „Gefällt mir“-Verlinkung zu entfernen, mit einem Bußgeld von bis zu 50 000Euro zu ahnden. Ob diese Strafe nun auch die Landesregierung in Schlewsig-Holstein treffen wird, ist bisher unklar. Diese sieht sich jedenfalls im Recht und attestiert Weichert ein zweifelhaftes Rechtsverständnis.

 
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