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Geschrieben von: Felix Menzel
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Mittwoch, den 13. Februar 2008 um 01:00 Uhr |
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Das am 12. Februar 2008 vom sächsischen Kabinett verschärfte Versammlungsgesetz geht Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) noch nicht weit genug. Nach dem neuen Gesetz sollen Versammlungen, bei denen die Opfer des Nationalsozialismus verhöhnt werden könnten, verboten werden. Zudem können Demonstrationen künftig an geschichtsträchtigen Orten wie der Dresdner Altstadt oder dem Leipziger Völkerschlachtdenkmal an bestimmten Tagen nicht mehr stattfinden. Buttolo kritisierte an dem neuen Gesetz, daß es die linksextreme Szene zu wenig im Auge habe. Er wünscht sich für die Zukunft insbesondere ein weitergehendes Militanz- und Uniformierungsverbot. Die Verschärfung des Versammlungsgesetzes in Sachsen ist ein Beispiel dafür, daß sich die Regierenden in Deutschland häufig nur noch mit der Verhängung von Ausnahmezuständen zu helfen wissen.
Um das jährliche Gedenken der Jungen Landsmannschaft Ostpreußen (JLO) an die Opfer des alliierten Bombenterrors in Dresden um den 13. Februar herum einzudämmen, wurde durch das neue Gesetz eine Schutzzone in der Dresdner Altstadt für den 13. und 14. Februar jeden Jahres beschlossen. In dieser Schutzzone dürfen dann an besagten Tagen keine Demonstrationen stattfinden, bei denen eventuell die Würde der Opfer des NS-Regimes angegriffen werden könnte.
Nicht nur die Rechten bekämpfen, sondern auch die Linken?
Betroffen vom neuen sächsischen Versammlungsgesetz ist speziell die rechtsextreme Szene. Da jedoch in der Präambel der sächsischen Landesverfassung auch auf die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft hingewiesen wird, fordert nun der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo eine nochmalige Verschärfung des Gesetzes, die dann die Linksextremisten treffen soll. In Sachsen gibt es mehr Gewalttaten mit linksextremistischem Hintergrund als mit rechtsextremistischem. Verantwortlich dafür ist insbesondere die linke Szene in Leipzig-Connewitz, die durch regelmäßige Randale und Gewaltexzesse auffällt. Buttolo meint, mit einem strikteren Uniformierungs- und Militanzverbot könne man Herr über die Lage in Leipzig-Connewitz werden und vermeide zudem den Eindruck der einseitigen Bekämpfung von extremistischen Strömungen.
Ausnahmezustände regulieren die Freiheiten des Volkes
Im Hinblick auf die im Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit ist das Vorgehen der sächsischen Regierung bedenklich. Mit immer neuen Ausnahmeregelungen höhlt sie die Versammlungsfreiheit aus. Welche Folgen dieser Mechanismus nach sich zieht und welchen Stellenwert der Ausnahmezustand in den heutigen demokratisch verfaßten Staaten besitzt, hat BlaueNarzisse.de jüngst in einem Theorie-Beitrag über den Ausnahmezustand als herrschendes Paradigma gegenwärtiger Politik beleuchtet. Lesen Sie diesen Artikel über die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit in Sachsen also als eine praktische Anwendung der theoretischen Ausführungen von Giorgio Agamben über den Ausnahmezustand. |