Startseite Anstoß Verfassungsbruch? Die Frauenquote hebt die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz auf
Verfassungsbruch? Die Frauenquote hebt die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz auf PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Peter Lehmann   
Dienstag, den 15. Februar 2011 um 11:15 Uhr

FrauenquoteDie geplante Einführung einer Frauenquote dient vor allem dem Zweck, die Deutschen wieder daran zu gewöhnen, dass der Staat Menschen nach Geschlecht oder sonstigen ererbten Merkmalen klassifiziert und bestimmten Menschengruppen damit mehr Rechte zuweist als anderen. Auf dem Weg in einen neuen Unrechtsstaat müsste auf die Frauenquote konsequenterweise die Gastarbeiterquote folgen.

Wir sind Zeitzeugen einer Entwicklung, bei der eine kleine Clique Radikaler an der Staatsspitze nicht nur das Grundgesetz, sondern auch die wesentlichen Gründungsideale der Bundesrepublik verrät: das Ideal eines Rechtsstaats und das Ideal der Gleichheit vor dem Gesetz.

Wann kommt dann die nächste Quote – für Gastarbeiter, Geringqualifizierte, …?

1949 gehörte die Gleichheit vor dem Gesetz als ewiger rechtsstaatlicher Grundsatz zu den Gründungsgedanken der Bundesrepublik. Im Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es dazu eindeutig: „Niemand darf aufgrund seines Geschlechts bevorzugt werden.“ Frauen mit Hilfe von Quoten gesetzlich zu bevorzugen, ist also eindeutig verfassungswidrig.

Doch lang ist’s her, dass in Deutschland das Grundgesetz noch mehr als dekorative Bedeutung hatte. Das Verfassungsgericht, längst müde geworden, die Grundrechte der Deutschen gegen die Mißachtung dieser seitens der Staatsspitze zu verteidigen, wird zweifellos auch diesen Verstoß großmütig durchwinken. Und wenn nicht, wird am Ende irgendein beliebiges EU-Organ dafür sorgen, dass wieder einmal zu Recht erklärt wird, was ganz offensichtlich Unrecht ist.

Die Frauenquote dient somit als Dammbruch. Sie markiert den endgültigen Abschied von den Idealen von 1949. Ist dieser Damm einmal gebrochen – und er wird brechen, dafür werden unsere Staats- und Parteiführer schon sorgen – ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch die allmächtigen Gastarbeiterverbände auf das Beispiel der Frauenquote verweisen werden, um sich mittels eigener Quote ebenfalls ihre ganz speziellen Sonderrechte zu verschaffen.

Verrat an den Gründungsidealen der Bundesrepublik

Im Ergebnis werden wir genau den Staat bekommen, vor dem uns das Grundgesetz eigentlich schützen soll: einen Staat, der Menschen nach Vererbung beurteilt und bestimmten Gruppen mehr Rechte zuweist als anderen. Die Frauenquote, sofern sie umgesetzt wird, ist daher mehr als nur ein weiterer offensichtlicher Verfassungsbruch am Kabinettstisch. Sie ist auch ein offener Verrat am Gründungsgedanken und den Idealen der Bundesrepublik Deutschland.

Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com

 
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