Startseite Gesichtet Bundestag „genervt“: Petition gegen das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei
Bundestag „genervt“: Petition gegen das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Robin Classen   
Montag, den 21. Februar 2011 um 13:30 Uhr

TürkeiVolksabstimmungen und direkte Demokratie – was in anderen Ländern zu den höchsten Gütern der politischen Kultur gehört und fester Bestandteil der Verfassungen ist, gilt den deutschen Spitzenpolitikern gemeinhin als überflüssig und „gefährlich“, da der Bürger ja sowieso keine Ahnung habe. Widerwillig hat der Bundestag nun jedoch seit einigen Jahren ein E-Petitionen-System im Internet eingerichtet, bei dem Bürgern das Gefühl vermittelt wird, jemand würde sich abseits von Wahlen allen Ernstes für ihre Meinung interessieren. Nun haben die Bürger dieses – ziemlich benutzerunfreundlich gestaltete – Petitionensystem einmal verwendet und anstatt sich über dieses Zeichen der Überwindung der Politikverdrossenheit zu freuen, sind unsere Politiker das, was sie wohl immer sind, wenn der Bürger sich zu Wort meldet: genervt.

Über 11.000 Bundesbürger haben nach einer umfangreichen Bewerbung der Petition in Internetblogs, auf Internetseiten und in sozialen Netzwerken ihre Unterschrift unter die von einem A. Weber erstellte Petition gegen das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei von 1964 gesetzt. So viele, dass sich der Bundestag nun mit der Petition beschäftigen wird, obgleich das Ergebnis schon klar sein dürfte. Angesichts der Tatsache, dass Bundesbürger sich für Politik interessieren und gegen Ungerechtigkeiten demonstrieren, titelt auch der linksliberale Spiegel gleich besorgt: „Anti-türkische Petition nervt den Bundestag“.

Deutsche Krankenversicherung kommt für Behandlung von Türken in der Türkei auf

Zunächst gilt es zu klären, was das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei von 1964 überhaupt besagt und warum es zu einer derartigen Ablehnung im Volk gekommen ist. Das Abkommen sieht vor, dass deutsche Krankenversicherungen für medizinische Dienstleistungen in der Türkei, von Familienangehörigen eines in Deutschland lebenden Türken, aufkommen. Hierin liegt eine Ungleichbehandlung der Beitragszahler begründet, denn im Unterschied zu türkischen Beitragszahlern, dürfen deutsche Beitragszahler ihre Eltern ebenso wenig mitversichern, wie Familienangehörige, die im Ausland leben.

Der Deutsche, der lebenslang in seine Krankenversicherung eingezahlt hat, kann also nur sich, seine Kinder und seinen Ehepartner versichern. Der türkische Gastarbeiter dagegen, der nur wenige Jahre einbezahlt hat und überdurchschnittlich oft arbeitslos gemeldet ist, darf zusätzlich seine Eltern und im Ausland lebende Familienangehörige mitversichern. Die Mehrkosten für diese Zusatzdienstleistung schlagen sich in den Beitragssätzen nieder, die wiederum nicht nur von den Nutznießern, sondern auch von den deutschen Krankenversicherten mitbezahlt werden. Dieser unsägliche Status Quo – der im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006 und Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes („Niemand darf wegen (…) seiner Heimat und Herkunft (…) benachteiligt oder bevorzugt werden.“) übrigens gegen geltendes Recht verstößt – wird von der ins Leben gerufenen Petition kritisiert.

Der Spiegel beschreibt diese Autochthonen feindliche Regelung in einer Passage mit bewusst gewähltem unklaren Satzbau und schwammigen Formulierungen. Damit soll verhindert werden, dass der Leser sich gar noch mit den Unterschreibern der – mittlerweile abgeschlossenen – Petition solidarisiert. Stattdessen greift das Magazin zur altbewährten Strategie der persönlichen Diffamierung und greift sich einige empörte, nachvollziehbare, aber nicht sachkundige Forenbeiträge zum Thema aus der E-Petitionen-Seite des Bundestages heraus, um auf die Unterzeichner mit der Faschismuskeule einzudreschen. Wenn schon der Inhalt der Petition makellos ist, dann müssen wenigstens die Unterzeichner als „Personen mit politisch eher fragwürdigen Ansichten“ diffamiert werden.

Das Sozialversicherungsabkommen hat keine zeitliche Begrenzung

Den Vogel schießt der Spiegel ab, weil er als Entschuldigung für die Ungerechtigkeit die von Arbeitgeberverbänden, entnationalisierter Großindustrie und dem internationalen Finanzkapital geforderten Anwerbeabkommen zur Gewinnung von sklavenähnlichen Billiglohnkräften aus aller Welt heranzieht. Soziale Absicherung, auch für Familienmitglieder in der Heimat, sollte einen zusätzlichen Anreiz für die in den Arbeitskosten besonders günstigen und daher beim heimatlosen Kapital besonders beliebten Türken bieten.

Während das erste Anwerbeabkommen von 1961 lediglich Zeitarbeit vorsah, war das zweite von 1964 dafür verantwortlich, dass auch heute, bei inoffiziell mit Sicherheit mehr als 5 Millionen Arbeitslosen, noch „Gastarbeiter“ in Deutschland weilen. Im selben Jahr wurde dann auch das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei geschlossen, welches Regelungen beinhaltet, die sich andere Staaten in ihren Abkommen nur erträumen können. Zum einen die oben beschriebenen Privilegien, zum anderen die Tatsache, dass das Abkommen niemals automatisch ausläuft.

Sozialversicherungsabkommen mit anderen Ländern wie Mitgliedsstaaten der EU oder auch der USA müssen nach einigen Monaten – bei ersteren 12, bei den USA 60 – erneuert und an die Gegebenheiten der Zeit angepasst werden. Die Türken profitieren hingegen immer noch von den Geschenken der CDU-Regierung an Großkonzerne aus den 60er-Jahren. Ebenfalls schuldig sind im Übrigen die USA, die die transatlantische Hörigkeit der CDU ausnutzten und zu einer verstärkten Einbindung der geostrategisch wichtigen Türkei mehr oder weniger zwangen.

Dass die Regelung schon damals rechtlich problematisch war und nach dem Ende der offiziellen Gastarbeit vollkommen gegenstandslos geworden ist, verschweigt der Spiegel und übernimmt die lächerliche Einschätzung des Arbeitsministeriums: Die rechtswidrige Mitversicherung der Auslandstürken sei für Deutschland kostengünstig! Die Kosten wären angeblich deutlich höher, wenn die Türken von ihrem „Recht“ nach Deutschland zu ziehen, Gebrauch machen und sich hierzulande behandeln lassen würden.

Gibt es ein Recht auf ausländische Familienzusammenführung?

Das angebliche „Recht“, auf welches das Arbeitsministerium hier anspielt, ist eine weitere deutsche Unsäglichkeit, nämlich die in §36 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetz geregelte „Familienzusammenführung“, welche erlaubt, Kinder und Ehepartner aus dem Ausland nach Deutschland zu holen. Diese macht einen Großteil der langfristigen Zuwanderung aus. Die Familienzusammenführung wird von nationalen Gruppierungen schon seit Jahrzehnten als unverhältnismäßig kritisiert – vielleicht der richtige Gegenstand für eine neue Petition?

Zudem hinkt die Argumentation des Arbeitsministeriums ganz gewaltig, denn die Horrorvision von lauter nach Deutschland ziehenden Auslandstürken nach einer Aufkündigung des Sozialversicherungsabkommens dürfte sich nicht bestätigen: Die Familienzusammenführung ist nämlich – bis auf selten auftretende Härtefälle – ausschließlich für Kinder und Ehepartner gedacht und eben nicht für die Eltern, welche den größten Teil der in der Türkei Mitversicherten ausmachen dürfte. Auf die Idee die Familienzusammenführung, welche in dieser Form in Europa eine Ausnahme ist, einfach gleich mit dem Sozialversicherungsabkommen abzuschaffen und damit jeglicher Bredouille zu entgehen, kommt das Arbeitsministerium nicht.

Als nächstes geht die Spiegel-Autorin Christiane Bielek auf den Kostenfaktor des Sozialversicherungsabkommens ein und versucht die Kosten anhand einer, selbst von ihr als „vage Schätzung“ bezeichneten Quelle und durch Zahlenspielerei als gering darzustellen. Fakt ist, dass 500.000 Türken in Deutschland prinzipiell mitversicherungsberechtigt sind. Von diesen 500.000 sollen laut der von Bielek zitierten „groben Schätzung“ der „Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland“ angeblich nur 35.000 Türken die Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Trotzdem liegt die jährliche Kostenschätzung dieser Quelle bei 10 Millionen Euro! Bielek versucht diese 10 Millionen Euro in prozentuale Relation zu den Gesamtkosten des Gesundheitssystems zu setzen, um die Kosten des von ihr so geliebten Sozialversicherungsabkommens zu verschleiern. Sie schafft es aber nicht, eine Nennung des realen Wertes zu umgehen.

Tausende Menschen erkranken in Deutschland jedes Jahr am Grauen Star – einer Krankheit, bei der der Patient langsam sein Augenlicht verliert. Mit diesen 10 Millionen könnten zum Beispiel 4300 ambulante Katarakt-Operationen durchgeführt und damit über 4000 Menschen das Augenlicht gerettet werden. Bieleks Rechenkünste in allen Ehren, aber aus Türkeifreundlichkeit die finanzielle Dimension von 10 Millionen Euro herunterrechnen zu wollen, ist einfach nur menschenverachtend. Im Übrigen stellen diese 10 Millionen Euro wohl den unteren Rand der tatsächlichen Kosten dar: Falls alle 500.000 Türken die Mitversicherung in Anspruch nehmen würden, so würden die Kosten ganze 143 Millionen Euro betragen – im Jahr!

Millionenbeiträge werden auch weiterhin zum Fenster herausgeworfen

Der eigenartige Artikel endet schließlich – neben dem obligatorischen Hinweis auf den angeblich fremdenfeindlichen Charakter der Petition, Martin Hohmann und die NPD – mit dem absolut unverschämten Vergleich von deutschen Arbeitnehmern, die sich nach 40 Jahren Arbeit einen ruhigen Lebensabend gönnen und türkischen Eltern von Gastarbeitern. Auch die Panikmache, deutsche Touristen könnten von einer Abschaffung der Regelung negative Konsequenzen im Versicherungsschutz davontragen, reiht sich nahtlos in den Tenor des Artikels ein: Dass der Versicherungsschutz und andere sozialrechtliche Regelungen auch ohne Benachteiligung deutscher Beitragszahler und gesundheitspolitischer Geldverschwendung mit dutzenden anderen Staaten im Einvernehmen getroffen wurden, wird dem Leser verschwiegen.

Letzten Endes wird das Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei aufgrund der Unwillig- und Unfähigkeit der Berliner politischen Klasse bestehen bleiben und die Bundesrepublik munter weiter zwei- bis dreistellige Millionenbeträge zum Fenster rausschmeißen: Zumindest so lange, wie direktdemokratische Mitbestimmung in Deutschland sich auf „E-Petitionen“ für den „genervten“ Bundestag beschränkt und der Bürger sich weiter den Luxus leistet, etablierte Parteien mit Regierungsmehrheiten auszustatten.

 
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