Startseite Gesichtet Grundsätzlich und Grundlegend V: PID oder die Schlacht am Reagenzglas
Grundsätzlich und Grundlegend V: PID oder die Schlacht am Reagenzglas PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Johannes Schüller   
Montag, den 27. Juni 2011 um 12:58 Uhr

Hinter dem nach harten Biologieunterricht klingendem Wort Präimplantationsdiagnostik (PID) verbirgt sich ein alter Menschheitstraum: der Wunsch nach einem gesunden, von Krankheit befreiten Leben. Der Gynäkologe und Reproduktionsmediziner Matthias Boechle bietet z. B. in einer Berliner „Kinderwunschpraxis” mittlerweile „Kinder in glücklicher Familie” an. Dr. med. Claudia Kaminski ist Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle e.V.” und Sprecherin der Initiative stoppt-pid.de. Gegenüber BlaueNarzisse.de bezeichnet sie die PID als „Präimplantationsselektion“.

Nächste Woche entscheidet der Deutsche Bundestag über die Zulassung der PID. Die Parlamentssitzung steht am Ende einer mit höchster ethischer Kampfkraft ausgetragene Diskussion um eine mögliche bio-technische Zukunft in Deutschland. Aber nicht nur die beiden Mediziner beweisen, wie schlecht sich die Diskussion auf ein Schlagwort reduzieren lässt.

„Das menschliche Leben beginnt naturwissenschaftlich gesehen mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Nach Abschluss dieses Prozesses, der ungefähr 24 Stunden dauert, liegt statt zwei Körperzellen ein eigenständiges, individuelles menschliches Lebewesen vor”, erklärt Kaminski.

Kaminski: Keine Garantie auf gesunde Kinder

Im Falle der PID findet im Reagenzglas eine sogenannte In-Vitro-Fertilisation statt. Die entstandenen Embryonen werden auf genetische Schäden untersucht. Drohen schwere Behinderungen oder Erbkrankheiten, vernichten die Ärzte die unerwünschten Embryonen. Das übriggebliebene pflanzen sie in der Gebärmutter der Frau ein. International sind mittlerweile über eine Million Kinder durch In-Vitro-Fertilisation zur Welt gekommen. „Für jedes Kind, das mittels PID gesund geboren wird, vor einer späteren Behinderung aber genauso wenig geschützt ist wie jedes andere, werden statistisch betrachtet 33,7 Embryonen ausgesondert und ‚verworfen´, das heißt getötet”, empört sich Kaminski. Und gibt zu bedenken: „Die PID kann keine gesunden Kinder garantieren. Dies schon deshalb nicht, weil nur rund drei Prozent der Behinderungen genetisch bedingt sind.” Denn die meisten Behinderungen entständen erst durch Unfälle oder als Folge von Krankheiten.

Ganz anders sah das der 114. Ärztetag Ende Mai 2011 in Kiel. Ein Großteil der Mediziner plädierte für die Embryonenselektion, allerdings unter Einschränkungen. Die Ärzte schrieben in ihr Memorandum: „Die ethische Abwägung spricht für eine Zulassung der PID in engen Grenzen und unter kontrollierten Voraussetzungen.“ Dazu zählen Krankheiten, für die bei den Eltern ein hohes genetisches Risiko vorliegt. Ausgeschlossen sind u. a. Geschlechtsbestimmungen ohne Krankheitsbezug und das Risiko eines geringeren Alters des Kindes im Vergleich zu seinen Eltern. „Unter Gesichtspunkten der Zumutbarkeit für die Frau und des Entwicklungsstandes des vorgeburtlichen Lebens ist die In-vitro-Befruchtung mit PID in bestimmten Fällen ethisch weniger problematisch als eine mit nachfolgendem Schwangerschaftsabbruch”, rechtfertigt die Ärztekammer ihr Memorandum. Landesärztekommissionen sollen nach einer Zulassung jeden Fall einzeln prüfen.

PID sprengt den Fraktionszwang

Was Deutschlands Ärzte vorsichtig einführen, ist in den USA und Großbritannien längst gängige Praxis. Um den Vorwurf des mangelnden Lebensschutzes in Kiel zu entgehen, hat sich die Ärztekammer auch für das Verbot der Sterbehilfe entschieden. Ärzte, die schwerkranken Patienten beim Selbstmord Hilfe leisten, sollen künftig mit Berufsverbot rechnen. Für Kaminski klingt das zu Recht widersprüchlich: „Es ist unverständlich, dass der 114. Deutsche Ärztetag das Leben von Menschen an ihrem Ende zu schützen bereit ist – was wir übrigens sehr begrüßen – nicht aber an seinem Anfang. Denn Menschenwürde und Lebensschutz sind unteilbar.”

Unterm Strich kann der Ärztetag jedoch wenig beeinflussen. Die letzte Entscheidung trifft der Bundestag. Und der ist höchst geteilter Ansicht. Insgesamt drei parteiübergreifende Fraktionen plädieren entweder für eine weit oder eng begrenzte Erlaubnis bzw. ein totales Verbot. Der Fraktionszwang wird auch in der dritten und letzten Sitzung Ende Juni aufgehoben. Die Folge sind Zweckkoalitionen zwischen der gesundheitspolitischen Sprecherin der Grünen, Birgitt Bender, und dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder. In einem gemeinsamen Antrag wollen sie ein PID-Verbot durchsetzen. Denn ein Staat, der entscheide „welches Leben gelebt werden darf und welches nicht” verliere seine Menschlichkeit.

PID: „Gender Mainstreaming” durch die Hintertür?

Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Ulrike Flach, und Peter Hintze (CDU) führen die Gefahr von Schwangerschaftsabbrüche, Fehl- oder Totgeburten ins Feld. Deshalb diene gerade die PID dem Schutz des Lebens. Hintze begrüßt auch das Urteil des Ärztetags: „Es ist ein starkes moralisches Signal, dass sich die überwältigende Mehrheit der deutschen Ärzteschaft für die Hilfe für Eltern in schweren Konfliktsituationen ausspricht.” Denn die PID verhindere nicht zuletzt auch Spätabtreibungen. Unterstützung erhalten die Befürworter der Embryonenselektionen auch vom Deutschen Ethikrat und der Nationalen Akademie der Wissenschaften. Für Kaminski vergisst auch Hintze die Folgen dieses Dammbruchs: „Fortan stünden die Anerkennung der Menschenwürde und der Schutz fremden Lebens unter dem Vorbehalt, dass die genetische Ausstattung dieser Menschen, den Präferenzen anderer entspricht. Es gäbe auch keinen vernünftigen Grund mehr, nicht auch andere Präferenzen in den Blick zu nehmen, als nur genetisch bedingte Krankheiten.” Deutschland drohe, was in anderen Staaten bereits umgesetzt worden sei: „Das ist übrigens kein Horrormärchen. In den USA oder Schweden ist die Geschlechtsselektion mittels PID, das so genannte „social sexing“, längst Realität.” International bieten bereits drei Kliniken diese „sex selection“ im Bereich des „family-balancing“ an.

Im September 2000 kam es in den Vereinigten Staaten zum Fall „Adam Nash“. Dessen Eltern wählten Nash aus 16 Embryonen aus, um für seine sechs Jahre ältere Schwester eine lebenswichtige Knochenmarkspende zu ermöglichen. Davor wurden erfolglos 80 bis 100 Embryonen hergestellt und anschließend vernichtet. Die gezielte Herstellung einer Vielzahl von Embryonen und anschließende Selektion gehören in den USA und Großbritannien längst zur Routine beim PID-Verfahren. Seit 2001 ist die PID auch in Großbritannien möglich, um ein Kind als Gewebe- oder Blutspender für ein erkranktes Geschwisterkind herzustellen. Neben den USA führte das Land die Embryonen-Selektion bereits 1990 ein.

Aber die Frage nach der Menschenwürde lässt sich nicht allein durch die Trennung von embryonalen Leben und nichtembryonalem Vor-Leben beantworten. Denn mit der PID ließe sich auch ein kurzes, mitunter qualvolles Leben verhindern. Professor Klaus Diedrich, Direktor der Uni-Klinik Lübeck für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, befürwortet gegenüber ZDFonline die Embryonenselektion: „Es ist besser, bei einer Hochrisikosituation für eine Erbkrankheit, eine Schwangerschaft auf Probe zu vermeiden und eine Zeugung auf Probe vorzuziehen und die Untersuchung und Ausschluss dieser Erkrankung bereits am Embryo vor einer Schwangerschaft zu machen.”

Landesbischof Johannes Friedrich: PID „mogelt am Leid vorbei”

Bloechle half 2005 in seiner Berliner „Kinderwunschklinik” einer jungen Frau, die bereits vier Schwangerschaften hinter sich hatte. Ein genetischer Defekt verursachte damals vier Totgeburten in Folge. Der Gynäkologe ermöglichte dank der PID der Mitte-20-jährigen die erste erfolgreiche Geburt. Das Kind lebt heute in Bayern und ist circa fünf Jahre alt. 2010 zeigte sich Bloechle selbst an und erreichte die Legalisierung der Embryonenselektion durch die Hintertür. Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs ist die PID seitdem übergangsweise in Deutschland erlaubt.

Doch Kaminskis „Horrormärchen” von Babys nach Katalog zeigt auch die engen Grenzen einer ethisch verträglichen Embryonenselektion auf. In Großbritannien, dass die PID bereits 1990 einführte, genügt mittlerweile die Veranlagung für Darmkrebs zur Ausselektion genetisch belasteter Embryonen. Der evangelische Bayerische Landesbischof Johannes Friedrich nennt das „am Leid vorbeimogeln”. Zusammen mit dem katholischen Kardinal Reinhard Marx rief er in einem Brief diese Woche zum Verbot der PID auf. Denn eine Genehmigung zur Selektion hieße, menschliches Leben nur unter dem Vorbehalt künftiger Nichtbehinderung und Gesundheit zu erlauben.

Auch „Wunschkinder” erinnern sich

Berechtigt ist der Traum nach einem von Krankheit, Leid und Schmerz befreiten Leben zweifelsohne. Dass diese scheinbare Befreiung von einem lebenslangen Leiden nicht ohne traumatische Nebenwirkungen zu haben ist, bestätigt Kaminski: „Im Übrigen verletzt die Präimplantationsselektion auch die Würde derer, die sie überleben. Denn sie verdanken ihr Leben einzig und allein dem zufälligen Umstand, dass ihre genetische Ausstattung mit den Präferenzen ihrer Eltern übereinstimmen.” Das Wort vom „Wunschkind” dreht sich so um. Denn das eigene, genetisch unbelastete Leben fußt auf vernichteten Embryonen-Geschwistern. Die eigene Zukunft wurde in einer Schlacht am Reagenzglas ausgetragen, gefallen ist das genetisch unkorrekte Leben. Zwar mag das manche längere Existenz ermöglichen. Doch die Entscheidung, welche Krankheit oder Behinderung diesen Preis wert sein könnte, bleibt.

 
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