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Das Innenministerium hat nun die Fragen des neuen Einbürgerungstests veröffentlicht. Erwartungsgemäß stellt die Lösung keine große Aufgabe dar. Gefragt wird hauptsächlich nach Kompetenzverteilung in Bundes-, Landes- und Gemeindebehörden und nach Grundsätzen der deutschen Demokratie und des Parlamentarismus. Des weiteren sollen sich die neuen Staatsbürger mit dem Wiedervereinigungsprozess, dem Dritten Reich und dem Holocaust auskennen. So fragt man, warum der 27. Januar ein besonderer Tag sei, was 1938 vorgefallen ist und zudem sollte man schon mal etwas vom Kniefall von Willy Brandt gehört haben. Diese Zusammenstellung lässt eindrucksvoll erkennen, dass die „Erinnerungskultur“ in den Augen der Politik ein zentraler Punkt des „Deutsch-seins“ ist.
Wie wär´s mit der Frage: Gab es Deutschland schon vor 1933?
Im Gegensatz zu der Anhäufung von Fragen zu „den 12 Jahren“ gibt es keine einzige Frage zum Thema Vertreibung, Ostgebiete und Kriegsgefangenenheimkehr, dafür aber zum Thema Gastarbeiter. Dies erweckt den Eindruck, dass es vor 1933 kein Deutschland gab und dass nach 1945 auch nicht mehr viel geschehen sein kann. Fragen zum Ersten Weltkrieg, zum Kaiserreich und zur Weimarer Republik oder sonstigen Themen vor dem Jahr 1933 fehlen komplett.
Im Test ausdrücklich erwähnt werden hingegen die Möglichkeit des Zivildienstes, die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften und das Antidiskriminierungsgesetz. Die militante Verwendung von doppelgeschlechtlichen Anreden und Bezeichnungen lässt Fragen und Antwortmöglichkeiten häufig unübersichtlich erscheinen. Vor allem die Tatsache, dass man nur die Hälfte der Fragen richtig beantworten muss, gibt den kompletten Test der Lächerlichkeit preis. Denn selbst wenn eine Frage mal etwas schwieriger sein sollte, ist die Antwort häufig durch lächerlichste Antwortmöglichkeiten des Ankreuzverfahrens klar ersichtlich.
Dieses Verfahren ist für den Einbürgerungstest absolut fehl am Platz, denn bei ausführlicher schriftlicher Beantwortung könnten orthografische Fähigkeiten sowie Sprach- und Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache viel besser überprüft werden. Am sinnvollsten wäre es, diese „Aufnahmeprüfung“ halb mündlich und halb schriftlich durchzuführen und natürlich mit deutlich höheren Anforderungen.
„Messung“ von moralischen Vorstellungen
Bei den aktuellen Fragen sollte die Anzahl der möglichen Falschantworten deutlich herabgesetzt werden, wobei manche Fragen (z.B., ob das Schlagen von Kindern erlaubt ist) als K.O.-Fragen markiert werden sollten, bei deren falscher Beantwortung man sofort durchfällt, da sie erkennen lassen, dass der Bewerber keine deutschen Moral- und Ethikvorstellungen besitzt.
Der Einbürgerungstest ist ein richtiger Schritt auf dem Weg zu einem angemessenen Einbürgerungsgesetz, aber dieser Test ist noch weit davon entfernt, ein funktionierender Kontrollmechanismus zu sein. Zum Weblogeintrag: Einbürgerungstest II: Hä? |