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Geschrieben von: Vincent Enderby
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Donnerstag, den 19. Juni 2008 um 02:00 Uhr |
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„Die rechtspolitische Strategie, möglichst wenig Täter zu Haftstrafen zu verurteilen, ist gescheitert, wie die steigende Zahl von Gewalttaten, besonders von schwerer und gefährlicher Körperverletzung zeigt.“ Das erklärte der Ökonom und Kriminalist Horst Entdorf, der an der Frankfurter Goethe-Universität einen Lehrstuhl für Ökonometrie innehat, anlässlich der Vorlage der der neuen Polizeilichen Kriminalstatistik.
Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wies der Wissenschaftler darauf hin, dass bei einem sehr hohen Anteil der von der Polizei aufgeklärten Fälle das Verfahren von Staatsanwälten mit und ohne Auflagen eingestellt werde. Bei schweren Körperverletzungen sei die Quote der Anklagen auf gut 30 Prozent gefallen, in nur 15 Prozent der Verurteilungen gebe es eine Haftstrafe ohne Bewährung. Bei den Heranwachsenden, die dieses Delikt begangen hätten, würden nur noch elf Prozent nach dem Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt, vor 30 Jahren seien es noch knapp 30 Prozent gewesen. Nach Ansicht von Entdorf verkommt das Abschreckungspotential der Strafjustiz, das zudem ein Nord-Süd-Gefälle aufweist. Während in Bayern einem überführten Räuber durchschnittlich 4,9 Monate Haft drohen, sind es in Schleswig-Holstein lediglich 2,4 Monate.
Der Kriminalist hat sich auch mit den wirtschaftlichen Auswirkungen durch Gewalt beschäftigt. Die Schäden sind nach seiner Aussage nur unzureichend erfasst, da lediglich das verloren gegangene Eigentum in Rechnung gestellt wird. Entdorf hat nun versucht, wie es das britische Home Office auch tut, bei der Berechnung der Kosten der Kriminalität auch die psychischen Schäden von Opfern mit einzubeziehen sowie Versicherungsleistungen und nachgelagerte Kosten des Justizsystems in Ansatz zu bringen. Danach stieg die Schadenssumme von 22,9 Milliarden Euro im Jahr 1994 auf 24,7 Milliarden im Jahr 2006 – dies entspricht einer Steigerung von fast acht Prozent.
Dieser Artikel erschien zuerst im Gegengift. Wir danken der Redaktion für die Genehmigung zum Abdruck. |