Startseite Gesichtet Die Karlsbader Beschlüsse: Beschränkung des Freigeistes

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Die Karlsbader Beschlüsse: Beschränkung des Freigeistes PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Simon Meyer   
Donnerstag, den 06. August 2009 um 13:19 Uhr

Karlsbader BeschlüsseWolfgang Schäuble hätte sicher seine helle Freude gehabt, hätte er diesen Tag erleben dürfen. Vor 190 Jahren, am 6. August 1819, begann im böhmischen Karlsbad eine Konferenz von Ministern der wichtigsten deutschen Teilstaaten mit dem Zweck, eine Einigung über massive Eingriffe in bürgerliche Freiheiten und die Beseitigung der teilweise jahrhundertealten Traditionen der akademischen Selbstverwaltung zu erzielen.

In den Führungen der deutschen Staaten, allen voran in Österreich ging die Angst vor einer revolutionären Erhebung um. Die nationalen und liberalen Kräfte in Deutschland sahen sich um die Hoffnung auf ein geeintes Deutschland betrogen, für das man in den Freiheitskriegen geblutet hatte. Drohte nun der gewaltsame Umsturz? Hatte nicht im Zusammenhang mit dem Wiener Kongreß sogar der populäre General Blücher laut geäußert, die gekrönten Häupter, die sich nicht um die Einheit Deutschlands scherten, seien keinen Pfifferling wert?

Kotzebue war verhaßt

Anders als bei den verschiedenen Anlässen zur Bekämpfung der heute politisch unliebsamen Bewegungen war der Anlaß der Karlsbader Beschlüsse keine heiß geredete Luftnummer. Keine Selbstverstümmelung durch Hakenkreuze und kein nur scheinbar ersäuftes Kleinkind, sondern eine ganz reale und politische Tat, erwachsen aus einer Geisteshaltung, deren Ziel die unbedingte Niederhaltung der Karlsbader Beschlüsse war: das Attentat auf den Staatsrat August von Kotzebue durch den Erlanger Studenten und ehemaligen Burschenschafter Carl Ludwig Sand.

Mit den Worten Theodor Körners „Der Freiheit eine Gasse“ erstach Sand am 23. März 1819 den in russischen Diensten stehenden Staatsrat Kotzebue, der sich in der Vergangenheit zunächst als Verfasser schlüpfriger Lustspiele hervorgetan hatte und sich später als scharfzüngiger Kritiker der nationalliberalen Studentenbewegung den Haß aller Burschenschafter zuzog. Sand wollte zum Arnold von Winkelried der Deutschen werden. Noch im Gefängnis ließ er sich aus „Die Schlacht von Sempach“ vorlesen. Er hoffte, daß andere ihm in die aufgeworfene Gasse folgen würden und er das Fanal für eine allgemeine Volkserhebung gezündet hatte. Tatsächlich kam es im Juli 1819 zu einem erneuten Attentat des Nassauer Apothekers Löning auf den Staatsrat von Ibell in Wiesbaden, das zwar mißlang, die Furcht der Höfe vor revolutionären Umtrieben aber noch stärkte.

Es war gerade der studentenfreundliche Großherzog Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach, von seinen Gegnern als „Altbursche“ bezeichnet, der als erstes öffentlich den Gedanken einer umfassenden Regelung des Universitätswesens durch den Bundestag für alle deutschen Universitäten aufbrachte. Der Großherzog betonte jedoch, Freiheit der Meinungen und der Lehre müsse den Universitäten verbleiben und auch die Burschenschaften verteidigte er, da diese doch die schöne Idee der Einigkeit der Deutschen verwirklichen wollten. Was man im nur kurz zurückliegenden Kriege als freiwillige Jäger zur Stärkung der Wehrkraft gerne gebraucht habe, dürfe man nicht sofort wieder in die Unmündigkeit zurückstoßen.

Die Umsetzung der Beschlüsse war uneinheitlich

Diese Worte bestärkten die maßgeblichen Kräfte in Wien, allen voran den damaligen Außenminister Fürst Metternich, eher noch in ihrem Willen, den nationalliberalen Tendenzen nachdrücklich entgegenzuwirken und man begann zunächst in aller Stille, die notwendigen Schritte vorzubereiten. Nachdem sich Metternich im Vorfeld der Ministerkonferenz bereits in den wesentlichen Punkten mit Preußen geeinigt hatte, lud man die Vertreter der als verläßlich eingeschätzten Teilstaaten Deutschlands zu einem Treffen, um die weiteren Schritte in die Wege zu leiten. Die Ministerkonferenz tagte im böhmischen Karlsbad, denn auf eine gepflegte Tagungsatmosphäre in mondäner Umgebung legte man auch damals schon Wert. Bis zum 31. August hatte man sich im wesentlichen geeinigt. Das Ergebnis der Konferenz sollte für viele Jahre das öffentliche Leben in Deutschland prägen.

Juristisch bindend war das unter der Bezeichnung „Karlsbader Beschlüsse“ bekannt gewordene Resultat der Ministerkonferenz nicht. Vielmehr erforderten die Beschlüsse in der komplizierten Struktur des Deutschen Bundes eine zweifache Umsetzung. Zunächst hatte der Bundestag des Deutschen Bundes als Zentralorgan der deutschen Teilstaaten die Beschlüsse zu verabschieden. Das geschah in Frankfurt am Main am 20. September 1819 in Form von insgesamt vier Gesetzen, die im gesamten Gebiet des Deutschen Bundes Verbindlichkeit erlangen sollten. Im Einzelnen waren dies die Exekutionsordnung, das Universitätsgesetz, das Pressegesetz und das Untersuchungsgesetz. Aller Ziel war es, die nationalliberale Bewegung zu bekämpfen. Die sogenannten Demagogen wurden als Volksverhetzer verfolgt, aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen, eingesperrt und außer Landes getrieben.

Da die Ausführung aller Bundesgesetze aber Angelegenheit der jeweiligen Teilstaaten war, mußte jeder Teilstaat die Beschlüsse nochmals durch ein eigenes Gesetz zur unmittelbaren Anwendbarkeit bringen. In der Umsetzung und auch der Intensität der tatsächlichen Verwaltungspraxis zeigten sich hierbei erhebliche Unterschiede, etwa zwischen der akribischen Umsetzung in Preußen und den Teilen des Deutschen Bundes, die einer ausländischen Krone unterstanden, wie Luxemburg oder der Universitätsstadt Kiel, die mit Holstein zwar Teil des Deutschen Bundes war, gleichwohl aber unter dänischer Oberhoheit stand.

Die Folge war Unterdrückung jeglichen nationalliberalen Gedankenguts

Gerade für die Universitäten brachten die neuen Bestimmungen eine empfindliche Einschränkung der akademischen Freiheit mit sich. Mit dem für die heutige Zeit kaum mehr vorstellbaren Eigenleben der akademischen Selbstverwaltung war es ein für allemal vorbei. An jeder Universität wurde ein landesherrlicher Bevollmächtigter – ein kleiner Schäuble sozusagen – installiert, dessen einzige Aufgabe die Überwachung der Studenten und Professoren war. Professoren, die sich den Ideen der Burschenschafter allzu aufgeschlossen zeigten, konnten ihres Amtes enthoben werden und durften in keinem Bundesstaat wieder eingestellt werden. Studenten, die Mitglied in verbotenen Verbindungen waren, verloren die Möglichkeit, eine öffentliche Stellung zu bekleiden, ähnlich dem Danubia-Erlaß des damaligen bayerischen Innenministers Beckstein (CSU). Studenten, die die Universität wechseln wollten, mussten ein Zeugnis ihres Wohlverhaltens vorweisen können, wer von einer Universität verwiesen wurde, verlor jede Möglichkeit, in einer anderen Universität unterzukommen. Schließlich mußten Druckwerke vor Veröffentlichung die Zensurbehörden passieren.

Eine ganze Generation der akademischen Jugend war von den Maßnahmen betroffen, die zum Teil ganz erstaunliche Parallelen zum heutigen „Kampf gegen Rechts“ aufweisen. Erst nach beinahe dreißig Jahren im Revolutionsjahr 1848 hob der Bundestag die Gesetze wie alle anderen Ausnahmebeschlüsse wieder auf.

 
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