Anstoß

Bedingungen der Freiheit

Was bedingt unsere Freiheit? Eine nicht unerhebliche Frage, die vor allem in dem „freiesten aller deutschen Staaten“ zu stellen eine Pflicht sein sollte.

Leider wird allzu oft Freiheit als ein naturgegebener Zustand vorausgesetzt, der ähnlich wie Sauerstoff in der Atmosphäre in einem demokratischen Staat immer vorhanden sei. Dabei ist jedoch nicht die innere Freiheit eines jeden Menschen gemeint, die moralisches Handeln ermöglicht, sondern äußere Freiheit als konkrete Sphäre unseres Tuns. Als ob eine demokratische Verfassung und Freiheit sich gegenseitig bedingen würden, also das eine ohne das andere nicht möglich sei, aber umgekehrt das eine bei Vorhandensein das andere garantiert wäre und umgekehrt. Dies impliziert, man müsse sich nicht über Freiheit und ihren etwaigen Verlust Gedanken machen. Schließlich leben wir hier in einer Demokratie.

Keine Freiheit ohne deutsches Volk und deutsche Kultur

Leider Gottes ist es aber nicht ganz so einfach, zumal Demokratie kein Naturzustand ist und daher auch nicht bedingungslos angenommen werden kann. Denn hier spielt auch ein Umstand eine essentielle Rolle, der von dieser Gesellschaft jedoch geradewegs auf den Müllhaufen der Geschichte verbracht wird. Stück für Stück. Nämlich die deutsche Kultur, sowie der Träger dieser Kultur, das deutsche Volk. Warum das so ist, soll in den folgenden Zeilen – hoffentlich – verdeutlicht werden können.

Zunächst einmal ist der Zusammenhang zwischen Freiheit und Recht in seiner ureigenen Bedeutung zu betrachten. Wäre der Mensch allein auf der Welt, so wäre er vollkommen frei in seinen Entscheidungen. Erst mit dem Hinzukommen anderer freier Individuen muss er seine Freiheit einschränken. Die endliche Sphäre der Welt muss nun mit anderen geteilt werden. Nichts anderes besagt der Grundsatz: „Die Freiheit eines jeden beginnt dort, wo die Freiheit eines anderen aufhört.“ Und genau an diesem Berührungspunkt wird Recht notwendig. Das heißt, man muss sich darüber einig werden, was erlaubt ist und was nicht. „Das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des andern nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann.“ (Immanuel Kant)

Rechtssicherheit und Freiheit

Dazu muss jedoch ein Kanon darüber bestehen, was richtig und was falsch ist; was Recht ist. Gewisse Werte müssen als allgemeingültig anerkannt sein. Ein Beispiel: Nehmen wir an, es ist allgemein anerkannt, dass stehlen verboten ist. Dann wird es zwar immer den einen oder anderen Dieb geben. Jedoch wird sich der Großteil einer Gemeinschaft an dieses Verbot halten, da es als richtig und schlüssig anerkannt wurde. Daher wird es auch wenig Wachpersonal in Läden geben und entsprechende Kontrollen kaum oder gar nicht vorkommen. Allgemein gesprochen: Solange sich die Menschen in einer Gemeinschaft an den Rechtekanon halten, kann jeder Einzelne relativ unbehelligt in Freiheit leben. Es besteht schließlich kein Grund, ihn zu überwachen oder restriktive Maßnahmen anzuwenden.

Wird dieses als selbstverständlich genommene Recht hingegen zunehmend in Frage gestellt, schwindet in gleichem Maße die persönliche Freiheit eines jeden, weil nun mehr Überwachung und stärkere Kontrollen, sowie restriktive Maßnahmen eingeführt werden müssen, damit die öffentliche Sicherheit weiterhin gewährleistet werden kann. Für unser Beispiel heißt das: Videokameras in den Läden, mehr Wachpersonal und stärkere Kontrollen und gegebenenfalls kürzere Öffnungszeiten.

Erziehung ermöglicht Sicherheit

Wieso aber halten sich die Menschen in der Regel an die Gesetze eines Staates? Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder der Staat baut ein entsprechendes Drohpotential auf durch Polizei, Überwachung, Denunziantentum, Marginalisierung der Privatsphäre und Bestrafung. Dadurch wird der Mensch gezwungen, sich an die Regeln zu halten. Jedoch ist hier die persönliche Freiheit denkbar gering. Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass die Menschen sich daran halten, weil sie es so gelernt haben. Man stiehlt deshalb nicht, weil beigebracht wurde, dass Stehlen unmoralisch sei. Dadurch werden die Mechanismen aus der ersten Möglichkeit weitestgehend überflüssig und der Grad der persönlichen Freiheit ist demnach größer.

Im ersten Fall stehen sich Gesetz und persönliche Ansichten der einzelnen Menschen gegenüber. Daher ist Sicherheit nur um den Preis der Freiheit zu haben. Im zweiten Fall stimmen Gesetz und persönliche Ansichten des Einzelnen überein. Hier sind Freiheit und Sicherheit gleichzeitig möglich. Da die zweite Möglichkeit eindeutig die bessere zu sein scheint, muss nun nur noch geklärt werden, wie dieser Zustand herbeizuführen ist.

Wenn man danach einen Schüler fragt, der in Sozialkunde ansatzweise aufgepasst hat, wird dieser antworten: durch einen Gesellschaftsvertrag. Diese irreführende Bezeichnung deutet an, dass die Normsetzung in einer Gesellschaft auf einem bewussten Akt beruhe. Wie als ob sich irgendwann alle Deutschen oder Franzosen zusammengefunden und sich auf einen Wertekanon geeinigt hätten. Absurde Vorstellung.

Verinnerlichung von Selbstverständlichkeiten

Stattdessen sind diese Werte über Jahrhunderte hinweg von einer Gesellschaft verinnerlicht worden und werden heute als Selbstverständlichkeiten angesehen. Anders ausgedrückt: erst dadurch, dass Werte zu Kulturgut und über Generationen weitergegeben werden, erlangen sie jene Überzeugungskraft, die dafür sorgt, dass die Milchschnitte nicht einfach in der Tasche verschwindet, sondern vorher an der Kasse gezahlt wird.

Schließlich kann man sagen, solange das Gesetz auf den Werten kultureller Selbstverständlichkeit beruht, ist die zweite Option möglich. Dazu ist aber eine kulturelle Homogenität in der Gesellschaft notwendig und damit notwendigerweise eine Homogenität im Volk, das in der Regel Kulturträger ist. Nur wenn alle den gleichen Wertekanon verinnerlicht haben, kann die Gesellschaft sich im Ganzen ein freiheitliches Leben leisten. Das geschieht in aller Regel jedoch nicht durch einen spontanen Akt der Vernunft – Fremder überquert die deutsche Grenze und beschließt, ab sofort entsprechenden Wertekanon vorbehaltlos zu teilen –  sondern durch ein Hineinwachsen über Jahre, Jahrzehnte und Generationen.

Das Erodieren der Freiheit in der multikulturellen Gesellschaft

Sobald nun aber eine Diskrepanz zwischen allgemeinem Rechtsverständnis und tatsächlichem Recht herrscht, bleibt nur noch Option eins. Eine Diskrepanz aber ergibt sich beispielsweise, wenn die kulturelle Homogenität in einer Gesellschaft nicht mehr gegeben ist, beziehungsweise so viele kulturfremde Menschen hinzukommen, wie eine homogene Gesellschaft es zwar verkraften kann, sich jedoch durch die Einwanderung mehrere kulturell konkurrierende Gruppen bilden, von denen meist nur noch eine mit den herrschenden Gesetzen übereinstimmt.

Die anderen werden sich entweder dem nun notwendigen, staatlichen Druck beugen, der allerdings auch auf Kosten der einheimischen Gruppe aufgebaut werden muss, oder, falls dieser Druck ausbleibt, werden diese neuen Gruppen sich daran machen, Gesetze zu verändern nach ihren Vorstellungen von Recht und Gesetz. Am Ende dieser Entwicklung hat die schwächste Gruppe das Nachsehen, muss sich entweder in das neue gesellschaftliche und staatliche Umfeld einfügen oder zugrunde gehen.

Freiheit wird also nicht durch einen demokratischen Staat gesichert. Denn dieser kann im Grunde genauso schnell wieder verschwinden, wie er aufgetaucht ist. Freiheit ist nur in einem homogenen Kulturraum und damit nur in einem weitestgehend homogenen Volk möglich. Jeder Versuch, Multikulturalismus und Freiheit zu verbinden, wird schnell an seine Grenzen stoßen. Es bringt nichts, die Augen davor zu verschließen. Noch mag es angehen, dieses Lügenmärchen von einer integrativen Demokratie zu reden, die sich selbst erhält.

Spätestens wenn der letzte Rest an christlich-abendländischer Kultur im Schlund des derzeit grassierenden Nihilismus vertilgt wurde und dieses Vakuum in immer größerem Maße von Kulturen gefüllt wird, die weder Menschenrechte noch Demokratie kennen – dann wird man lernen müssen, dass die Freiheit schon lange vor dem Ende der demokratischen Verfassung substanzlos geworden ist.

(Bild: Pixabay)

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