Alter Blog

Benaissas AIDS-Prozess: Gerichtsreporterin dreht durch

Nadja Benaissa, bekannt geworden durch ihre Mitwirkung an der Pop-Retorte No Angels, erwartete heute ihren Prozess am Amtsgericht Darmstadt.  Wie sich die Faktenlage darstellt, hatte Benaissa mit drei unterschiedlichen Männern ungeschützten Geschlechtsverkehr, obwohl sie von ihrer HIV-Infektion Kenntnis hatte. Ein Mann soll sich dadurch infiziert haben.

Was interessiert uns das? Richtig, es interessiert uns im Grunde genommen wie die Hackfruchternte(, es sei denn diese findet im eigenen Garten statt).

Viel wichtiger an dieser ganzen Sache ist Gisela Friedrichsen, ihrerseits bekannte Gerichtsreporterin des Nachrichtenmagazins Spiegel. In den heutigen 10:00 Uhr Nachrichten auf NTV kam sie zu Wort:

Dieser Prozess entwickelt sich zur Farce. Hier soll eine junge Frau verurteilt werden, nur weil ein Mann kein Kondom benutzt hat.

Da zieht es einem doch glatt die Schuhe aus. Dieser Kommentar blieb auch noch unhinterfragt stehen. Die Frau ist Gerichtsreporterin, d.h. sie sollte in der Lage sein die von der Jurisprudenz entwickelten Definitionen für Kausalität zu begreifen. Nach der gängigsten Defintion ist eine Handlung für einen Erfolg (Hier Infektion) kausal, wenn die Handlung eine conditio sine qua non des Erfolges darstellt, mithin nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele. Eine strafrechtlich relevante Handlung kann ein Tun, Dulden oder Unterlassen sein. Frau Benaissa hatte es unterlassen, ihrem Geschlechtspartner von ihrer Infektion Mitteilung zu machen. Dieses Unterlassen war auch unter Anwendung oben genannter Formel kausal für die Infektion des Mannes, weil dieser nach Kenntnisnahme mit Sicherheit auf einen Orgasmus um seiner Lebenstüchtigkeit willen verzichtet hätte. (Genau genommen betrachtet man bei Fahrlässigkeitsdelikten die Kausalität von der anderen Seite. Man prüft hier, ob die HIV-Infektion auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingetreten wäre, wenn Benaissa ihrer Informationspflicht nachgekommen wäre. D.h. wenn feststeht, dass der Geschädigte auch mit ihr geschlafen hätte, nachdem sie ihm von ihrer Erkrankung erzählt hat, bestünde eine Strafbarkeit wegen fehlendem Pflichtwidrigkeitszusammenhang eventuell nicht. Recht unwahrscheinlich ist diese Variante des Tathergangs aber schon.) Punktum.

Was der Mann getan oder unterlassen hat, spielt in der strafrechtlichen Beurteilung von Frau Benaissa, weil nur ihre Handlungen für ihre Strafbarkeit relevant sein können, selbst keine Rolle.

Entweder ist Frau Friedrichsen nicht in der Lage diese Sachlage zu überblicken, dann ist sie als Gerichtsreporterin nicht geeignet, oder sie ist böswillig und rechnet damit, dass ihre Zuhörer diese Sachlage nicht überblicken, dann ist sie ebenfalls keine seriöse Journalistin. Mein Verdacht: So funktioniert Feminismus heute. Das gewalttätige Machomonster hat die arme hilflose, vom Schicksal gebeutelte, mit Migrationshintergrund geschlagene, innerlich eigentlich super nette, junge Frau rücksichtslos penetriert und nun bekommen, was es verdient hat. Aber ist das nicht eigentlich die Reproduktion eines sexistischen Stereotyps?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Datenschutzinfo