Sollte man abgelehnten Asylbewerbern die Möglichkeit geben, einen zweiten Anlauf machen zu dürfen, über den regulären Einwanderungsweg doch noch im Land ihrer Träume bleiben zu dürfen?
Laut Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günter (CDU), SPD-Innenexperte Burkhard Lischka, SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl und FDP-Generalsekretärin Nicola Beer auf jeden Fall.
Um es vorneweg zu sagen: Dieser Vorschlag ist so unausgereift und nicht durchdacht, dass man sich mal wieder darin bestätigt fühlt: Es gibt in der deutschen Politik offensichtlich eine Negativauslese nach oben! Wir werden von einem Haufen regiert, der offenbar weder weiß, was er sagt, noch auch nur im mindesten einen Hauch Ahnung davon hat, wie sich ein verantwortungsvoller Vertreter des Volkes zu verhalten hat; ja nicht einmal das Wort „verantwortungsvoll“ scheint geläufig zu sein in dieser Kaste der Gesellschaft.
Immer neue Hintertüren
Ganz davon abgesehen, dass uns mitnichten in den letzten knapp drei Jahren Scharen von syrischen Ärzten und Ingenieuren aus Afghanistan erreichten, sondern nach wie vor in der Masse nicht-gebildete junge Männer, ohne Ausbildung und elementare Grundkennnisse, wie Lesen und Schreiben. Auch wenn es so wäre, sprächen mehrere Punkte dagegen, diese Verquickung von Asyl- und Einwanderungspolitik vorzunehmen.
Erstens: Durch einen zweiten potentiell in Aussicht gestellten Weg, ein Bleiberecht in Deutschland zu ergattern, werden sich nur noch mehr Menschen auf den Weg hierher machen. Menschen, die wir aus wirtschaftlicher Sicht (punkto Einwanderungspolitik) im überwiegenden Teil nicht brauchen. Schon dass Asylverfahren zieht sich über Wochen und Monate hin, weil sich ein abgelehnter „Flüchtling“ durch alle gerichtlichen Instanzen klagen kann und es genug NGOs gibt, die diesem einen Anwalt zur Seite stellen. Wenn nun auch noch nach endgültiger Ablehnung ein Einwanderungsantrag gestellt werden kann, sind das weitere Monate, die ins Land gehen und die den deutschen Steuerzahler weitere Mehrkosten bescheren.
Außerdem: Warum sollte denn bitteschön ein Einwanderungsantrag gestellt werden dürfen, wenn betreffende Person illegal im Land ist? Schließlich ist ein „Flüchtling“ spätestens in dem Moment illegal in Deutschland, wenn er seinen Ausreisebescheid bekommt. Nein, damit wird kein etwaiger Fachkräftemangel abgemildert, sondern lediglich der Druck auf die Sozialkassen erhöht.
Für SPD-Frau ist man bereits „Fachkraft“, wenn man gerne hierbleiben will
Zweitens: Jene Politiker scheinen eine komplett falsche Definition von „Fachkraft“ zu haben. So Frau Högl: Für sie ist man schon eine Fachkraft, wenn man unsere Sprache halbwegs beherrscht, „sich gut integriert (hat) und gerne hierbleiben (würde).“ Ich will auch viel. Vielleicht sollte ich einen Einwanderungsantrag nach Kanada stellen und als Qualifikation „Ich mag ihr Land und ich würde gerne bei ihnen leben“ angeben. Mal schauen, was dabei rumkommt.
Kein Wunder also, wenn Frau Högl fordert, man müsse diesen Fachkräften Zugang zu Ausbildungsstätten und Studium in Deutschland gewähren. Bis dato dachte ich immer, eine Fachkraft zeichnet sich dadurch aus, dass sie eine abgeschlossene Ausbildung bereits als Qualifikation vorweisen kann. So gesehen sind Frau Högls „Fachkräfte“ auch nur soziale Bittsteller.
In die gleiche Scharte haut auch die FDP in Person ihrer Generalsekretärin Nicola Beer: „Gut integrierte und straffrei gebliebene Asylbewerber, Flüchtlinge und Geduldete müssen in Deutschland die Chance auf einen Spurwechsel haben, sprich: müssen hier bleiben dürfen, wenn sie den Lebensunterhalt für sich selbst und ihre Familie verdienen und ausreichend Deutsch sprechen können.“ Unterm Strich würde das bedeuten: Noch mehr Kosten für den deutschen Steuerzahler, weil nun auch noch Ausbildungen in großem Stil finanziert werden sollen, sowie noch mehr Armutsflüchtlinge kommen dürften.
(Bild: Pixabay)