Anstoß

Der Sozialstaat macht die Mafia möglich

Ob Drogenhandel, Zwangsprostitution, Diebstähle, Einbrüche oder sexuelle Übergriffe: Längst sind arabische Großfamilien, Nordafrikaner und osteuropäische Banden zu den Bossen der Unterwelt emporgestiegen.

Ob die „Nafris“ in Köln, türkische und arabische Gangs in Berlin oder libanesische Familienclans in Essen oder Duisburg: Die Liste der kriminellen Hotspots könnte endlos fortgeschrieben werden. In kaum einer größeren deutschen Stadt beherrschen sie nicht die Straßen. Selbst Rockerbanden werden mittlerweile von orientalischen Kriminellen angeführt.

Sozialstaat die Quelle der Ausländerkriminalität

Als wäre die fast schon traditionell hohe Zahl der Einbrüche, zumeist verübt durch Rumänen und Georgier, nicht schon ein bemerkenswerter Tribut an Schengen, so spülen die offenen Grenzen reihenweise Wirtschaftsflüchtlinge nach Deutschland, die schnell durch organisiertes Verbrechen zu Wohlstand gelangen. Dabei leben die meisten von ihnen offiziell von Hartz IV – und damit finanzieren sie ihre Verbrecherkarriere zusätzlich mit den Geldern eines jeden redlichen Steuerzahlers.

Abgesehen davon haben in Deutschland fast 70 Prozent aller Leistungsempfänger (AsylbLG/SGB II/SGB XII) Migrationshintergrund. Hieraus geht eindeutig hervor, dass – fußend auf nationaler wie europäischer Rechtsgrundlage – der deutsche Sozialstaat die Quelle der Ausländerkriminalität, Ghettoisierung und Expansion der Sozialausgaben ist. Um dies zu ändern, braucht es den Mut zu einer zeitnahen, umfassenden Reform des Sozialstaates. Dieser muss sich auf die Schutzbedürftigkeit der eigenen Bürger im Notfall konzentrieren und sollte deshalb die derzeit angebotenen Sozialleistungen mitsamt der „Zielgruppen“ überdenken.

Primär im Rechtsgebiet der SGB II-Leistungen besteht dringender Handlungsbedarf. Allein durch eine signifikante Erschwerung der Anspruchsberechtigung kann der Bildung von kriminellen Großfamilien, einem Großteil der organisierten Kriminalität und den täglichen Sexübergriffen durch Migranten ein Riegel vorgeschoben werden.

Aufweichung der Sozialgesetze

Bedauerlicherweise werden aber die Gesetze, die den Zugang zu deutschen Sozialleistungen regeln, immer stärker aufgeweicht, anstatt der desaströsen Entwicklung mit strengeren Voraussetzungen Rechnung zu tragen. Die tragende Ableitung des Art. 1 GG (Menschenwürde) im Sozialrecht wird unsere Heimat somit mittelfristig in ein wirtschaftliches und gesellschaftliches Fiasko führen.

Zur Verhinderung dieses Szenarios müssen Änderungen der bisherigen Praxis her, die als effektive Lösungen in den politischen Diskurs einzubringen sind:

  • Die Arbeitnehmerschaft muss im Sinne einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung definiert sein. Aktuell genügt ein Minijob mit sechs bis acht Stunden pro Woche.
  • Ein Mindestaufenthalt (z.B. drei Jahre) muss vorliegen, um einen Erstanspruch auf ALG II zu begründen. Aktuell genügen drei Monate.
  • Mindestbeitragszeiten (z.B. fünf Jahre) sind für die Anspruchsberechtigung auf Sozialleistungen bindend. Aktuell sieht das Gesetz keine vor.
  • Überarbeitung bzw. Stornierung der leistungsrelevanten Schnittstellen zum Sozialrecht (SGB II/SGB XII) innerhalb des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA).
  • Durchsetzung der Ausweisung abgelehnter Asylbewerber bzw. konsequente Durchführung der Abschiebungen, um einen Übergang des Leistungsbezugs aus dem AsylbLG ins SGB II zu verhindern. Die großzügige Duldungspraxis ist zu beenden.

Damit die notwendigen Rechtsnovellen im SGB II nicht durch die bestehende Praxis im Staatsbürgerrecht konterkariert werden, sind ebenso u.a. nachstehende Lösungen herbeizuführen:

  • Vollständige Abkehr vom Geburtsortprinzip.
  • Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft ausnahmslos bei nachgewiesener Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch eigene Mittel (Einkommen, Vermögen) und eigener Kraft (Arbeit, Selbstständigkeit) für sich selbst und alle unterhaltsanspruchsberechtigten Familienangehörigen in den letzten elf Jahren.
  • Ein gewöhnlicher Aufenthalt innerhalb des Territoriums der Bundesrepublik von mindestens 15 Jahren.
  • Ausschlussgrund bei Straftaten wie schwerer Körperverletzung, bandenmäßigem Betrug oder schweren Sexualdelikten.

Die Bundesrepublik Deutschland steht vor einer gewaltigen Dekonstruktion ihrer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stabilität. Jetzt sind mutige Reformer gefragt, die gegen den linken Mainstream agieren und unseren Kindern die Chance auf eine sichere Zukunft ermöglichen.

(Bild: Sammy Zimmermanns, flickr, CC BY 2.0)

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