Gesichtet

Die Biegsamkeit der obersten Richter

Von dem Fernseh-Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1961 war nicht nur die Regierung Adenauer wenig begeistert. Auch Carl Schmitt sah dadurch die Staatsraison gefährdet.

Als das Bundesverfassungsgericht am 28. Februar 1961 der Klage der SPD-geführten Bundesländer gegen die von der Regierung Adenauer Deutschland-Fernsehen GmbH stattgab, da war dies für die Bundesregierung eine schmerzliche Niederlage. Wollte sie doch neben den Rundfunkanstalten der Länder einen eigenen Fernsehsender in Deutschland etablieren, der ganz unter der Kontrolle des Bundes stand. Die Niederlage war nicht nur schmerzlich wegen der 120 Millionen D-Mark, die bereits in dieses Vorhaben investiert worden und nun verloren waren. Auch erlebte die Bundesregierung damit zum ersten Mal das Bundesverfassungsgericht als oppositionelle Kraft.

Bis dahin war das Gericht in seinen Urteilen etwa zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) oder zur Fortgeltung des Reichskonkordats als Landesrecht bereitwillig der Rechtsauffassung der Bundesregierung gefolgt. Der Schmerz der Bundesregierung vergrößerte sich noch dadurch, dass es das Gericht nicht nur bei einer Billigung der Klage beließ und die Hoheit der Länder über den Rundfunk bekräftigte, sondern die Gelegenheit nutzte, der Bundesregierung Nachhilfe im Verfassungsrecht zu erteilen, was einen wesentlichen Teil der 82 Urteilsseiten einnahm.

Lemuren schlurfen durch den Raum …

So machte das Gericht unter anderem deutlich, dass eine Selbstdarstellung des Staates im Rundfunk per se ausgeschlossen sei, weil sie gegen Artikel 5, Absatz 1, Satz 2 des Grundgesetzes und die darin festgelegte Rundfunkfreiheit verstoße. Dies war aber keineswegs der Punkt, an dem Carl Schmitt Anstoß nahm und der ihn in einem Gedicht im April 1961 an einen in Karlsruhe wachsenden Gummibaum und dort durch den Raum schlurfende Lemuren denken ließ. Er war sogar der Meinung, das Gericht habe sich mit dem Rundfunk-Urteil zu einem wirklichen Hüter der Verfassung emanzipiert, weil es sich erstmals gegen die Bundesregierung stellte.

Damit näherte sich das Gericht nach Meinung Schmitts jener Vorstellung einer offenen politischen Justiz an, die er 1931 in Der Hüter der Verfassung skizziert hatte. Die Politik habe dabei nichts zu gewinnen und die Justiz alles zu verlieren. Viel problematischer waren für Schmitt allerdings die Schlussfolgerungen, die das Gericht in seiner Urteilsbegründung aus der Bedeutung des Rundfunks als eminentem „Faktor der öffentlichen Meinungsbildung“ gezogen hatte. Hieraus leitete das Gericht zunächst ein Verständnis der Rundfunkfreiheit als „institutionelle(r) Freiheit“ ab. Dies führte dann zu einer Vorstellung von der Organisationsform der Sendeanstalten, die eine hinreichende Gewähr dafür bieten müsse, „dass in ihr (…) alle gesellschaftlich relevanten Kräfte zu Wort kommen“. An diesen gesellschaftlich relevanten Kräften nahm Schmitt besonderen Anstoß, denn die beherrschten „die modernen Mittel der Massenkommunikation (…). Sie entscheiden sogar darüber, was die Masse nicht zu interessieren braucht und können totschweigen, was sie für totschweigenswert halten.“

… und hängen ihren Wertetraum …

So hatte das Gericht unter dem Deckmantel des Wertetraums von Regierungsopposition den Weg zu Rundfunkanstalten als „Nisthöhlen für Cliquen“ (Ernst Forsthoff) bereitet. Das Machtmittel Rundfunk ist seitdem ein Spielball der Gruppeninteressen, für die es kaum Möglichkeiten der staatlichen Kontrolle gibt. In den Krisenbegriffen Schmitts war dies ein Anzeichen für das Ende der Staatlichkeit und einen totalen Staat aus Schwäche. Weil die Bundesregierung fortan immer damit rechnen musste, dass von ihr geplante Gesetzesvorhaben am Widerstand Karlsruhes scheitern würden, entwickelte sich die „politische Justiz“ der roten Roben im weiteren Verlauf der deutschen Geschichte immer mehr zu einem Problem, dessen Tragweite Schmitt nur erahnen konnte.

In einem unter dem Pseudonym Ivo Schütz am 17. April 1961 in der „Deutschen Zeitung“ veröffentlichten Leserbrief schrieb er: „Man muss sich endlich daran gewöhnen, dass Bonn nicht Weimar ist, aber auch nicht Bonn, sondern eben Karlsruhe.“ Mittlerweile ist Berlin an die Stelle Bonns getreten und wenn in Karlsruhe mal wieder eine wichtige politische Entscheidung ansteht, dann ist Angela Merkel sicherlich nicht die letzte, die dies mit Sorge betrachtet.

als Schmuck an ihren Gummibaum.

Denn der Karlsruher Gummibaum, den die Richter im Rundfunk-Urteil mit dem schönsten opportunistischen Pluralismus schmückten, hat sich zu einem monströsen Gewächs entwickelt. Anders als zu Schmitts Zeiten hat die Bundesregierung mittlerweile einige Erfahrung darin sammeln können, die Biegerichtung des Gewächses zu steuern.

Durch die verbreitete Parteibindung der Richter und ihre von politischen Mehrheitsverhältnissen abhängige Entsendung an das höchste deutsche Gericht besteht bei kritischen Entscheidungen ein gewisser Erfolgsdruck. Wohin dieser führen kann, zeigte das jüngste Urteil zum wieder einmal ausgefallenen NPD-Verbot. Auf ein Verbot der Partei wurde angeblich verzichtet, weil sie zu unbedeutend sei und keine Gefahr von ihr ausgehe. Eine größere Gefahr wäre aber von einem NPD-Verbot ausgegangen, denn dieses hätte vielen Abteilungen in den Landesämtern und im Bundesamt für Verfassungsschutz die Existenzgrundlage entzogen.

Zudem wird die NPD als pseudo-rechte Partei vom politischen Establishment immer noch gebraucht, um den Teufel des wiederkehrenden Nazismus an die Wand der veröffentlichten Meinung zu malen. Damit erscheint das Bundesverfassungsgericht keineswegs als Hüter der Verfassung, dessen wichtige Aufgabe es auch wäre, die Meinungsfreiheit in Deutschland zu schützen. Die Urteilshistorie der Lemuren aus Karlsruhe zeigt vielmehr den politischen Gehorsam, die Meinungsfreiheit in Deutschland einschränken zu wollen.

Fortsetzung folgt in der nächsten Woche.

(Bild: Mehr Demokratie, flickr, CC BY-SA 2.0)

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Jahrgang 1986, hat Soziologie und Politikwissenschaft studiert und lebt als selbständiger Autor in Köln. Für die Schriftenreihe BN-Anstoß hat er bereits zwei Bände beigesteuert: Geopolitik. Das Spiel nationaler Interessen zwischen Krieg und Frieden (2015). Sowie: Die ganze Wahrheit. Meinungsfreiheit als Herrschaftsinstrument (2016).

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