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Verbot von Marktfrühschoppen gekippt

Die Stadt Marburg wollte endlich den lästigen Marktfrühschoppen der Korporationsszene Anfang Juli loswerden. Daraus wird nun nichts. Ein Gericht kippte das Verbot.

Nachdem Marburgs Oberbürgermeister Egon Vaupel (SPD) den Marktfrühschoppen untersagt hatte, klagte der Marktfrühschoppenverein e.V. gegen die Entscheidung des Magistrates. Nun hob das Verwaltungsgericht Gießen das Verbot auf. Einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für die am kommenden Sonntag (7. Juli) stattfindende Veranstaltung steht nichts im Wege. Bei solch einer Ermessensentscheidung sind vor allem straßenrechtliche Gesichtspunkte entscheidend, keine vermeintlichen politischen Beweggründe.

Den Frühschoppen in der hessischen Universitätsstadt nennen die Veranstalter selbst „das kürzeste Volksfest Deutschlands“. Dabei geht es allein um ein geselliges Miteinander von Studenten, Korporationen und Bürgern der Stadt Marburg. Politik spielt bei dem Fest eigentlich keine große Rolle. Im Zuge der Debatte über rechte Tendenzen in der Deutschen Burschenschaft (DB) kam es innerhalb der Marburger Korporationsszene jedoch zu Differenzen. Die DB-Burschenschaften Germania, Rheinfranken und Normannia-Leipzig werden kritisch betrachtet.

In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Protesten von gewaltbereiten Antifaschisten. Diese stören sich nicht nur an der Teilnahme der Burschenschaften, sondern stehen den Studentenverbindungen allgemein feindlich gegenüber. Das Verwaltungsgericht Gießen verwies in seiner aktuellen Entscheidung auch darauf, daß die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung Aufgabe der Ordnungsbehörden sei. Auch dieses Jahr darf also wieder mit linken Gegenaktionen gerechnet werden. Das Urteil aus Gießen ist noch nicht rechtskräftig. Auf der Internetseite der Stadt Marburg war zum Thema Marktfrühschoppen bisher nichts zu lesen.

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