Gesichtet

Für die Einführung des Hausunterrichts in Deutschland

„Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“ (Art. 7, Abs. 1 GG). Mit dieser Feststellung ist in Deutschland die sogenannte Schulpflicht festgeschrieben. Dabei hat diese in Deutschland schon eine längere Tradition als das Grundgesetz selbst.

Seit nunmehr 100 Jahren gibt es sie. Damit sind Kinder zwischen sechs und 15 Jahren dazu verpflichtet, entweder eine staatliche Schule oder eine staatlich genehmigte Privatschule aufzusuchen, um eine grundlegende Schulbildung zu erhalten.

Europäischer Gerichtshof: Hausunterricht nicht erlaubt

Dennoch gibt es in Deutschland immer wieder Versuche einzelner Eltern, dieser Pflicht zum Schulgang zu entgehen. Es geht um die Möglichkeit, die Kinder zu Hause unterrichten zu können. Diese Vorstöße wurden in der Vergangenheit immer wieder durch sämtliche Instanzen abgeschmettert. So auch 2013. Hier hatten Eltern von vier Kindern vor Gericht dafür gestritten, die Kinder zu Hause unterrichten zu dürfen. Dem voraus war eine Auseinandersetzung mit den Behörden gegangen, da die Eltern ihre Kinder einfach zu Hause behalten hatten. Mittlerweile sind sie auch vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Die Richter bestätigten die Vorgehensweise der deutschen Behörden.

In Deutschland dürften rund 500 bis 1000 Familien trotzdem einen Hausunterricht durchführen, so die Kultusministerkonferenz. Gleichwohl könne im Falle einer Legalisierung auch von weit höheren Zahlen ausgegangen werden. Wie dem auch sei: Zunächst stellt sich die Frage, ob das Konzept Schulpflicht überhaupt noch zeitgemäß ist. Denn in der Tat gibt es gute Gründe dafür, dass Deutschland eine Änderung anstreben sollte, die unter gewissen Auflagen den Hausunterricht erlauben und die Schulpflicht durch eine Bildungspflicht ersetzen sollte.

Die gängigen Einwände gegen dieses Vorhaben sind leicht zusammengezählt. Erstens: Eine Schule mit ausgebildeten Pädagogen verstehe sich besser auf Wissensvermittlung. Wie anders sollte ein einheitlicher Wissensstandard aufrechterhalten werden können? Zweitens: Die Schule sei die zentrale Institution, um den Kindern und Jugendlichen soziale Kontakte zu ermöglichen und deren Sozialkompetenz dadurch zu stärken. Drittens: So hätten Migrantenfamilien vermehrt die Möglichkeit, sich in ihrer Parallelgesellschaften zurückzuziehen.

Bildungsplan für daheim

Dem könnte folgendes Konzept entgegengesetzt werden. Es wird ein Kanon an zu vermittelndem Wissen definiert, also was Kinder und Jugendliche lernen sollten – ähnlich den heutigen Schul- und Bildungsplänen. Demnach könnte auch entsprechendes Lehrmaterial den Eltern zur Verfügung gestellt werden. Insofern könnte man auch hier die Einheitlichkeit des Lehrstoffes garantieren. Was darüber hinaus den Kindern beigebracht wird, ist Sache der Eltern und geht den Staat nun wirklich nichts an. Sei dies nun im häuslichen Umfeld oder im Zusammenschluss mit anderen gleichgesinnten Eltern.

Genauso könnten regelmäßige Bildungs- und Wissenskontrollen für diejenigen eingeführt werden, die zu Hause unterrichtet werden. Beispielsweise am Ende jedes Schuljahres. Zu ähnlichem Schluss sind im Übrigen zahlreiche unserer europäischen Nachbarn gelangt. So in der Schweiz, Österreich, Frankreich, Italien, Dänemark, Großbritannien, Polen, Tschechien, Belgien und Norwegen.

Streng genommen gehört Deutschland mit seiner Einstellung zur Schulpflicht einer Minderheit an, auch über die Grenzen Europas hinaus. Ebenso sieht es der Rechtsanwalt Andreas Vogt in einem Interview mit der ZEIT: „So rigide und repressiv wie Deutschland agiert in Europa kein anderer Staat.“

Diesem Urteil schließt sich der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz, ausdrücklich an, der sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 6. März 2007 besorgt darüber gab, dass die restriktive deutsche Schulpflicht die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen wie Heimunterricht kriminalisiere.

Häuslich unterrichtete Kinder sind häufig besonders gut

Schließlich stehe die „Repression des Homeschoolings“ nicht nur verfassungsrechtlich „auf tönernen Füßen“. Es gebe zudem viele Studien, denen zufolge häuslich unterrichtete Kinder und Jugendliche besser oder zumindest nicht schlechter abschneiden als andere Schüler. „Die Eltern kümmern sich meist intensiv um ihre Kinder. Das allein macht sie schon verdächtig“, meint Vogt. Und auch der Soziologe Thomas Spiegler von der theologischen Hochschule Friedensau spricht sich für den Heimunterricht aus: „Es gibt keine Belege dafür, dass Homeschooler im Nachteil sind.“

Vielmehr legt eine kanadische Studie aus dem Jahr 2007 nahe, dass genau das Gegenteil zutreffe. In den Vereinigten Staaten liegt demnach fast ein Viertel der Heimschüler im Wissensvergleich eine oder mehrere Klassenstufen über ihren Altersgenossen an öffentlichen oder privaten Schulen. Vor allem, so das überraschende Ergebnis, gelte das für Kinder aus unteren sozialen Schichten.

Und auch Gegner des Hausunterrichts bestätigen diesen Befund. So schreibt die Juristin Sabine Krampen-Lietzke in einem Fachbeitrag mit dem Titel „Der Dispens vom Schulunterricht aus religiösen Gründen“: „Dadurch, dass die Schüler des Heimunterrichts intensiver betreut werden und dadurch bessere Lernerfolge erzielen könnten, haben diese einen Vorteil gegenüber den Schülern der öffentlichen Schule. Hierdurch wird die Chancengleichheit der Schüler verzerrt. Die Wahrung gleicher Startbedingungen für eine Bildungskarriere ist nur durch die Zusammenfassung aller Kinder in einer gemeinsamen Eingangsschule zu realisieren.“

Auch sollte man die diverse Schwachstellen des staatlichen Systems nicht ignorieren. So bemängelte der Soziologe Spiegler unlängst die fehlende Flexibilität in den Staatsschulen. Es gäbe vor allem ein Defizit an Werten, Wissen und Wohlergehen. Was das Wissen angeht, so sprechen die Ergebnisse der ländervergleichenden Pisa-Studie eine deutliche Sprache.

Auch das Argument fehlender sozialer Kontakte kann nicht im Allgemeinen angenommen werden. Schließlich gibt es neben der Schule noch Freizeit. Der Besuch eines Orchesters beispielsweise oder eines Sportvereins bieten sich hier an. Auch die Pfadfinder sind in dieser Hinsicht zu nennen. Ebenso stellte in dem zu Beginn dargestellten Fall der Familie aus Hessen das Oberlandesgericht Frankfurt fest, die Sozialkompetenz des betroffenen Kindes sei keineswegs schwach ausgeprägt.

Heimunterricht und Parallelgesellschaften

Ebenso trifft der dritte Einwand gegen die Einführung des Hausunterrichts nicht wirklich zu. Schließlich haben Kinder aus Migrantenfamilien – vornehmlich muslimischen – jetzt schon umfassend die Möglichkeit, in Parallelgesellschaften abzutauchen. Immerhin gibt es genug Schulen in Stadtteilen mit hohem Ausländeranteil, in dem kaum noch ein Kind deutsche Herkunft zur Schule geht. Und aufgrund der allgemein herrschenden „politial correctnes“ wird ohnehin auf jede Marotte dieser Bevölkerungsgruppe eingegangen. Sei es die Weigerung an der Teilnahme am Schwimmunterricht verschleierter Mädchen oder die Rücksichtnahme während des Ramadan.

Des Weiteren ist Hausunterricht nicht gleichzusetzen mit einer Koranschule. Denn in keinem der Länder, in denen der Hausunterricht legal betrieben werde, gebe es tatsächlich einen solchen Koranschulen-Boom. Dazu zählen die Vereinigten Staaten, Kanada, England, Frankreich, Schweden und viele andere.

Solange das vom Staat vorgegebene Lern- und Wissensziel erreicht wird, kann es diesem eigentlich egal sein, was sonst noch so an anderweitiger Bildung den Kindern vermittelt wird. Ja, mehr noch: Er sollte doch eigentlich die Entscheidungsfreiheit stärken! Gerade vor dem Hintergrund frühkindlicher Indoktrination durch neue Schul- und Erziehungspläne, dem Verfall des deutschen Bildungssystems und der Versuche staatlicherseits, durch Mechanismen wie die sogenannten „Kinderrechte“ den Einfluss der Eltern auf ihrer Kinder zurückzudrängen, respektive den staatlichen Einfluss zu intensivieren, sollte die Forderung nach der Legalisierung des Hausunterrichts in Deutschland also nicht einfach abgetan werden.

(Bild: Pixabay)

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