Es soll „die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt“ werden, so die zentrale Forderung der „Erklärung 2018“, die am 8. Oktober eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hatte. Die Verhinderung „illegaler Masseneinwanderung“ und die dadurch entstehenden Schäden würde an den deutschen Grenzen anfangen.
Erstaunlicherweise steht auch das Innenministerium unter Horst Seehofer – freilich nur scheinbar – hinter dieser immer populärer werdenden Forderung. So hat unlängst der Innenminister einen „Masterplan Migration“ vorgelegt. Dieser sieht vor, die deutsche Binnengrenze durch die Bundespolizei kontrollieren zu lassen, um illegale Einwanderung zu unterbinden.
Und da wird Seehofer auch ziemlich deutlich: Migranten, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert sind, sollen abgewiesen, beziehungsweise in entsprechende Länder zurückgeschickt werden. Aber Seehofer nennt noch weitere Gruppen, die abgewiesen werden sollten: bereits abgelehnte Asylbewerber sowie Migranten ohne Papiere.
Kontrollen an drei von 90 Grenzübergängen
Damit aber Migranten an deutschen Grenzen abgewiesen werden können, ist es essentiell, diese Grenzen zu kontrollieren. Von einer flächendeckenden Grenzkontrolle kann aber kaum die Rede sein. Schließlich gibt es dauerhafte Kontrollen nur an Flughäfen mit Verbindungen zu Ländern außerhalb des Schengen-Raums und in Bayern an der deutsch-österreichischen Grenze. Und dort auch nur unzureichend. So räumte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) Ende August ein, dass lediglich drei der 90 Grenzübergänge zu Österreich dauerhaft kontrolliert werden.
Laut Innenministerium haben diese „Grenzkontrollen“ bis August 7.457 unerlaubte Grenzübertritte registriert. 3.818 davon wurden noch an der Grenze abgewiesen. Laut einer Anfrage der Stuttgarter Zeitung vom 15. Juni bei der Bundespolizei wurden jedoch bereits bis April 14.731 illegale Grenzübertritte im gesamten Bundesgebiet verzeichnet. 2017 waren es insgesamt 50.154. Davon wurden 12.370 an der Grenze abgewiesen.
Grenzkontrollen undurchführbar?
Wie man unter diesen Bedingungen von einer Grenzsicherung sprechen kann, ist nicht verständlich. Schließlich wird nur eine verschwindend geringe Anzahl an Grenzübergängen kontrolliert, wenn man bedenkt, dass Deutschland allein mit Österreich und Tschechien eine gemeinsame Grenze von 1.175 Kilometern teilt. Einen Antrag der AfD-Fraktion im Bundestag für eine dahingehende Korrektur bei der Sicherung deutscher Grenzen wurde mit dem Hinweis auf angebliche Nichtdurchführbarkeit abgelehnt.
Dabei hat der Münchner Wissenschaftler Prof. Dr. Martin Wagener von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in seinem unlängst erschienenen Buch „Deutschlands unsichere Grenze – Plädoyer für einen neuen Schutzwall“ genau das widerlegt. Dieser legt dar, umfassende und effiziente Grenzkontrollen seien mit 9,3 Milliarden Euro jährlich umzusetzen. Vor dem Hintergrund, dass die unkontrollierte Zuwanderung jedes Jahr ein Vielfaches davon kostet, erweisen sich Grenzkontrollen schnell als wirksames Schutzprogramm für den Sozialstaat.
Prinzipiell gilt zudem das Aufenthaltsgesetz, Paragraph 15: Jeder, der kein Visum oder gültige Papiere hat, ist an der Grenze zurückzuweisen. Einzige Ausnahme stellt das Asylrecht dar. Denn nach deutschem Recht hat jeder Asylbewerber das Recht auf eine individuelle Prüfung seines Antrages. Dem entgegen stehen aber die – faktisch außer Kraft gesetzten – Dublin-Verordnungen. Diese besagen, Flüchtlinge müssen in dem Land einen Antrag auf Asyl stellen, in dem sie erstmals EU-Boden betreten. Ebenfalls kann kein Asylantrag gestellt werden, wenn der Betroffene aus einem sicheren Drittstaat einreist.
So gut wie kein Migrant kann in Deutschland Asyl beantragen
Daher ist also kaum ein Migrant dazu berechtigt in Deutschland einen Asylantrag zu stellen. Von den rund 50.000 registrierten illegalen Grenzübertritten im Jahr 2017 waren es immerhin 42.000, die deswegen als unbefugt eingestuft wurden, weil sie bereits in einem anderen Land registriert waren. Davon wurden aber lediglich 7.000 abgewiesen.
Jedoch muss man auch allgemein die Frage stellen, wer eigentlich berechtigt sein sollte, nach Deutschland gelassen zu werden. Hier ist generell dem Verfassungsrechtler Udo di Fabio zuzustimmen, der bemerkte, „eine völkerrechtliche Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkriegs oder bei Staatszerfall“ bestehe nicht. Auch sei der Bund „verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder einzuführen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“
Trotz dieser eindeutigen Sachlage war sich der Innenminister bis neulich noch nicht sicher, ob er das am 11. November ablaufende Grenzsicherungsprogramm verlängern sollte oder nicht. Wohlgemerkt: ein äußerst lückenhaftes Programm. Zumindest auf eine Frage des Bundestagsabgeordneten Johannes Huber, der für die AfD im Petitionsausschuss sitzt, wurde während der Anhörung der „Erklärung 2018“ vom zuständigen parlamentarischen Staatssekretär zu Protokoll gegeben, man sei sich noch unklar darüber.
Nach der Bayernwahl, in der die CSU, die SPD und damit auch die Groko eine krachende Niederlage eingefahren haben, ist sich Seehofer dann auf einmal doch sicher. Das Programm wird fortgesetzt. „Die Voraussetzung für die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen sind derzeit noch nicht gegeben“, so der Innenminister. Daher werde es noch mindestens bis zum 11. Mai 2019 Grenzkontrollen geben, an drei Grenzübergängen, nur in Bayern.
Unsere Nachbarn kontrollieren ordentlich
Gleichzeitig verkünden auch andere Länder wie Österreich, Schweden, Dänemark und Norwegen eine Verlängerung ihrer Grenzsicherung. Das bedeutet nicht nur, dass die Migrationskrise noch lange nicht ausgestanden ist, sondern auch, dass Träume diverser EU-Positivisten von Freizügigkeit im Schengenraum als Übergang zu einer endgültigen Abschaffung nationaler Grenzen krachend gescheitert sind.
Der Innenminister freilich könnte nun einwenden, wenn es nach ihm gehen würde, wäre alles anders. Jedoch werde er nicht gefragt. Peinlich, zumal er doch Innenminister ist. Wenn man erfolgreich Politik machen will, ist es dringend notwendig, Durchsetzungsvermögen zu haben. Und wenn die Politik dann auch noch gut und dem Volk nützlich sein soll, dann gehört noch eine Prise Idealismus hinzu. Beides – und das ist offensichtlich – sind Eigenschaften, die unser derzeitiger Innenminister nicht hat.
(Bild: Metropolico.org, flickr, CC BY-SA 2.0)