Anstoß

Keine Kinderrechte ins Grundgesetz

Der Streit um Kinderrechte geht in die nächste Runde. So wurde nun ein Antrag der Grünen im Bundestag diskutiert, der Kinderrechte im Grundgesetz festschreiben will. Gleiches wurde schon 2018 von der Großen Koalition versucht.

Ziel sei es, den Artikel 6 zu erweitern, damit neben den Rechten der Eltern die der Kinder ebenfalls verankert und geschützt seien. Diese, so die Begründung, seien schließlich denen der Eltern entgegenstehend, ja grundsätzlich anderer Natur. Wenn man der Grünen-Politikerin Katja Dörner Glauben schenken darf, wäre dies „ein Meilenstein“.

Eltern müssen Kinder schützen

Die Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz wird jedoch auch nicht richtiger, wenn man sie beliebig oft wiederholt. Natürlich gilt es, Kindern ein besonderes Maß an Schutz einzuräumen – gerade weil sie viel wehrloser als Erwachsene sind. Jedoch nicht von irgendwelchen selbsternannten Kinderrechtsaktivisten, sondern von ihren Eltern (Art. 6 GG). Und nicht vor ihren Eltern, sondern vor einem Staat, der sich zunehmend die Hoheit über die Kinderbetten verschaffen will.

Die Kinderrechtsbewegung ist offenbar von einem tiefen Misstrauen, bisweilen auch glühender Ablehnung gegenüber Eltern und ihrer Kompetenz der Erziehung geprägt. Was hier angezweifelt wird, ist eine Institution, die so alt wie die Geschichte selbst ist.

Das Festzurren irgendwelcher Kinderrechte verkennt die grundlegende Situation, vor der man sich wiederfindet. Denn allein Rechte für eine gewisse Bevölkerungsgruppe zu fordern ist nicht ausreichend. Sie sind grundsätzlich nur dann sinnvoll, wenn sie auch wahrgenommen werden können. Kinder können jedoch im eigentlichen Sinne keine Rechte wahrnehmen.

Deshalb ist es gleichermaßen Unfug, „Tierrechte“ zu fordern. Denn man wird es nie erleben, einen Hund vor Gericht zu sehen, der seine Rechte einklagen könnte. So werden es immer Erwachsene sein, die diese Rechte stellvertretend für die Kinder oder eben Tiere vorbringen und durchsetzen. Alles andere würde die Kinder und Tiere maßlos überfordern.

Feldzug gegen Eltern und traditionelle Familie

Im Übrigen verhält es sich jetzt nicht anders. Sind es nicht normalerweise die Eltern, die rechtliche Verantwortung für ihrer Kinder tragen und damit auch stellvertretend für diese Rechte einfordern? Bei Eltern kann man in der Regel davon ausgehen, dass sie nur das Beste für ihr Kind wollen. Wenn davon die Rede ist, Kinderrechte in Artikel 6 des Grundgesetzes zu verankern mit der Begründung, Kinder hätten andere Bedürfnisse als Erwachsene, dann geht es nicht darum Kindern Rechte zu geben, sondern den Eltern Rechte wegzunehmen, beziehungsweise eine Basis zu schaffen, von welcher aus gegen Eltern und ihre Rechte vorgegangen werden kann. Zumal die Frage bleibt, wer diese Rechte eigentlich definieren soll. Die Eltern wohl mit Sicherheit nicht.

Das grundlegende Misstrauen gegenüber diesem Vorhaben indes ist nicht aus der Luft gegriffen. So fordert die Erklärung „Sexuelle Rechte“ von Planned Parenthood Federation (IPPF) – zu dieser im Übrigen auch „pro Familia“ gehört – das Recht auf sexuelle Aufklärung und Sexualerziehung, wobei hier Kinder und Jugendliche explizit erwähnt werden. Haben Eltern heute schon oftmals kaum die Möglichkeit, ihre Kinder vor einem Unfug, wie der „sexuellen Aufklärung der Geschlechtervielfalt“ zu schützen, wird es mit der Einbettung der Kinderrechte in das Grundgesetz schlicht zu einer Unmöglichkeit.

Von Kinderrechten faseln, aber Genderpropaganda verordnen

Aber genau in dieses Horn stößt die Studie des Deutschen Jugendinstituts (2015) „Coming-out und dann?!“. Diese behauptet, mit der Thematisierung der Familien- und Geschlechtervielfalt könne bei Kindern nicht früh genug angefangen werden. Darauf deutet im Übrigen auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs der Menschenrechte (EGMR) vom Januar 2018 hin, nachdem Kinder dem Sexualkundeunterricht in der Grundschule nicht fernbleiben dürften.

So warnt auch Uwe Heimowski, Politik-Beauftragter der Deutschen evangelischen Allianz, wenn das Erziehungsrecht der Eltern geschwächt und in Richtung Staat kippe, „richten sich die Kinderrechte plötzlich gegen die Eltern und damit potenziell gegen das Kindeswohl“. Denn damit wäre es dem Staat möglich, Kinder nach eigenen Vorstellungen zu erziehen – notfalls gegen den Willen der Eltern. Denn diese würden sich ja der Grundrechtsverletzung schuldig machen, wenn sie ihre Kinder von ihren Rechten abhalten würden.

Nicht verwunderlich hingegen ist die breite Zustimmung, die dieses Unterfangen vonseiten des Heeres der Kinderberater, Kindersozialarbeiter, Kinderbedürfnisbefriediger, Kinderrechtsaktivisten, Kinderschützer und Kinderliebhaber findet und begeistert aufgenommen wird. Schließlich verdienen diese sich damit ihren Lebensunterhalt, scheinbare Benachteiligungen von Kindern zu erfinden.

Was sich hier also offenbart, ist der Versuch, Kinder gegen ihre Eltern auszuspielen. Über eine scheinbare Sorge für das Kindeswohl wird staatlicherseits versucht, einen Fuß in die Türe zu bekommen und die Kinder aus dem Einflussbereich ihrer Eltern zu lösen. Das Ziel ist also nicht, Kinder im Besonderen zu schützen, sondern die „Lufthoheit über die Kinderbetten“ zu erlangen, um den Bundesminister für Finanzen und Stellvertreter der Kanzlerin, Olaf Scholz (SPD), zu zitieren.

Daher sollten wir stattdessen die klassische Familie wieder vermehrt stärken und somit dafür sorgen, dass Kinder wieder ungestört in der Obhut ihrer Eltern aufwachsen können. Damit Kinder wieder Kinder sein dürfen und in „ihrer eigenen kleinen Welt“ leben können. Geben wir lieber den Eltern wieder die Möglichkeit zurück, ihr ureigenes Recht voll wahrzunehmen und ihren Kindern dies alles zu ermöglichen.

(Bild: Pixabay)

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