Anstoß

Menschenwürde und Feminismus passen nicht zusammen

Dass das Recht auf Leben und der Feminismus nicht zusammenpassen, ist keine neue Erkenntnis. Doch die unlängst erfolgte Verurteilung von Bettina Gaber und Verena Weyer, zwei Frauenärztinnen aus Berlin, weil sie gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verstoßen hatten, ist wieder einmal ein augenfälliges Beispiel dafür, dass Feminismus in seiner heutigen Ausprägung nicht nur abgelehnt, sondern verboten gehört.

Vor dem Gerichtsgebäude in Berlin versammelten sich im Zuge des Gerichtsverfahrens rund 150 Demonstranten, um die beiden Ärztinnen in ihrem „feministischen Kampf“ zu unterstützen. Ziel ist die Abschaffung des gerade erst reformierten (aufgeweichten) § 219a StGB. Unter den Demonstranten befanden sich bis zur Anhörung auch Bettina Gaber und Verena Weyer.

Der Wert des Lebens lässt sich nicht in Zahlen ausdrücken

Der Kampf um die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist offenbar für Feministinnen nichts weiter als ein Kampfmittel, um die Befreiung der Frau aus „patriarchalen“ Verhältnissen zu befreien. Muss man sich doch dabei immer vor Augen halten, hier geht es um das vermeintliche Recht einer Frau, ein anderes Leben zu beenden. Doch geht es eben nicht um Dinge wie „Gender Pay-Gap“ oder Sexismus. Im Gegensatz dazu wird hier nicht nur die Persönlichkeitssphäre der Frau diskutiert, sondern auch die einer weiteren Person, nämlich des ungeborenen Kindes.

Wertet man das Recht auf Abtreibung jedoch im Kontext eines feministischen Kampfes, spricht man dem Embryo jedweden Eigenwert ab. Schlimmer: Hier wird die Axt an den Grundsatz aller laizistisch-moralischen Überlegungen angelegt. Worauf fußen denn Grundannahmen, wie die Menschenwürde, wenn nicht in der grundlegenden Überzeugung, jedes menschliche Leben besitze einen Wert, der sich nicht in Zahlen ausdrücken lässt. Einen Wert fundamentaler Art, begründet allein dadurch, dass der Mensch Mensch ist? Insofern kann ein Menschenrecht auf Abtreibung schon rein formal nicht bestehen, weil die Menschenrechte auf der Einsicht beruhen, der Mensch besitze eine grundsätzliche Würde, die ihn eben dazu berechtigt. Wie aber soll ein Menschenrecht Überzeugungskraft haben, wenn es das eigene Fundament aufweicht, ja dekonstruiert?

Werbung für Abtreibung

Diesbezüglich sprechen die Worte von Bettina Gaber nach der Verhandlung eine deutliche Sprache. Der Vorwurf, sie würde Abtreibung zu ihrem eigenen Vorteil anbieten – weil sie dafür Werbung mache – würde bei ihr Übelkeit auslösen. Wörtlich: „Da hat sich mit der Magen umgedreht.“ Zwar räumt sie durchaus ein, keine Frau würde sich leichtfertig für eine Abtreibung entscheiden. Doch die genannten Gründe sind symptomatisch.

Die Rede ist vom hohen Aufwand, der mit einer Beratung einhergehe. Auch sei eine Abtreibung keineswegs lukrativ. Kein Wort von den seelischen Folgen für die Mutter oder die tödlichen für das ungeborene Kind. Es wird so getan, als ob eine Abtreibung nicht grundsätzlich zu unterscheiden sei von einem Zahnarztbesuch oder einer Darmspiegelung.

Auch werden für die rückläufigen Zahlen der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, Lebensschützer und „Abtreibungsgegner“ verantwortlich gemacht. Ein Klima der Angst wird konstruiert. „Dass der Gesetzgeber das zulässt, ist ein Unding“, sagte Gaber. „Der Kampf dafür wird weitergehen.“

Es werden in Deutschland jedoch nach wie vor über 100.000 Kinder jährlich abgetrieben. Dabei fällt auf: Die Fälle, auf die Feministinnen, wie Abtreibungsbefürworter immer pochen – Stichwort medizinische Indikation und Vergewaltigung – machen gerade einmal rund einen Prozentpunkt der Fälle aus. Die überwältigende Mehrheit von ungefähr 99 Prozent werden aufgrund der Beratungsregelung durchgeführt.

Kriminalisierung der Ärzteschaft?

Dieser Umstand interessiert jedoch nicht. Auch nicht die Herren und Damen Politiker. Ganz im Gegenteil. So ließen die Reaktionen auf oben erwähntes Gerichtsurteil nicht lange auf sich warten. „Es ist nicht nachvollziehbar, wenn über jeden anderen medizinischen Eingriff informiert werden kann, aber nicht über die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs“, sagte die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) auf Anfrage der Berliner Morgenpost. „Die Entscheidung zeigt, dass die Neufassung des Paragrafen 219a weiterhin Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert“, teilte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) mit. Darüber hinaus forderte er die ersatzlose Streichung des besagten Paragrafen.

Demgegenüber ist der Staatsanwältin in ihrem Plädoyer zuzustimmen, wenn sie sagt, der Staat habe das ungeborene Leben zu schützen. Punkt! Das Werbeverbot aus Art. 219a StGB sei insofern verletzt, als bei einem Abbruch einer Schwangerschaft ein Honorar für den Arzt anfalle. Die Angeklagten zeigten überdies keinerlei Einsicht. Schließlich hätten sie das Angebot der Klagerücknahme, wenn sie die ärztliche Leistung Schwangerschaftsabbruch von der Webseite streichen würden, ausgeschlagen. Vor diesem Hintergrund fiel das Urteil mit Geldstrafen zu je 2.000 Euro sehr milde aus. Bedenkt man, hier wurde öffentlich damit geworben, menschliches Leben gegen Honorar zu beenden.

Die Dekonstruktion zivilisatorischer Fortschritte

Oder wie es Jost Müller im Tagesspiegel formulierte: „Der Staat hat eine Schutzpflicht, auch für ungeborenes Leben. Abtreibung allein zum Ausdruck sexueller Selbstbestimmung oder zu einem Akt femininer Ermächtigung umzudeuten lässt das außer Acht. (…) Auch Embryonen haben einen ‚Eigenwert‘. Und, oft vergessen in dieser Diskussion, rein theoretisch auch einen werdenden Vater. Das ungeborene Leben kann damit schlecht allein, ausschließlich und unbedingt zur Verfügung einer werdenden Mutter gestellt werden. Andererseits muss sich eine werdende Mutter ausschließlich allein entscheiden können, eine Schwangerschaft zu beenden, und dies ohne Risiken für die eigene Gesundheit. Schließlich ist es ihr Körper.“

Das letzte Wort wird hinsichtlich des Werbeverbots für die „Leistung“ des Schwangerschaftsabbruchs wohl noch erst gesprochen werden müssen. Eng damit verbunden ist die Frage danach, wie wir zukünftig Menschlichkeit definieren und begründen wollen. Feministische Konstrukte, wie das Recht auf Abtreibung, dekonstruieren jedenfalls Stück für Stück jene „zivilisatorischen Errungenschaften“, auf die sich die westliche Welt so lange schon etwas einbildet. Denn sobald die Menschenwürde in Relation gestellt wird, verliert sie alle Überzeugungskraft – eben weil sie nicht mehr ursprünglich gedacht werden kann.

(Bild: Pixabay)

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