Gesichtet

München und die Abtreibungslobby

In den vergangenen Tagen spielte sich in München ein dramatisches Ereignis ab. Alles begann, als der Oberbürgermeister der Stadt, Dieter Reiter (SPD), einem Antrag der Grünen, der SPD und der Rosa Liste München stattgab, das Rathaus am Marienplatz zum sogenannten „Safe Abortion Day“ lila zu beleuchten.

Der „Safe Abortion Day“ ist eine Aktion des Women´s Global Network for Reproductive Rights (WGNRR) und wird seit 2011 jährlich am 28. September begangen. Gefordert wird vor allem der flächendeckende Zugang zur Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Denn, so die Initiatoren, Abtreibung sei „Grundversorgung“.

Lila Rathaus?

Dieser Forderung wollte die Stadt München mit der lila Bestrahlung des Rathauses ihre Unterstützung signalisieren. Daraufhin regte sich Widerstand in der CSU München, sowie in katholischen Kreisen. Eine Gegenkundgebung wurde angekündigt. Schließlich schaltete sich sogar die Regierung von Oberbayern ein und untersagte der Stadt per Weisung die Bestrahlung des Rathauses in lila.

„Mit dieser Rathausbeleuchtung wäre das nach unserem Dafürhalten so zu verstehen, als ob die Landeshauptstadt München die politischen Ziele des Save Abortion Days unterstützt“, erläuterte ein Sprecher der Regierung. Es falle „nicht in die Zuständigkeit der Landeshauptstadt München, sich zum Strafrecht und zu Fragen des Schwangerschaftsabbruchs zu äußern. Es wäre Aufgabe des Bundesgesetzgebers, den Straftatbestand abzuschaffen oder zu ändern.“ Eine rechtliche Prüfung des Vorfalls wurde seitens des Oberbürgermeisters angekündigt.

Nun ist glücklicherweise in Deutschland nach §218 StGB Abtreibung immer noch ein Straftatbestand. Lächerlicherweise unter Straffreiheit gestellt – aber nichtsdestotrotz ein Strafbestand. Das sich daraus ergebende Werbeverbot nach §219a ist eine logische Konsequenz, auch wenn hier seit Jahren von Abtreibungslobby und linken Parteien dagegen angegangen wird.

Sympathie für ein Verbrechen

Wenn also ein Dieter Reiter entscheidet, sein Rathaus – ein staatliches Gebäude – lila anzustrahlen, spricht er seine Sympathie für ein Verbrechen aus: dem massenhaften Töten von unschuldigen ungeborenen Kindern. Die Weisung der Regierung von Oberbayern ist also nur konsequent. Schließlich kann ein Dieter Reiter in seiner Funktion als Oberbürgermeister auch nicht einfach beschließen, Solidarität mit Bankräubern zu üben.

Interessanterweise verweist OB Reiter in seinem Antwortschreiben auf den Antrag darauf, dass „in der Vergangenheit die überwiegende Anzahl von – inhaltlich durchaus berechtigten – Anfragen“ nach einer Bestrahlung des Rathauses abgelehnt wurden. Wieso also gerade bei diesem hochsensiblen und umstrittenen Thema gegen diesen durchaus richtigen Grundsatz verstoßen werden sollte, erschließt sich nicht wirklich. Zumindest nicht, wenn man an rechtsstaatliches Verhalten im Büro des Oberbürgermeisters glaubt.

Interessanterweise wird sowohl in dem Antrag zur Bestrahlung als auch im Antwortschreiben das Wort „Kind“ konsequent vermieden. Wenn hier doch seitens des Oberbürgermeisters um eine vorurteilsfreie Debatte zu diesem Thema geworben wird, warum wird dann eine der betroffenen Parteien in dem Konflikt – das ungeborene Kind – bewusst aus der Debatte gehalten?

Verfassungswidriges Verhalten des Oberbürgermeisters

Als Oberbürgermeister hat Herr Reiter die Pflicht, die Rechtsprechung zu verteidigen und durchzusetzen. Einschlägige Bundesverfassungsgerichtsurteile zu §218 StGB anerkennen doch die Kontinuität der Würde des Menschen vom Beginn seiner Existenz an. Dazu gehört aber unbedingt das Recht auf Leben. Vor diesem Hintergrund muss man wohl sagen, sowohl der Antrag als auch die Genehmigung des OB sind als verfassungswidrig einzustufen. Warum aber zieht das Verhalten des Oberbürgermeisters Reiter dann keine weiteren Konsequenzen nach sich?

Wie ein schlechter Witz liest sich die Genehmigung Reiters, wenn er von „Menschenrechten“ spricht, von „Gleichbehandlung und Selbstbestimmung“. Denn mit seiner Genehmigung spricht er pauschal einer ganzen Menschengruppe von ungewünschten Ungeborenen dieses Recht ab.

Zu guter Letzt sei angemerkt, wir leben in einer Zeit, in der schon Grundschulkindern beigebracht wird, wie es dazu kommt, dass ein Mensch entsteht – Stichwort Bienchen und Blümchen. Im Schulunterricht wird nicht nur einmal über Verhütung geredet und dabei wird den Kindern und Jugendlichen gesagt, keine Verhütungsmethode sei zu einhundert Prozent sicher.

Man mag zur Verhütung stehen, wie man will – niemand in diesem Land wird ernsthaft behaupten können, dass man sich der Konsequenzen einer gemeinsam verbrachten Nacht nicht bewusst war. Dennoch wird von Abtreibungsbefürwortern immer so getan, als ob Frauen in diesem Land wie die Jungfrau zum Kinde kamen. Man spricht immer so gerne davon, Frauen müssten die Wahlfreiheit haben, ob sie ein Kind haben wollten oder nicht.

„Nein zum Kind“ darf keine Option sein

Das spricht ihnen auch kein Mensch ab und diese Wahlfreiheit – sieht man mal von einer Vergewaltigung ab – besteht auch immer: bevor man mit seinem Partner ins Bett steigt. Es stimmt zwar, dass Männer sich hier leichter aus dem Staub machen können und es im Ernstfall an den Frauen hängen bleibt. Und so beklagenswert das Verhalten dieser Feiglinge auch ist, hat eine Frau in dem Moment, in dem sie „Ja“ zum Geschlechtsverkehr sagt, auch ihr „Ja“ zu einem potentiellen Kind gegeben – Verhütung hin oder her.

Wir leben in einem reichen Land. Es ist offenbar genug Geld da, Europa über Wasser zu halten und die halbe Welt zu uns einzuladen. Dann müsste auch genug Geld da sein, um Frauen in froher Erwartung die Unterstützung zukommen zu lassen, dass ein Nein zum Kind keine Option ist.

Die Ermordung eines Kindes ist niemals eine Lösung. Wenn, dann verursacht das nur neue Probleme. Nicht umsonst haben nicht wenige Frauen nach einer Abtreibung psychische Probleme – Probleme, die nicht sein müssen. Doch dem allen entgegen wähnt sich OB Reiter im Recht, wenn er eine Lobby unterstützen will, die den millionenfachen Mord an Kindern zum Geschäftsmodell erhoben hat. Herrscht also im Büro des Oberbürgermeisters von München noch Rechtsstaatlichkeit? Wohl eher nicht. Diese hat sich schon vor einiger Zeit zugunsten einer Idee der Gesinnungsstaatlichkeit verabschiedet.

(Bild: Pixabay)

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