Gesichtet

MUFL als Ankerkinder

Kinder gehören geschützt, unter allen Umständen. Da ist man sich wohl in Deutschland einig.

Weil Kinder, nicht so wie Erwachsene, noch keine geistige und seelische Reife haben, außerdem körperlich gegenüber Erwachsenen benachteiligt sind, bedürfen sie eines besonderen Schutzes und besonderer Rechte, die dafür sorgen sollen, dass Kinder unbeschadet das Erwachsenenalter erreichen.

Nicht umsonst gibt es im deutschen Rechtssystem zahlreiche Mechanismen, die Kinder vor schädlichen Einflüssen oder Gewalt schützen sollen. Man denke nur an das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG), welches durch entsprechende Maßnahmen für das geistige, körperliche und seelische Wohl der Kinder in der Öffentlichkeit sorgen soll, zum Beispiel durch das Verbot, jugendgefährdende Veranstaltungen zu besuchen oder Alkohol zu kaufen. Gleiches gilt für den Schutz der Kinder vor schädlichen Inhalten in Medien.

Fügen neue „Bildungspläne der Vielfalt“ den Kinderseelen Schaden zu?

Auch kommen die zahlreichen Rechte, wie das Recht auf Bildung oder kostenlose gesundheitliche Versorgung nicht von ungefähr. Dem Staat liegt das Kindeswohl am Herzen, zumindest idealerweise. Denn wenn man sich die neuen Bildungspläne in einigen Bundesländern anschaut, können einem schon berechtigte Zweifel kommen, ob der Staat seine besondere Schutzpflicht unseren Kindern gegenüber überhaupt noch wahrnimmt.

Diese sogenannten „Bildungspläne der Vielfalt“ haben das Potential den (wie man so schön sagt) Kinderseelen erheblichen Schaden zuzufügen, einem Porno gleich. Wer das nicht glaubt, dem sei die Reportage „Porno, Peitsche, Pädophilie – Perversion im Klassenzimmer“ des YouTube-Kanals JF-TV empfohlen. Aber Achtung: Brechtüten sollten bereit gelegt werden.

Dass es hier, wie überall in der deutschen Politik, ebenfalls erheblichen Korrekturbedarf gibt, soll hier aber nicht Thema sein. Wenden wir uns also wieder der rechtlichen Seite des Kindesschutzes zu. Und da herrscht nach wie vor in der Bevölkerung Konsens: Kinder müssen geschützt werden und gefördert.

52 % der Deutschen sehen „Flüchtlingskinder“ nicht auf der gleichen Stufe wie Deutsche

Nun gibt es eine neue Umfrage des Forsa-Instituts, die herausgefunden hat, dass – Oh Schreck! – wir Deutschen doch nicht so kinderfreundlich sind, geradezu kinderfeindlich. Laut dieser Studie sind 52 % der Deutschen der Meinung, dass Flüchtlingskinder nicht der gleiche rechtliche Status zuerkannt werden sollte wie deutschen Kindern.

Also sind wir nicht nur kinderfeindlich, sondern auch noch ausländerfeindlich und rassistisch. Somit sei die Zustimmung zur Gleichbehandlung von Flüchtlingskindern in den letzten Jahren „deutlich gefallen“, wie eine Kinderschutzorganisation mitteilte. Dass diese Kinderrechtslobbyisten jetzt Sturm laufen und eine große „Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte“ angekündigt haben, verwundert nicht. Schließlich sind diese Strolche ja auch die Speerspitze, wenn es heißt, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, die, wenn man genau hinschaut, lediglich darauf abzielen, Kinder aus dem Einfluss ihrer Eltern zu lösen und unter die Hoheit des Staates zu bringen. Die DDR lässt grüßen.

Es ist normal, dass Einheimische mehr Rechte genießen

Unabhängig von der Tatsache, dass gerade solche Leute nun den Teufel an die Wand malen, muss man sich dennoch fragen, wie ein solches Ergebnis zustandekommen konnte. Denn es hört sich zunächst wirklich nicht besonders toll an. Schließlich sind Kinder einfach nur Kinder. Zunächst einmal.

Man könnte nun natürlich einwenden, deutsche Kinder haben als Mitglieder der Schicksalsgemeinschaft, die sich deutsches Volk nennt, innerhalb dieser Gemeinschaft gegenüber Fremden selbstverständlich privilegiert behandelt zu werden. Also auch in den Grenzen des deutschen Staates und des deutschen Rechtssystems, denn dieser vertritt das deutsche Volk politisch nach außen. Es ist eigentlich auch ganz normal und sollte keiner gesonderten Erwähnung bedürfen: Einheimische genießen mehr Rechte als Fremde.

Ein gutes Beispiel ist das Wahlrecht. Denn der deutsche Staat ist zunächst seinen Bürgern verpflichtet. Alles, was über die elementaren Grundrechte eines Menschen, wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit hinausgeht, ist nicht notwendigerweise auch auf Ausländer auszudehnen.

17-jährige Kinder?

So die theoretische Seite. Nur hier trübt der Umstand: es geht hier nun mal um Kinder. Aber tut es das wirklich? Wenn man sich die Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen anschaut, entdeckt man schnell den Pferdefuß bei der ganzen Angelegenheit. Denn als Kind gilt hier derjenige, der das 18. Lebensjahr noch nicht beendet hat. Seit 2010 gilt diese Grenze auch in Deutschland, da hier bis dahin eine Sonderregelung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge galt. Diese wurden bis dato im Alter zwischen 16 und 18 Jahren schon wie Erwachsene behandelt, was das Asylrecht anbelangte.

Ein Grund für diese Maßnahme wird mit dem Stichwort „Ankerkind“ auf den Punkt gebracht. Jugendliche Asylbewerber fungieren für ihre Familie im Ausland wie ein ausgeworfener Anker in dem Land ihres Begehrens, in diesem Fall Deutschland. Denn ein jugendlicher Flüchtling genießt Abschiebeverbot und kann auf längere Sicht seine Familie auf legalem Wege nachholen per Familiennachzug.

Nun, da diese Hürde auch in Deutschland genommen ist, wird jeder minderjährige Flüchtling vor dem Gesetz wie ein Kind behandelt. Und wenn man sich in Erinnerung ruft, dass es seit 2015 massenhaft unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (MUFL) in Deutschland sind, die genau zwei Dinge gemeinsam haben – Sie wollen in Deutschland bleiben und hatten bei der Überschreitung der deutschen Grenze größtenteils keinen Pass bei sich – erscheint die zunehmend fallende Akzeptanz für die Gleichbehandlung von Flüchtlingskindern gar nicht mehr so unbegründet.

Zahl der minderjährigen Flüchtlinge hat sich verfünffacht

Verschiedene Verfahren haben in Einzelfällen schon gezeigt, um was für „jugendliche Flüchtlinge“ es dann letzten Endes geht. Jugendliche Flüchtlinge, die gar nicht mehr so jugendlich sind. Auch wenn man sich das Erscheinungsbild vieler dieser MUFL ansieht, fällt es sehr schwer zu glauben, ein junger Mann mit Vollbart, breiten Schultern und grauen Haaren sei wirklich erst 17. Und genau das werden sich einige deutsche Bürger auch gedacht haben. Dass diese Frage an Aktualität gewonnen hat, zeigen auch die Angaben von Unicef. Laut dieser Organisation hat sich die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in den Jahren von 2010 bis 2016 verfünffacht.

Niemand will behaupten, dass darunter nicht wirklich auch Kinder sind, die es zu schützen gilt. Das gilt aber nicht für die Masse junger Männer, die sich ein Bleiberecht in den westlichen Nationen, allen voran Deutschland, erschleichen wollen, indem sie ihren Pass an der Grenze „verlieren“, um anschließend zu behaupten, sie seien erst 17 und damit ja eigentlich noch Kinder.

(Bild: ABC Bildungs- und Tagungszentrum, Veranstaltung für „Jugendliche mit Fluchtgeschichte“ am 10.06.2017 in Berlin, Andi Weiland, flickr, CC BY-NC 2.0)

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