Gesichtet

Ordnungsamt: Strafe für Maskenverweigerer?

Betreten Sie in Frankfurt ein Geschäft ohne Maske, schallt ihnen umgehend entgegen: „Ziehen Sie bitte die Maske auf, ich bekomme sonst Schwierigkeiten!“

Doch welche Schwierigkeiten es sind, bleibt meist im Dunklen. Es ist mehr ein Raunen. Zu Ohren kommen mir allerdings saftige Strafen in vierstelliger Höhe für Geschäftsinhaber, die Maskenverweiger in ihren Einrichtungen zulassen.

Sind es etwa Willkürstrafen oder gibt es für diese Bußgelder eine rechtliche Grundlage? Ich wollte es genau wissen und fragte beim Frankfurter Ordnungsamt nach. Der folgende E-Mail-Verkehr vom 18. September ist im Wortlaut dokumentiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich war neulich in einer Metzgerei in Frankfurt und die Fachangestellte dort erzählte mir, dass sie zwischen 500€ und 5000€ an Bußgeld zahlen müsse, wenn sie einen Kunden bedient, der keine Maske trägt und dabei von einer Person aus dem Ordnungsamt beobachtet wird. Können Sie das bestätigen?

Wie hoch sind denn die Bußgelder?

Hätten Sie den Auszug einer Verordnung oder Ähnliches, die die Höhe der Bußgelder bei „Maskenvergehen“ in Geschäften und Restaurants für Frankfurt/Hessen auflistet?

 Vielen Dank im Voraus.

 Mit freundlichen Grüßen

 Claus Folger

 

Sehr geehrter Herr Folger,

die Bußgeldhöhen für Hessen finden Sie unter www.hessen.de

https://www.hessen.de/sites/default/files/ media/vollzugshinweise_homepage_14.08.2020_1.pdf

Mit freundlichen Grüßen
XY

Sehr geehrter Herr XY,

vielen Dank für Ihre zügige Antwort.

Ich habe die Vollzugsrichtlinien durchgesehen.

Um sicherzugehen frage ich Sie, ob folgende Passage weiter unten die Antwort auf meine Frage ist und verstehe ich es richtig, dass man kein Bußgeld zu zahlen braucht, wenn man der mündlichen Aufforderung zum Tragen nachkommt, soweit der Verstoß nicht „innerhalb der Fahrzeuge des  öffentlichen usw.“ stattfindet.

Noch einmal Danke.

Mit freundlichen Grüßen

Claus Folger

 

Sehr geehrter Herr Folger,

nein, das war einmal. Jetzt kann auch ohne vorherige Anmahnung ein Verwarnungsgeld ausgesprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen
XY

Sehr geehrter Herr XY,

gut, danke.

Bei 50-200€ ist es geblieben?

Mit freundlichen Grüßen

Claus Folger

 

Ja!

Mit freundlichen Grüßen
XY

Noch eine Frage:

Muss der Mitarbeiter ein Verwarnungsgeld zahlen, wenn er sich korrekt verhält und eine Maske trägt, sein Kunde, den er bedient, aber keine Maske trägt?

Noch einmal Danke.

Claus Folger

 

Nein, der Verstoß ist immer personenbezogen, verlangt also ein persönliches Verschulden.

Mit freundlichen Grüßen
XY

Als Fazit bleibt, dass das Frankfurter Ordnungsamt die Sachlage so bewertet, wie es auch der gesunde Menschenverstand einfordern würde: Jeder ist ausschließlich für sein eigenes Handeln verantwortlich.

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