Gesichtet

Organspende und Hirntod – eine begründete Festlegung

„Nicht der Tod, sondern das Sterben beunruhigt mich.“ Dieser Ausspruch wird dem französischen Philosophen Michel Eyquem de Montaigne zugeschrieben. Zwar ist dieser schon seit über 400 Jahren tot, doch sind seine Worte gerade dieser Tage hochaktuell.

Was bedeutet Sterben – und wann ist der Prozess beendet? Nicht nur in der ständig neu aufflammenden Debatte über die Einführung der „aktiven“ Sterbehilfe spielt das eine zentrale Rolle, sondern auch im Thema Organspende, welches Mitte Januar 2020 erneut im Bundestag diskutiert wurde. Um die Anzahl der Organspender zu erhöhen, sollen zukünftig alle Bundesbürger mindestens einmal im Jahrzehnt aktiv auf das Thema angesprochen werden.

Um das zu gewährleisten, wurde ein Bündel an Maßnahmen verabschiedet. Bei der Beantragung oder Verlängerung eines Personalausweises oder Reisepasses wird zukünftig auch Informationsmaterial über die Organspende gereicht. Ebenso sollen Hausärzte nach Möglichkeit alle zwei Jahre ihre Patienten darüber informieren und ermuntern, sich damit aktiv auseinanderzusetzen.

Zu mehr konnte sich der Bundestag nicht durchringen. Die doppelte Widerspruchslösung – initiiert von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) – wurde abgelehnt. Nach dieser wären alle in Deutschland verstorbenen Menschen automatisch Organspender, es sei denn, die betreffende Person hätte aktiv dagegen Widerspruch eingelegt. Als Begründung für diesen Schritt wurde die im internationalen Vergleich sehr geringe Organspendenbereitschaft der Deutschen angeführt. 2019 wurden lediglich 932 Organe gespendet. Derweil warten allein in Deutschland rund 9.000 kranke Menschen auf ein Organ.

Warum wollen in Deutschland so wenige Menschen ihre Organe spenden?

Unabhängig davon, ob Mechanismen wie die doppelte Widerspruchslösung das Selbstbestimmungsrecht des Menschen – sowie dessen Recht auf körperliche Unversehrtheit – einschränken würden, stellt sich wirklich die Frage, warum hierzulande eigentlich so wenig Menschen dazu bereit sind, ihre Organe zu spenden. Immerhin könnte damit das Leben anderer Menschen gerettet werden, was an sich ein nobles Ansinnen wäre.

Neben Unwissenheit ist wohl die Frage nach der ethischen Vertretbarkeit der Organspende, beziehungsweise der Organentnahme ein wichtiger Knackpunkt. Eng damit verbunden die Frage, ab wann ein Mensch eigentlich tot ist?

Nach landläufiger Meinung gilt in diesem Fall das sogenannte Hirntodkriterium. Nach der Enzyklopädie der Medizingeschichte wird der Hirntod als das irreversible Ende aller Hirnfunktionen bei vorhandener Kreislaufaktivität und künstlich aufrecht gehaltener Atmung aufgrund weiträumig abgestorbener Nervenzellen verstanden.

Ist ein Mensch hirntot, verfügt er weder über ein Bewusstsein, noch über die Lebensfähigkeit aus sich selbst. Sobald man die Herz-Lungen-Maschine ausschaltet, versagt der Kreislauf. Daran aber festzumachen, ob ein Mensch tot ist, bleibt problematisch. Denn auch Embryonen sind noch ohne Bewusstsein und auch ohne Lebensfähigkeit aus sich selbst. Dennoch gelten sie natürlich nicht als tot.

Hirntod = Tod?

Hirntod und Tod sind keinesfalls gleichzusetzen. Vielmehr markiert der Hirntod einen Zeitpunkt im Sterbeprozess, der vermutlich den Übergang vom Leben ins Sterben besiegelt. So sieht es auch der deutsche Philosoph Professor Dieter Birnbacher: „Unter anthropologischen Gesichtspunkten ist es nicht offenkundig, dass der Hirntod mit dem Tod gleichzusetzen ist.“ Es ergebe sich daraus lediglich ein Konflikt im Überschneidungsbereich zwischen anthropologischen und ethischen Fragen.

„Manche Fachgesellschaft erwecke zwar den Eindruck, die Definition des Todes über den Ausfall der Hirnfunktion sei Gegenstand naturwissenschaftlicher Erkenntnis und könne sich mit rein wissenschaftlichen Mitteln beurteilen lassen“, so Birnbacher. Letztlich handele es sich dabei aber um eine mehr oder weniger gut begründete Festlegung.

Und offenbar ist sich hier die Wissenschaft keinesfalls einig, ab wann ein Mensch hirntot gilt. Mittlerweile gilt in vielen Ländern – beispielsweise Deutschland, Österreich oder der Schweiz – das Ganzhirntod-Kriterium. Demnach müssen sowohl Großhirn, Kleinhirn und Stammhirn abgestorben sein. In Großbritannien hingegen reicht es, wenn das Stammhirn abgestorben ist, damit der Hirntod festgestellt werden kann.

Deutschland und Schweiz – ein Vergleich

Darüber hinaus sind die Methoden zur Feststellung des Hirntods sehr unterschiedlich festgeschrieben. In der Schweiz wird beispielsweise nur ein indirekter Nachweis verlangt. Nach einer missglückten Reanimation wird lediglich zehn Minuten gewartet. Danach gilt der Patient als hirntot. Dazu die seit 2011 geltenden Richtlinien über die „Feststellung des Todes mit Bezug auf Organtransplantation“ der Schweizer Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW): „Zusatzuntersuchungen sind nicht notwendig, da die dokumentierte Pulslosigkeit über einen Zeitraum von zehn Minuten eine genügende Hirndurchblutung ausschließt.“ Auf diese Maßnahme ist unter anderem der Anstieg von Organspenden in der Schweiz zurückzuführen.

In Deutschland wird diese Vorgehensweise mit äußerster Skepsis betrachtet, denn es gilt als keineswegs sicher, dass hier ein paar Minuten wirklich ausreichend sind. Aus diesem Grund dürfen in Deutschland auch keine in der Schweiz entnommenen Organe transplantiert werden – weil man nicht gewährleisten könne, dass die Organentnahme nicht womöglich ein Leben beendet habe. Hierzulande muss laut Transplantationsgesetz das abgestorbene Hirn mittels klinischen Untersuchungen von mindestens zwei voneinander unabhängigen Ärzten Stunden oder Tage später zweifelsfrei belegt werden können. Man könnte auch sagen, so kontrolliert stirbt man in Deutschland nur als Organspender.

Hans Jonas und die „pragmatische Umdefinition des Todes“

Doch ändert dies alles nichts daran, dass der Hirntod nicht mit dem Tod im eigentlichen Sinne verwechselt werden darf. So kritisierte der Philosoph Hans Jonas bereits in den 1970er Jahren, der Hirntod sei die „pragmatische Umdefinition des Todes“. Alternativen dazu lassen sich allerdings nur schwerlich finden.

Der Vorschlag von einigen Ethikexperten aus den Vereinigten Staaten, den Tod aus der Rechnung zu streichen, bringt keine wirklichen Vorteile gegenüber der bisherigen Praxis. Vorgeschlagen wurde eine Änderung der ethischen Prämissen bezüglich der Organspende. Nach dieser sei der Tod nicht mehr als Voraussetzung für die Organentnahme zu werten. Vielmehr würden „Organe von Lebenden, wenngleich unausweichlich sterbenden“ entnommen, wobei der Hirntod nach wie vor als Entnahmekriterium beibehalten werden würde.

Die Frage aber, ob eine Organentnahme bei einem lebenden Menschen vertretbar sei, ist problematisch. Darüber hinaus würde dies das ohnehin nur zaghafte Vertrauen der Bevölkerung bezüglich Organspenden nachhaltig erschüttern.

Vernünftiger ist es, den (Ganz-)Hirntod als begründete Festlegung eines medizinischen Todeszeitpunktes zu verstehen. Alles „Leben“, was nun noch im Menschen ist, könnte man als ungerichtetes Potenzial begreifen. Damit wäre auch der Unterschied festgelegt, der einen Hirntoten und einen Embryo unterscheidet. Letzterem ist ein Potential zielgerichteter Entwicklung zu eigen, welches Bewusstsein und selbstständiges Leben zum Ziel hat. Bei einem Hirntoten hingegen fehlt jedes Ziel im verbliebenen Restpotenzial.

Die Würde des Menschen

Das Rest-Leben des betroffenen Menschen kennt keine Richtung mehr und gleicht mehr einem „Auströpfeln“, an dessen Ende der endgültige Tod steht. Es handelt sich hierbei sozusagen um ein Aus-Leben. Dennoch bleibt die grundlegende Problematik bestehen, einen Nicht-Toten für tot zu halten, damit ethische Normen vermeintlich gewahrt bleiben.

Das soll natürlich nicht heißen, hirntoten Menschen käme keinerlei Würde mehr zu. Ein Mensch besitzt Würde, weil er Mensch ist und solange er Mensch ist. Daraus resultiert das Recht, darüber entscheiden zu dürfen, ob er seine Organe spenden will oder nicht. Gerade deshalb sei es jedem nachdrücklich ans Herz gelegt, einen Organspendeausweis auszufüllen. Und sei es nur aus dem Grund, kein Organspender sein zu wollen. Denn wohlgemerkt, stirbt man in einem Land, in welchem die Widerspruchslösung gilt und man keinen Organspendeausweis besitzt, ist man Organspender.

(Bild: Pixabay)

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