Die Medizin hat in den vergangenen Jahrzehnten enorme Fortschritte gemacht. Was noch Mitte des 20. Jahrhunderts Zukunftsmusik war, ist heute Alltag. So können heute Krankheiten erfolgreich therapiert werden, die früher den Tod bedeutet hätten. Der Medizin ist es auch zu verdanken, dass der Mensch immer älter wird und die Kindersterblichkeit auf ein Minimum reduziert wurde.
Jedoch hat dieser Fortschritt auch seine dunkle Seite. Mit zunehmenden technischen Möglichkeiten sind nun auch Dinge machbar, die in moralischer Hinsicht zumindest mit einem großen Fragezeichen versehen werden müssen. Beispiele wären die Forschung mit menschlichen Embryonen, oder die Beendigung des menschlichen Lebens auf klinischem Wege. Die Frage, die an die Medizin zunehmend gestellt werden muss, ist doch: darf der Mensch alles machen, was technisch möglich ist? Oder gibt es Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen und sollen?
Heiligt der Zweck die Mittel?
Fragen dieser bioethischen Art werden nach wie vor diskutiert. Dabei sind sich die Forscher und Philosophen jedoch nicht einig. Denn hierbei spielt es eine wichtige Rolle, welche der beiden Hauptströmungen der Ethik oder Moralphilosophie als Grundlage dienen. Die Frage ist, ob der Utilitarismus als Argumentationsschablone zugrunde liegt, oder die der Deontologie. Denn je nach dem werden sehr unterschiedliche Ergebnisse erzielt.
So ist der Utilitarismus stets zielorientiert. Die Frage nach dem Nutzen steht immer zentral in seinen Überlegungen. Das heißt aber auch, wenn das Ziel nur lohnend genug ist, jedes Mittel, das zu dessen Erreichung nötig ist, legitimiert scheint. Auf den Punkt gebracht: der Zweck heiligt jedes Mittel. Was letzten Endes moralisch gut oder verwerflich ist, bestimmt die Zielsetzung. Einer der berühmtesten Vertreter dieser Ethik ist der Philosoph Peter Singer. Feste moralische Regeln kennt er als Utilitarist daher nicht, nur die eine Maxime: Welche Entscheidungen bringt vermeintlich den meisten Menschen etwas.
Das moralische Gesetz frei nach Kant
Ganz im Gegensatz dazu steht die Deontologie. Diese stellt den Fokus der Entscheidung immer auf die Gesinnung eines Menschen. In diesem Zuge ist die Sittlichkeit der Handlung entscheidend. Immanuel Kant wäre demnach ein Vertreter dieser Ethik. Er geht davon aus, dass es ein festes moralisches Gesetz gibt, nach dem jeder Mensch zu handeln habe. Wenn er das nicht macht, sind seine Handlungen moralisch verwerflich, unabhängig davon, wie das Ergebnis dieser Handlung sein sollte. Als illustrierendes Beispiel soll im Folgenden die Frage nach der Schutzwürdigkeit des menschlichen Lebens stehen.
Denn in Bezug auf die Frage nach dem Schutz menschlichen Lebens sollte zunähst Klarheit darüber herrschen, wann es denn überhaupt anfängt. Auch hier kursieren die verschiedensten Meinungen, wann menschliches Leben beginnt. Beginnt es mit Verschmelzung der Chromosomensätze von Samen und Eizelle? Oder wenn das Herz zu schlagen beginnt? Manche sind auch der Ansicht, mit der Lebensfähigkeit eines Kindes beginnt das menschliche Leben. Eine bunte Mischung also, die rund die ersten 23 Lebenswochen des Embryos, beziehungsweise des Fötus zur Manövriermasse machen.
Streitfall Abtreibung
Ich orientiere mich dabei an den sogenannten SKIP-Kriterien, die eine naturwissenschaftliche Antwort auf die Frage geben, wann menschliches Leben beginnt. Diese Abkürzung fasst die wesentlichen Merkmale für die Bestimmung menschlichen Lebens zusammen: Spezies, Kontinuität, Identität und Potenzialität. Ein teilungsfähiger Einzeller lässt sich nach Verschmelzung der Chromosomensätze einer bestimmten Spezies zuordnen. Die Kontinuität dieses neuen Lebewesens ist ebenfalls gegeben. Auch ist mit dem vollständigen Chromosomensatz die genetische Identität des neuen Individuums bestimmt.
Dinge, wie Haarfarbe, Augenfarbe oder Geschlecht stehen bereits fest. Auch die Grundzüge des Charakters sind schon angelegt. Des weiteren weist der Embryo die Potenz auf, ein eigenständiges Individuum zu werden. Damit ist der Beginn des menschlichen Lebens aus naturwissenschaftlicher Sicht weder unklar, noch fließend, sondern genau bestimmbar.
Muss jedes Leben geschützt werden?
Nun ist der Beginn menschlichen Lebens festgesetzt. Die nächste Frage, die es zu klären gilt, ist, ob auch jedes menschliche Leben geschützt werden sollte. Diese Frage mutet zunächst seltsam an. Wenn man Menschen auf der Straße befragen würde, ob ihrer Meinung nach menschliches Leben geschützt werden sollte, würden das wohl die meisten bejahen. Schließlich ist die Würde des Menschen und deren Schutz im ersten Artikel des deutschen Grundgesetzes festgeschrieben.
Wenn man aber Fragen, wie Abtreibung oder Embryonenforschung diskutieren will, ist es unabdingbar, diese Frage zu erörtern. Und in der Tat, es gibt diverse philosophische Ansätze, die versuchen, darauf eine Antwort zu geben. Die Frage ist also, ob beispielsweise ein Vierzeller auch eine Person ist. Ein Individuum, das geschützt gehört, weil es unter den Schutz der Menschenwürde fällt.
Dass dieser „Zellhaufen“ menschliches Leben ist, ist ja schon hinreichend geklärt worden. Es gibt aber durchaus Theorien, die in ihm noch keine Person sehen und daher auch nicht für schützenswert erachten. Diese Positionen vertritt eine Theorie eines pränatal abgestuften Menschenrechts auf Unversehrtheit. Der grundlegende Gedanke, der dahinter steht, gründet auf der scheinbar willkürlichen Auslese der Natur selbst. Schließlich würden es auch nur rund zehn Prozent der befruchteten Eizellen bis zur Geburt überleben. Wenn also auch die Natur eine Selektion betreiben würde, warum darf das dann nicht auch die Wissenschaft, beziehungsweise der Mensch? Diese Folgerung ist jedoch ein naturalistischer Fehlschluss.
Menschenrecht auf Unversehrtheit und Selbstbestimmung
Denn aus der vorangestellten Prämisse leitet sich nicht automatisch die Schlussfolgerung, der Mensch dürfe selektieren. Das würde nur gelten, wenn man eine weitere Prämisse hinzufügt, nach der der Mensch alles dasjenige auch machen darf, was die Naturmechanismen leisten. Wenn man das aber hinzudenkt, kommt man in Teufels Küche. Kleines Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn ein Sturm die Schindeln von einem Hausdach abdeckt und damit einen vorbeilaufenden Fußgänger tödlich am Kopf verletzt, ist das noch lange keine Rechtfertigung dafür, dass ich ebenfalls auf das Dach steige und Schindeln auf Passanten werfe mit der Absicht, sie zu erschlagen.
Eine andere philosophische Schule, die sich für eine pränatal abgestufte Menschenwürde einsetzt ist die der Empiristen. Einer der wichtigsten Vertreter dieser Schule ist der Philosoph John Locke. Der Empirist koppelte das Menschenrecht auf Unversehrtheit an die Selbstbestimmung des Menschen. Auch diese Theorie hält einer genaueren Betrachtung nicht stand. Wenn die Würde des Menschen an dessen Selbstbestimmung gekoppelt sein soll, müsste in jedem Mordprozess zuallererst die Frage geklärt werden, ob das Opfer zum Zeitpunkt der Tat wach war oder geschlafen hat. Denn ein schlafender Mensch handelt nicht selbstbestimmt, kann er gar nicht.
Auch müsste sich kein Chirurg mehr darüber Sorgen machen, angeklagt zu werden, wenn er einen Fehler im OP begeht, der dem Patienten das Leben kostet. Schließlich war der „Zellhaufen“ auf dem Tisch bewusstlos und damit nicht selbstbestimmt, womöglich musste er sogar künstlich beatmet werden. Jedoch wird genau dieses Argument immer wieder vorgebracht, wenn es darum geht, die Tötung eines Ungeborenen zu rechtfertigen. Eine Frau sei selbstbestimmt und das Ungeborene nicht. Daher steht der Wille der Frau über dem des Kindes.
Atmende Fleischberge
Das gleiche gilt für die Theorie Peter Singers, der die Würde des Menschen an dessen Schmerzempfinden koppelt. Demnach wäre in den ersten 28 Tagen eines menschlichen Lebens dieses weder geschützt, noch als solches anerkannt. Menschen im Koma haben unter Umständen kein Schmerzempfinden. Was sind sie dann? Atmende Fleischberge? Und was ist mit Menschen, die aufgrund eines genetischen Fehlers von Natur aus kein Schmerzempfinden haben? Diese sind nach Singers Meinung dann wohl zum Abschuss freigegeben. Dieses Argument hört man auch relativ oft, wenn es um Embryonenforschung geht. Die Embryonen würden ja keinen Schmerz empfinden und hätten daher keinen direkten Nachteil aus dem Umstand, dass man ihr Leben beendet.
Obwohl diese Theorien in der Gesellschaft durchaus auf Zustimmung treffen, spricht zumindest die deutsche Gesetzgebung eine andere Sprache. Das Embryonenschutzgesetz verbietet daher auch, Experimente an Embryonen durchzuführen. Eine befruchtete Eizelle gilt bereits al werdendes Leben und fällt damit unter den Schutz von Artikel eins GG. Die Väter des Grundgesetzes waren ebenfalls dieser Ansicht. Wären sie der Meinung gewesen, Menschenwürde wäre bedingt durch die Selbstbestimmung, würde diese in Artikel eins stehen und nicht jene. Es ist vielmehr anders herum: Nur dadurch, dass dem Menschen schlechterdings eine grundlegende Würde zukommt – die nichts anderes bedeutet, als dass menschliches Leben an sich schützenswert ist – ist ihm auch das Recht der Selbstbestimmung eingeräumt.
Selektion durch PID
Welche Früchte jenes Denken trägt, zeigt sich unter anderem sehr deutlich an der Präimplantationsdiagnostik (PID). Man untersucht das Erbgut des Embryos nach Erbkrankheiten oder Behinderungen. Eine tolle Sache, könnte man meinen. Was wird aber genau gemacht? Es wird Selektion betrieben. Denn warum sonst sollte man dieses Verfahren nutzen, wenn nicht mit dem Ziel, behinderte Kinder frühzeitig zu erkennen und dieses Problem dann aus der Welt zu schaffen, bevor es eine Belastung wird.
Und in der Tat: Mütter von kranken Kindern wird oft geraten, dieses abzutreiben. Auch die Begründung passt. Dieses Kind sei schließlich eine zu große Belastung für die Frau oder die Familie und würde sie doch sehr einschränken. Auch könnte das Kind niemals ein unbeschwertes Leben führen, da es ja zeitlebens eingeschränkt sein würde. Mit anderen Worten: Das Leben dieses Kindes ist nicht lebenswert.
Aber wer sind wir, dass wir entscheiden könnten, welches Leben wert ist, es zu leben und welches nicht? Das zu glauben ist ebenso ein naturalistischer Fehlschluss, wie zu denken, man könne die Würde des Menschen an willkürliche Bedingungen knüpfen. Deutlicher wird es vielleicht, wenn man sich vor Augen führt, was PID will. Das ist nichts weiter als die Suche nach dem guten Genom. „Gut“ heißt im altgriechischen „eu“, Genom würde man wohl mit „génos“ übersetzen. Also heißt Eugenik nichts anderes, als die Lehre vom Guten Genom.
Menschenwürde abschaffen oder Lebensschutz
Die Geschichte aber zeigt, dass es noch nie gut geendet hat, wenn die Menschen gemeint haben, sie hätten das Recht zu entscheiden, welches Genom gut ist und welches nicht. War es schon das Genom der „Herrenrasse“, das als gut definiert wurde, so ist es in einer Massendemokratie dasjenige der Mehrheit. Gut ist, was die meisten sind.
Pränatal abgestufte Menschenwürde ist ein Konstrukt, ebenso die Behauptung, es gebe ein gutes Genom. Es gibt nur zwei Möglichkeiten. Entweder man ist so ehrlich und erklärt die Menschenwürde als abgeschafft und handelt entsprechend oder man hört endlich auf mit diesem ganzen Unsinn!
Menschsein ist doch nicht relativ. Entweder man ist einer oder man ist es nicht. Daher muss, um den Menschen vor jeglicher Art von Missbrauch wirksam schützen zu können, seine Menschenwürde an das Leben schlechthin geknüpft werden ohne weitere Bedingungen. Es liegt doch vielmehr im Wesen der Menschenwürde als Menschenrecht, dass sie a priori dem Menschsein hinzugefügt ist. Es gibt keinen Spielraum für etwaige Abstufungen.
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