Anstoß

Ungerechte Familienpolitik

Sollten Eltern unabhängig von ihrem Einkommen prinzipiell die gleiche Unterstützung seitens des Staates bekommen? Eine Frage, der wohl die meisten zustimmen werden. Schließlich ist das auch Meinung des Grundgesetzes.

So steht in Art. 6. Abs. 1 GG: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze des Staates.“ Daraus ergibt sich, dass der Staat in der Vergabe seiner Fördermittel alle Kinder gleich behandeln sollte. Und wenn eine ungleiche Unterstützung angemessen erscheint, dann doch immer in Orientierung am Kindeswohl in Bezug auf die wirtschaftliche Situation einer Familie im Konkreten. Wirft man jedoch einen Blick auf die aktuelle Familienpolitik, hat man das Gefühl, im Grundgesetz würde stehen: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze des Staates; Kinder aus wohlhabenden Familien jedoch ein bisschen mehr.“

Reiche profitieren mehr vom Kinderfreibetrag als Arme

Zentrales staatliches Instrument für die finanzielle Förderung von Familien ist der Kinderfreibetrag, beziehungsweise das Kindergeld. Der Kinderfreibetrag belief sich im Jahre 2018 auf 7.428 Euro pro Kind und orientiert sich dabei am festgelegten Existenzminimum eines Kindes. Daraus ergibt sich eine maximale Steuerersparnis von 3.120 Euro pro Jahr für die Eltern pro Kind. Das wären im Monat 260 Euro. Das Kindergeld liegt jedoch bei 194 Euro pro Kind und Monat, für das dritte Kind 200 Euro und ab dem vierten Kind 225 Euro.

Die aktuellen Regelungen besagen zudem, dass der Kinderfreibetrag erst dann den Eltern angerechnet wird, wenn die steuerliche Ersparnis die Summe des Kindergelds überschreitet. Das ist aber erst der Fall bei einem Jahreseinkommen von knapp 36.000 Euro bei einem Kind und bei drei Kindern bei rund 40.000 Euro Jahreseinkommen. Für Ehepaare aufgrund des Splittingtarifs liegt der Betrag bei rund 64.000 Euro, beziehungsweise 69.000 Euro. Ab diesem Jahresgehalt steigt die Summe, die Eltern für ihre Kinder vom Staat erhalten, kontinuierlich an. Die maximale Steuerersparnis ist bei einem Jahresgehalt zwischen 60.000 Euro und 70.000 Euro erreicht, variierend nach Kinderzahl (für Ehepaare zwischen 108.000 Euro und 124.000 Euro).

Auch ohne lange mit Zahlen zu jonglieren, wird schnell klar, dass im Falle der Kinderfreibeträge beziehungsweise des Kindergelds eine Bevorzugung der oberen Einkommensschichten stattfindet. So bekommen Erwerbstätige mit hohem Einkommen mehr Entlastung durch den Staat pro Kind, als diejenigen, die in den unteren und mittleren Einkommensschichten verdienen.

Untere Schichten besonders auf Kindergeld angewiesen

Wieso wird dann die Höhe des tatsächlich gewährten Freibetrages an das Einkommen der Eltern gekoppelt? Nach der letzten Instanz – der Verfassung – zu urteilen, hieße jedoch, für jedes Kind eine einheitliche, gleiche Förderung einzuführen, ohne Ausnahmen und Extras. Davon würden vor allem die unteren und mittleren Einkommensschichten enorm profitieren. Nicht zuletzt sind auch vor allem die unteren Einkommensschichten im Besonderen auf jene Leistungen angewiesen.

So stellte eine Studie des Institutes Prognos fest, dass die Mehrheit der Familien in Deutschland heute in gesicherten materiellen Verhältnissen wohne. Allerdings seien „Familien insgesamt und bestimmte Familientypen im Besonderen gegenüber Kinderlosen im Durchschnitt wirtschaftlich schlechter gestellt. Das durchschnittliche bedarfsgewichtete Nettoeinkommen (verfügbares Einkommen nach Steuern, Sozialbeiträgen und Transfers) aller Haushalte beträgt im Jahr 2010 19.518 Euro, Familien verfügen über gut 94 Prozent dieses Betrags. (…): Alleinerziehende erreichen 72 Prozent des durchschnittlichen Einkommens aller Haushalte, Paare mit drei und mehr Kindern immerhin 91 Prozent. Hingegen liegt das Nettoeinkommen kinderloser Paare bei 113 Prozent des Durchschnitts. Die größten Einkommenseinbußen in Familien treten bereits direkt nach der Familiengründung auf, sobald der betreuende Elternteil die Erwerbsbeteiligung reduziert oder aufgibt. Auch mit einer späteren Familienerweiterung sinken das Pro-Kopf-Einkommen in den Familien und damit auch das bedarfsgewichtete Einkommen.“ (Prognos: Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland. Im Auftrag des BMF und BMFSFJ, 2014).

Ein Weg, der Ungleichbehandlung entgegenzuwirken, liegt darin, das Kindergeld und den Kinderfreibetrag zu koppeln. Dabei ist die steuerliche Ersparnis durch den Kinderfreibetrag als Basiswert zu nehmen und die maximale Steuerersparnis durch denselben als oberer Grenzwert festzusetzen. Nun wird das Kindergeld auf den Freibetrag aufgestockt, bis der obere Grenzwert erreicht ist. Ist jedoch der Grenzwert erreicht, entfallen jegliche Kindergeldzahlungen.

Kindergeld mit steigendem Einkommen verringern?

So hätte beispielsweise eine Arzthelferin und alleinerziehende Mutter mit einem Kind deutlich mehr Geld zur Verfügung. Das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt einer Arzthelferin beträgt 2.029 Euro. Aus dem Kinderfreibetrag (7.428 Euro, Stand 2018) ergibt sich eine Steuerersparnis von monatlich rund 166 Euro. Das Kindergeld wird auf den Maximalbetrag von 260 Euro aufgestockt und würde daher 94 Euro betragen. Neben dem Haupteffekt, dass Eltern deutlich mehr Geld für ihre Kinder zur Verfügung hätten und materiell besser abgesichert wären, würden sich vermutlich auch die Staatsausgaben verringern, da das Kindergeld mit steigendem Einkommen sehr schnell geringer ausfallen würde (in diesem Fall um 51,6 Prozent).

So stellt auch die Prognos-Studie fest, Kindergeld und Kinderfreibeträge hätten einen „deutlich messbaren, positiven Einfluss auf die Einkommenssituation von Familien“. Eine Koppelung von Kindergeld mit Kinderfreibeträgen würde demnach diesen positiven Einfluss noch verstärken. Familien wären nicht mehr so häufig auf Sozialleistungen angewiesen.

Die Prognos-Studie verweist auch auf andere ökonomische Studien, die zu einem ähnlichen Ergebnis kommen. Diesen zufolge würden vor allem „Alleinerziehende und Familien mit drei und mehr Kindern häufiger in wirtschaftlich prekären Verhältnissen leben als Paarfamilien mit ein oder zwei Kindern. (…)  80 Prozent der Alleinerziehenden und 70 Prozent der Mehrkindfamilien haben weniger als das mittlere Einkommen aller Familien zur Verfügung. Rund 40 Prozent der Alleinerziehenden und ein Viertel der Mehrkindfamilien sind armutsgefährdet – Paarfamilien mit einem oder zwei Kindern hingegen nur zu 10 Prozent.“

Wirtschaftliche Stabilität und Zukunftsperspektiven

Ganz nebenbei wäre also auch noch ein weiterer Effekt zu beobachten. So heißt es in der Studie: „Kindergeld und -freibeträge tragen dazu bei, dass weniger Frauen zeitlebens kinderlos bleiben (3,9 Prozent geringer) und dass der Anteil der Frauen ansteigt, die drei und mehr Kinder zur Welt bringen (4,2 Prozent höher).“ Wirtschaftliche Stabilität und Perspektive wirkt sich offenbar positiv auf die Geburtenzahl aus.

Bedenkt man, dass eine Kumulation der Freibeträge mit dem Kindergeld vor allem eine spürbare Entlastung für Familien der unteren und mittleren Einkommensschichten bringt, darf davon ausgegangen werden, dass in diesen Schichten eine Zunahme von Mehrkindfamilien und eine Abnahme der kinderlosen Paare und Erwerbstätigen zu verzeichnen sein könnte. Zumal diese Entlastung relativ zum Einkommen gesehen stärker ins Gewicht fällt, je geringer das Einkommen ist, wird der Anreiz bei relativ geringem Einkommen am größten sein.

Kinderprämie von 50.000 Euro

Eine andere Möglichkeit ist vielleicht eine etwas radikalere, dabei freilich auch interessante Möglichkeit, Familien in Deutschland stärker zu unterstützen. Man schafft Kindergeld und Kinderfreibetrag komplett ab und ersetzt diese durch eine Kinderprämie von beispielsweise 50.000 Euro pro Kind, die durch Steuernachlässe (ähnlich den Kinderfreibeträgen) den Eltern zugutekommt. Gleichzeitig kann der Staat Familien dadurch entlasten, indem er die anfallenden Kosten einer Familie senkt. So könnten öffentliche Verkehrsmittel und Nahverkehr für Familien kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, ebenso freier Eintritt in Schwimmbäder, Museen und dergleichen. Diese Ermäßigungen könnten sich bis in die Nebenkosten wie Wasser, Strom, Abwasser, Gas und Müll erstrecken. Auch Rentenbeiträge könnten in einer Pro-Kopf-Pauschale abgesenkt werden. So würden Familien wenige Zuschüsse bekommen und primär durch Kostenentlastungen unterstützt.

Einen Vorteil hätte dieses Modell gegenüber dem aktuellen: Kindergeldtransfer ins Ausland wäre kein Problem mehr. Auch würde vor allem die arbeitende Bevölkerung unterstützt. Hilfe zur Selbsthilfe könnte man es nennen. Auch stünden all denjenigen, die es sich in unserem Sozialsystem gemütlich gemacht haben, unruhige Zeiten bevor.

Wie die Dinge jedoch stehen, hat die Bundesregierung wohl kein Interesse daran, der familienpolitischen Finanzförderung eine kleine Prise mehr Gerechtigkeit hinzuzufügen und nebenbei auch noch etwas für die unterirdisch schlechte Geburtenziffer und die prekären wirtschaftlichen Verhältnisse vor allem in den kinderreichen Familien der unteren Einkommensschichten etwas zu tun.

(Bild: Pixabay)

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