Anstoß

Was macht eigentlich ein parlamentarischer Staatssekretär?

Was weist – vom formalen Standpunkt aus betrachtet – eine gute Regierung aus? Antwort: größtmögliche Effizienz bei niedrigen Kosten.

Das sind allerdings gleich zwei Punkte, an denen es bei deutschen Regierungen in zunehmenden Maße zu hapern scheint. Regierungen der frühen Vergangenheit, wie auch die aktuelle, waren und sind alles andere als effizient und verursachen dabei einen Berg von Kosten, der in keinster Weise dem angemessen ist, was anschließend dabei herauskommt. Manchmal bekommt man schlicht den Eindruck, in Berlin wird „gut regieren“ als Synonym für „viel Geld ausgeben“ verstanden.

Abermilliarden für Willkommenskultur und Eurorettung

Aber was will man erwarten, wenn unser personalpolitisches System im Wesentlichen durch Negativauslese nach oben funktioniert und dieser Bodensatz, der sich im Bundestag anschließend breitmacht, auch noch sein Gehalt selbst bestimmen darf? Ja, zu Beginn einer Amtsperiode kommen alle Abgeordneten zusammen und entscheiden, wieviel ihrer Meinung nach ihre Arbeit wert sei. Logischerweise immer mehr. So endet diese Absprache in der Regel mit einer Diätenerhöhung. Schließlich wird das Brötchen beim Bäcker auch immer teurer.

Es wäre interessant zu wissen, wie lange es dauern würde eine gut laufende Firma in den Ruin zu treiben, wenn alle Angestellten ihr Gehalt selbst bestimmen dürften. Aber da im Falle der Abgeordneten aus der unerschöpflichen Geldquelle namens Steuerzahler geschöpft wird, stellt sich hier die Frage von Insolvenz wohl kaum. Und was sind schon so ein paar Milliönchen im Jahr mehr, wenn man auch Abermilliarden in die „Willkommenskultur“ und „Eurorettung“ stecken kann.

Der Apparat wächst und wächst

So quillt das politische Berlin nur so über vor Posten und Ämtern, die einzig und allein – so scheint es – dazu geschaffen wurden, die eigenen Leute in Lohn und Brot (beziehungsweise Kaviar) zu bringen. Ein gutes Beispiel ist hier das Amt des parlamentarischen Staatssekretärs. Ein Amt, das seit 1967 existiert und ursprünglich dazu gedacht war, junge begabte Nachwuchspolitiker auf ein späteres Amt als Minister vorzubereiten. Waren es zu Beginn sieben parlamentarische Staatssekretäre, sind es nunmehr stolze 35 – so viele wie bisher noch nie!

So ist jeder Minister dazu berechtigt, aus dem Pool der Bundestagsabgeordneten parlamentarische Staatssekretäre – auch Staatsminister genannt – auszuwählen, beziehungsweise einzustellen, die folglich dem Minister unterstellt sind und jederzeit von diesem gekündigt werden können, spätestens aber nach der Amtsniederlage von besagtem Minister ihren Posten verlieren.

Hinzu kommt, dass niemand so genau weiß, was eigentlich der Aufgabenbereich dieses Amtes ist. Offiziell wird zwar angegeben, er solle als Schnittstelle zwischen Parlament und Ministerium fungieren und letzteres vor dem Bundestag vertreten. Bei genauerer Betrachtung erweist sich dies aber als schwierig. Denn ein Staatsminister hat in etwa so viel zu sagen, wie eine Putzkraft im Reichstagsgebäude, also gar nichts. Denn weisungsbefugt ist er nicht, kann also höchstens als besserer Briefträger für seinen Minister fungieren. So läuft es in der Regel darauf hinaus, dass der parlamentarische Staatssekretär den Minister „berät“ (obwohl dieser dafür eigentlich einen ganzen Stab an Mitarbeitern hat) und sich ansonsten recht still verhält.

20.000 Euro monatliches Gehalt, aber keinerlei Qualifikationen erforderlich

Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich dadurch, dass das „Kompetenzenfeld“ des Staatsministers mit dem eines richtigen Staatssekretärs konkurriert, der das Ministerium nach innen leitet und eine sehr starke Stellung im Allgemeinen hat, da er, verbeamtet, den Ministern beim Kommen und Gehen zusehen und selbst über viele Jahr hinweg seinen Einfluss ausbauen kann. Daher macht die eigentliche Arbeit im Ministerium der Staatssekretär und so hat der „Parlamentarische“ nichts zu tun.

Nun stellt sich aber die Frage, warum ein Amt, das eigentlich keinerlei Nutzen hat, so üppig entlohnt wird. Denn die Vergütung kann sich sehen lassen. Da wäre zunächst ein monatliches Amtsgehalt von rund 11.770 Euro. Hinzu kommt noch eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 230 Euro. Da Staatsminister gleichzeitig noch ein Bundestagsmandat innehaben, fällt hier nochmals eine (jedoch nur halbe) Diät von 4.771 Euro an und natürlich die obligatorische (jedoch auch gekürzte) Kostenpauschale von 3.238 Euro. Unterm Strich hat dieser somit ein monatliches Gehalt von rund 20.000 Euro. Nicht schlecht, wenn man bedenkt, dass man keinerlei Qualifikationen mitbringen muss, um dieses Amt auszuführen. Ob ein „normaler“ Mensch ohne qualifizierende Abschlüsse auf dem freien Markt auf ein ähnlich hohes Gehalt hoffen darf?

Aber damit nicht genug. So steht dem „Parlamentarischen“ selbstverständlich noch Sekretärspersonal, sowie ein eigener Dienstwagen, inklusive Fahrer zur Verfügung. Warum um alles in der Welt braucht ein im Grund genommen „besserer“ Bundestagsabgeordneter einen eigenen Fahrer? Reicht da nicht der hauseigene Fahrservice des Bundestages? Das schlägt dem Steuerzahler mit rund 300.000 Euro jährlich zu Buche. Pro Person versteht sich. Bei aktuell 35 Staatsministern wären das rund elf Millionen Euro. Da ist es nur verständlich, wenn der Bund der Steuerzahler (BdSt) dieses Amt als viel zu kostspielig bei „geringe(m) Nutze(n)“ geißelt.

Die Rolle des Peter Tauber

Im Wesentlichen zeichnet sich dieses Amt durch zwei Eigenschaften aus. Keinerlei Einflussmöglichkeit bei unverschämt guten Bezügen. Kein Wunder, dass es seit langem schon dafür verwendet wird, linientreue Parteisoldaten zu entlohnen und gleichzeitig ruhig zu stellen, weil man sie nicht für fähig hält, wirklich zu regieren. Des weiteren macht man so Parteinetzwerker abhängig und damit kontrollierbar. Der BdSt nennt es ein Instrument zur „Ämterpratronage und Pfründenwirtschaft“. Ein gutes Beispiel dafür ist der neue Staatsminister Peter Tauber (CDU).

Dieser war bisher CDU-Generalsekretär und damit Merkels Bootsmann. Man könnte auch sagen, er hatte dafür Sorge zu tragen, dass Kritik leise und der Applaus bei parteiinternen Auftritten der Chefin laut blieb. Da das Peitsche Schwingen wohl aber seine einzige Qualifikation ist, war man im Kanzleramt dann doch nicht gewillt, ihm gleich ein ganzes Ministerium zu unterstellen. Lieber soll er Minister spielen dürfen, während die Großen die Arbeit machen.

Es geht ums Prinzip

Denn im Grunde ist ein parlamentarischer Staatssekretär nichts anderes als ein „kleiner“ Minister. Nur ohne Einfluss, ohne Inhalt und ohne Aufgabe. Auch wenn im bundesdeutschen Haushalt elf Millionen Euro nicht wesentlich ins Gewicht fallen, geht es hier ums Prinzip. Ziel soll es sein, sich dem eingangs erwähnten Ideal einer guten Regierung anzunähern. Ein kleiner Schritt in diese Richtung wäre die Streichung dieses Amtes. Hin zu mehr Volksvertreter und weniger dekadenter Schmarotzer! Und der Vergleich mit Bundesländern, die keine „Parlamentarischen“ haben, zeigt: Es geht auch ohne. Für eine Regierung, die ihrer Aufgabe gewachsen sein soll, sind parlamentarische Staatssekretäre definitiv nicht nötig.

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