Anstoß

Was wir an Deutschlands Hochschulen ändern sollten …

Was wir an den Hochschulen verändern können, hängt zunächst davon ab, ob wir im Bund oder in einem Land Regierungsverantwortung übernehmen. Bildung ist grundsätzlich Ländersache. Eine Landesregierung kann Hochschulgesetze ändern, die Grundfinanzierung verbessern und über Zielvereinbarungen Schwerpunkte setzen. Eine Bundesregierung gestaltet Forschungsprogramme, die Zuwendungen über sogenannte Drittmittel, verantwortet das BAföG-System und finanziert gemeinsam mit den Ländern wesentliche Teile des Wissenschaftssystems. Gerade im Bereich der Drittmittelvergabe kann eine Bundesregierung enormen Einfluss ausüben.

So erhielten die Hochschulen laut Förderatlas der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) 2022 „rund 27 Milliarden Euro an Grundmitteln und 10,4 Milliarden Euro an Drittmitteln, was einer Drittmittelquote von 28 Prozent entspricht. Der Bund hat seinen Anteil an der Drittmittelfinanzierung über die Jahre deutlich gesteigert und war 2022 größter Drittmittelgeber, während die Einnahmen aus der Wirtschaft kontinuierlich zurückgegangen sind“. Grundsätzlich gilt: Inzwischen erhalten die deutschen Hochschulen rund ein Drittel ihrer Gelder als sogenannte Drittmittel. Artikel 91b des Grundgesetzes ermöglicht diese Zusammenarbeit bei Wissenschaft, Forschung und Lehre von überregionaler Bedeutung. Reformmöglichkeiten sind also wesentlich von der Ebene der Regierungsverantwortung abhängig, aber eben auch über Prioritäten bei der Forschungsförderung im Bundeshaushalt.

Wer sich erfolgreiche Forschung zum Ziel setzt, muss für angemessene Ausstattung sorgen. Auch die Verwaltung muss so organisiert sein, dass Wissenschaftler nicht einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit Anträgen, Nachweisen und Berichtspflichten verbringen.  Zudem können dirigistische Forschungsvorgaben diesbezüglich nachteilig sein. Auf Bundesebene würden wir vor allem bei der Forschungsförderung und den Bedingungen für Innovationen ansetzen. Dabei ist zweierlei handlungsleitend: die Freiheit von Forschung und Lehre einerseits, der Anspruch, Hochschulen bestmögliche Rahmenbedingungen zu ermöglichen andererseits. Denn zu lange hat es in Teilen von Wissenschaft und Forschung eine zu starke Nähe zu politischen Moden und ideologischer Opportunität gegeben.

Staat und Hochschulen müssen sich daher erneut darauf verständigen, die Wissenschaftsfreiheit und die politische Neutralität der Einrichtungen gemeinsam zu verteidigen. Diese Neutralität verpflichtet die Institution; sie nimmt dem einzelnen Professor aber selbstverständlich nicht das Recht auf eine politische Meinung. An einer Universität müssen auch unbequeme Fragen gestellt und herrschende Auffassungen hinterfragt werden können. Max Weber hat vor über hundert Jahren bereits festgehalten: „Wenn jemand ein brauchbarer Lehrer ist, dann ist es seine erste Aufgabe, seine Schüler unbequeme Tatsachen anerkennen zu lehren, solche, meine ich, die für seine Parteimeinung unbequem sind; und es gibt für jede Parteimeinung – z. B. auch für die meinige – solche äußerst unbequeme Tatsachen.“

Lautstarke Ideologen dürfen weder Forschungsfragen noch Lehrinhalte oder die Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse durch Einschüchterung bestimmen. Freiheit von Forschung und Lehre gehört zu den Grundlagen unserer Gesellschaft; diese Freiheit haben insbesondere linke und linksextreme Akteure in jüngerer Vergangenheit immer wieder angegriffen. Es braucht deshalb einen breiten Konsens, Krawallmachern und ideologischen Sittenwächtern die rote Karte zu zeigen. Dies gilt umso mehr, als die Verwerfungen an den deutschen Hochschulen insbesondere von einigen wenigen lautstarken Akteuren bestimmter Fächer ausgehen, die mit ihrem „Aktivismus“ den Ruf der gesamten Hochschullandschaft gefährden.

Die Einflussnahme linksextremer Akteure und solcher NGOs, die Bildungseinrichtungen für politische Indoktrination nutzen wollen, kann einen Angriff auf die Freiheit von Forschung und Lehre darstellen und müsste im Zweifelsfall zum Schutze des Wissenschaftsstandorts sanktioniert werden. Bei öffentlich geförderten Forschungsprojekten ist darauf zu achten, dass sie den Förderrichtlinien entsprechen und ihren Auftrag erfüllen und nicht politisch zweckentfremdet werden. Werden Professoren oder Mitarbeiter eingeschüchtert oder bedroht, Lehrveranstaltungen blockiert oder Forschungsarbeiten durch soziale Ächtung verhindert, müssen Hochschulleitungen und staatliche Stellen alle rechtlich verfügbaren Mittel einsetzen, um die Freiheit von Forschung und Lehre zu gewährleisten.

Hausrecht, Disziplinarverfahren und Strafverfolgung dürfen keine rein theoretischen Möglichkeiten bleiben. Auch Angehörige des akademischen Mittelbaus und Professoren, die solche Angriffe organisieren, unterstützen oder selbst begehen, müssen mit den jeweils vorgesehenen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Freiheit der Wissenschaft gilt auch dann, wenn einzelnen Ideologen dies missfallen mag. Gleichwohl ist klar, dass diese Angriffe auf die Freiheit von Lehre und Forschung nur von einer kleinen Gruppe ausgehen, die jedoch hervorragend organisiert und dadurch im Diskurs besonders präsent ist.

Bei der Forschungsförderung stellt sich die Frage, ob gute Wissenschaft überall eine faire Chance erhält. Die Exzellenzinitiative und ihre Nachfolgerin, die Exzellenzstrategie, sollen Deutschlands internationale Spitzenstellung stärken. Dieses Ziel unterstützen wir ausdrücklich. Allerdings können auch kleinere Universitäten hervorragende Forscher haben, ohne sich umfangreiche Abteilungen für die Vorbereitung großer Verbundanträge leisten zu können. Entscheidet am Ende die wissenschaftliche Qualität oder die Zahl der Mitarbeiter und Stabsstellen, die einen Antrag vorbereiten? Werden kleinere Hochschulen strukturell benachteiligt, sollte über eine Anpassung nachgedacht werden. Exzellente Forschung darf nicht daran scheitern, dass andernorts mehr Geld für die Antragstellung vorhanden ist. Leider gilt auch hier längst, was der Soziologe Robert Merton als „Matthäus-Effekt“ beschrieben hat.

Das gilt auch für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und weitere große Drittmittelgeber. Die DFG beispielsweise entscheidet in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren über Forschungsanträge. Gleichzeitig macht sie Vorgaben zu Diversität, zu Geschlechterquoten oder sonstigen wissenschaftsfernen Antragskriterien. Derlei Vorgaben führen dazu, dass sachfremde Kriterien über wissenschaftliche Exzellenz gestellt werden und das gesamte Verfahren delegitimiert wird. Fördervorgaben müssen der wissenschaftlichen Qualität dienen. Wo sie gute Projekte ohne fachlichen Grund ausschließen, gehören solche Vorgaben endlich auf den Prüfstand.

Deutschlands Grundlagenforschung genießt international hohes Ansehen. Diese Stärke wollen wir erhalten. Zugleich müssen aus Forschungsergebnissen häufiger neue Produkte und Unternehmen entstehen. Dafür brauchen Hochschulen verlässliche Bedingungen für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Bei Patenten und Ausgründungen müssen die Regeln verständlich sein. Wer eine vielversprechende Entdeckung zur Marktreife bringen will, braucht außerdem Kapital. Transferprogramme würden wir deshalb daran messen, ob aus ihnen tragfähige Kooperationen und Unternehmen entstehen.

Zu den Hemmnissen gehört ein Datenschutz, dessen praktische Anwendung Forschung unnötig erschweren kann. Besonders bei medizinischen Studien müssen Wissenschaftler wissen, welche Daten sie unter welchen Voraussetzungen nutzen dürfen. Ein Forschungsprojekt sollte nicht bei jeder beteiligten Einrichtung erneut dieselben datenschutzrechtlichen Fragen klären müssen. Unsere Nachbarländer haben zum Teil praktikable Lösungen gefunden. Wir sollten untersuchen, welche davon auch für Deutschland geeignet sind. Ebenso brauchen wir bessere Bedingungen für Investitionen. Wer ein Labor errichtet oder eine neue Technologie erprobt, muss sich auf zügige Genehmigungen verlassen können.

Deutschland braucht als Industriestandort hervorragend ausgebildete Naturwissenschaftler und Ingenieure. Die Voraussetzungen dafür werden bereits in der Schule geschaffen, mit anspruchsvollem Unterricht und der gezielten Förderung von Begabung. Davon muss auch abhängen, in welchem Umfang weiterhin öffentliche Mittel eingesetzt werden. Die leitende Frage sollte hier stets sein, ob Mittel dem Wohl der Hochschulen, ihren eigentlichen Zielen und ihren Ergebnissen dienen.

Klassische Geisteswissenschaften und kleine Fächer, wie etwa die Japanologie oder die Kirchenmusik, dürfen dabei nicht unter die Räder kommen, sondern müssen substanziell gestärkt werden. Universitäten bewahren Wissen, das sich nicht nach seinem unmittelbaren wirtschaftlichen Ertrag bewerten lässt. Das gilt für Geschichte und Sprachwissenschaften ebenso wie für die Archäologie. Die gegenwärtigen Pläne zur Abwicklung beziehungsweise grundlegenden Umgestaltung der Archäologie an der Humboldt-Universität, die auch das renommierte Winckelmann-Institut betreffen, lehnen wir deshalb ab. Ein über Generationen aufgebauter wissenschaftlicher Bestand lässt sich nach einer Schließung kaum wiederherstellen. Wir wollen, dass Deutschland in der Forschung zur Weltspitze gehört. Zur Verantwortung für unsere Universitäten gehört aber ebenso, Fächer zu erhalten, deren Verlust erst bemerkt wird, wenn ihre letzten Lehrstühle verschwunden sind.

Dr. Christoph Birghan ist AfD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Forschungsausschusses.