Donald Trump, der amtierende Präsident der Vereinigten Staaten, befindet sich mit seiner Politik in gefährlichen Gefilden, Sümpfen und möglichen Abgründen. Warum die Politik der letzten Tage und Wochen – d. h. ab der amerikanischen Intervention in Venezuela bis zum Angriffskrieg gegen den Iran – dem Erhalt des Friedens (sowohl jeglichem nationalen Frieden als auch dem internationalen) massiv schaden könnte und sogar durch mögliche Kettenreaktionen das Potenzial einer gigantischen, brandgefährlichen Eskalation in sich tragen kann, wird vom Autor in diesem Essay zu erläutern versucht. Dass dies die letzte Amtszeit eines sich an seinem Lebensabend befindlichen Präsidenten der USA darstellt, verschärft die Gesamtsituation enorm – die mangelnde Zeit wird zu einer Art chemischem Katalysator (im Sinne einer politischen Metapher)!
Im konservativen und rechten Lager war Donald Trump für seine Anhänger nach seiner Wahl zu seiner zweiten Amtszeit als Präsident so etwas wie ein Trumpus Redivivus, eine Art Anspielung auf den biblischen Elias Redivivus, eine Art der Wiederkehr von Elias – eine Wiederkehr nach der Entrückung in 2. Könige 2,1–18.
Trumps zweite Amtszeit hing in der Luft; man war sich jedoch nicht ganz sicher, ob Elias aka Trump wieder in das Präsidialamt zurückkehrt. Und siehe da: Er kehrte zurück! Dieses nicht gerade von wenigen theologisierte Ereignis der Rückkehr wurde zum brachialen „Hype“ der konservativ-rechten Szene. Jetzt kommt Trump zurück und zeigt es ihnen! Das heißt aber auch: Jetzt muss Trump liefern, aber – und dies ist entscheidend – in einer zeitlich limitierten Zeitspanne. Der erste Faktor der Problematisierung der aktuellen amerikanischen Außenpolitik ist also der Umstand, dass Trump nun nur noch wenige Jahre Zeit hat, um ein politisches Monument aufzubauen. Wenige Jahre, um auf das Memento mori zu antworten: „Ich bin Trump, und ich bin mit meiner Politik in die Geschichte eingegangen.“
Der erste Faktor ist also schlicht und einfach der Faktor der Zeit, welcher jedoch auf die gesamte Problemdarstellung der aktuellen Außenpolitik massiven Einfluss nimmt, wenn er nicht sogar einer der Hauptbeweggründe für seine Außenpolitik ist. Schlimmer ist aber nicht nur Trumps Politik selbst, sondern die Antizipation der Politik Trumps durch die Gegner und Feinde. Die Feinde wissen ganz genau, dass sie nun Trump und die USA bei genügender Provokation zum Kochen bringen und womöglich sogar zu einer Handlung indirekt zwingen können; dies alles zusammen begründet einen enormen Gefahrenhorizont für die gesamte Welt.
Die eigene Politik Trumps verschärft die Problematik der Eskalation noch zusätzlich durch das bewusste und gänzliche Ignorieren des Völkerrechts. Ich kenne den Einwand und auch die Art der „Verlächerlichung“ des Völkerrechts nur zu genüge. Das Völkerrecht spielt keine große Rolle innerhalb der globalen Politik; das heißt aber nicht, dass es gar keine Rolle spielt. Das Völkerrecht kann zumindest als Erkennungsmaßstab und Kriterium geltend gemacht werden; zwar tritt hier für staatliche Akteure keine Rechtsfolge ein, aber das wiederum bedeutet nicht, dass die Kriterien dadurch jeglichen Sinn entbehren. Eine komplette Loslösung vom Recht, auch im globalen Sinne, kann zur Öffnung der Pforte zur Hölle führen und andere Großmächte und Staaten dazu ermutigen, Konflikte erst zu starten!
1. Der Ausnahmezustand, der keiner ist!
Trump rechtfertigt seine Politik mit einer Art der Krisis (vom Altgriechischen hergeleitet und bedeutet Entscheidung) und des Falles einer Art der, wie Baerbock es formulierte, „wertebasierten“ Außenpolitik. Aber nicht nur, dass diese spezifische „wertebasierte Außenpolitik“ gefallen ist; Trump sagt vielmehr durch die Zeilen, dass die Koppelung von Politik und Moral (die meistenteils von den USA betrieben worden ist) keine Rolle mehr spielt. Es geht nur um Macht im Sinne eines Ius ad bellum (das Recht zum Kriege). Durch diesen Begriff kommt automatisch der Begriff der Souveränität ins Spiel, da nach dem Ius ad bellum nur ein souveräner Staat Krieg führen kann. Dann wird eine Art der Argumentation des prophylaktischen und antizipatorischen Handelns oft als ein erstes und eigenes Handeln gerechtfertigt. Innerhalb einer Kriegssituation, die nach solchen Handlungen eintreten kann, greift wiederum eine Art des Ausnahmezustandes. Im Ausnahmezustand, ganz nach Carl Schmitt, zeigt sich wiederum der Souverän erst richtig. Wir erinnern uns an die Definition der Souveränität in Carl Schmitts Politischer Theologie I: „Souveränität ist höchste, rechtlich unabhängige, nicht abgeleitete Macht.“
Der Souveränitätsbegriff ist nicht nur die höchste Macht. Es ist auch die rechtlich unabhängige Macht. Will sagen: Der Begriff des Souveräns bringt eine gewisse Affinität zum Ignorieren von Recht mit sich, sei es auch Völkerrecht; da sich herrschende Akteure oft selbst als souverän sehen, ist der Weg zum globalen Wilden Westen wieder möglich. Es mag sein, dass Carl Schmitt mit all diesen Bestimmungen zu seiner Zeit und zu seiner Vorzeit recht behielt, aber die wertende Anwendung im heutigen Jetzt-Stand könnte verheerende Folgen für den Weltfrieden mit sich bringen; denn die Welt besteht nämlich nicht mehr, spätestens seit dem Internet, aus lokalen partiellen Königreichen und Kurfürstentümern.
Die Welt ist vernetzt; es ist jedoch gerade diese Vernetzung, welche hier zur massiven Gefahr wird – die Vernetzung gleicht der Bündnisfalle, welche wir aus dem Ersten Weltkrieg durchaus kennen. Zusätzlich wird auch das Individuum jeglicher Gerechtigkeitsvorstellung, an welcher sich jede Art des Rechts zumindest orientieren sollte, beraubt. Alles steht Kopf. Um jedoch genau dies zu verstehen, d. h. warum das Völkerrecht durch und durch maßgeblich für den Frieden fungiert, sowohl auf staatlicher als auch auf individueller Ebene, müssen wir uns die Verbindung von Kultur und Recht anschauen:
2. Der NOMOS (das Recht) als eine der wichtigsten Formen der Kultur!
In einem rechtsfreien Raum herrscht Anarchie. Wo Anarchie herrscht, herrscht Mord und Totschlag. Die Folge sind Heulen und Zähneklappern. Recht, auch Völkerrecht, ist eine Form von Kultur. Kultur ist stets die Kultur von jemandem. Dieser zunächst banal klingende Satz trägt durch und durch viel Bedeutung und Wahrheit in sich. Kultur ist also, um es mit einer grammatischen Metapher auszudrücken, stets Genitivus Possessivus (oder Genitivus Possessoris), stets Besitz (Besitz und Eigentum müssen hier in dieser Sache definitorisch nicht getrennt werden) von jemandem und nicht irgendjemandem oder weltweiten Akteuren. Die Entsprechung des Begriffes wird vielmehr durch eine internationale, globale oder sogar globalistische Aufladung nicht nur relativiert, sondern ad absurdum (ins Lächerliche) geführt. Da es also keine Kultur ohne die diesbezüglichen Menschen geben kann, ist Kultur etwas direkt genuin Menschliches – so weit, so gut. Nun kann man sich schnell auf das Primat oder die Zentralisierung des Menschen in der Welt beziehen und Kultur als den gemeinsamen Nenner des schaffenden Menschen bezeichnen. Oder mit anderen Worten: Kultur ist als solches zu verstehen bzw. fungiert als eine Art anthropologisches Tertium Comparationis.
Hier wird der Begriff jedoch nur – wir nennen es mal für das weitere Verständnis „Kultur I“ – als eine Art Obersatz verstanden; der Obersatz sagt aus, dass der Mensch Kultur bereits erschaffen hat und somit logischerweise auch, dass der Mensch dazu fähig ist, Kultur und somit auch Recht zu erschaffen et cetera. Und auch dies ist abstrakt und auch dies ist richtig; es greift hier im Sinne eines Umgreifens des Phänomens, aber – und das ist hier der große Punkt – nie und nimmer innerhalb einer konkreten Situation. Das heißt aber wiederum auch nicht, dass das diesbezügliche Nachdenken und Reflektieren völlig sinnlos sei. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Man kann alle möglichen Tugenden beschreiben, der gesamte Anwendungsbereich dieser Tugenden ist stets und immer etwas anderes!
Dennoch hätte man, im Konjunktiv gesprochen, die Möglichkeit die Tugenden zu ergreifen und erkennt somit gewisse Kriterien. Diese Kriterien nenne ich das Völkerrecht.
Das Leben, und somit auch die Politik, besteht aber stets aus einer Aneinanderkettung von konkreten Situationen. Weisheit; hier im Sinne der klassischen und philosophischen Sophia verstanden als Wahrheitsfindung, Lebenssinnsuche, Reflexion, Muße, Variation, Kategorisierung und Inspiration; ist unter anderem wiederum typisch für die Allgemeinheit. Diese Allgemeinheit ist nie absolut anwendbar, da eben nie konkret.
In der konkreten Situation gibt es nämlich nie die Menschheit (in dem Sinne, als ob es die gesamte Menschheit auf einmal geben würde und diese auf einmal bindende Beschlüsse verabschieden könnte), sondern nur den handelnden und agierenden Menschen (oder Politiker). Sein Horizont (der Horizont des Politikers) entscheidet und nicht der abstrakte, nie wirklich existierende Horizont einer angeblichen Menschheit, welchen so manche Akteure mit nobler Intention rekonstruieren wollen (starke Befürworter des Völkerrechts). Andere wiederum; und das sind meines Erachtens die meisten Akteure; wollen diesen Begriff für sich, also für eigene und persönliche Zwecke, missdeuten und missbrauchen. Genau dies ist der Grund, warum Carl Schmitt in seinem Werk Der Begriff des Politischen auf die These kam: „Wer Menschheit sagt, will betrügen.“
Dennoch ist das Ignorieren a priori eine Art des Negierens des Rechtsbegriffs als solches, welches sowohl international (andere Staaten fühlen sich zum Krieg ermutigt) als auch national (Menschen glauben nicht mehr an Gesetze und sind eher dazu gewillt, Straftaten zu begehen) verheerende Folgen haben kann.
(Bild: Donald Trump, von: Gage Skidmore, flickr, CC BY-SA 2.0)
Donald Trump, der amtierende Präsident der Vereinigten Staaten, befindet sich mit seiner Politik in gefährlichen Gefilden, Sümpfen und möglichen Abgründen. Warum die Politik der letzten Tage und Wochen – d. h. ab der amerikanischen Intervention in Venezuela bis zum Angriffskrieg gegen den Iran – dem Erhalt des Friedens (sowohl jeglichem nationalen Frieden als auch dem internationalen) massiv schaden könnte und sogar durch mögliche Kettenreaktionen das Potenzial einer gigantischen, brandgefährlichen Eskalation in sich tragen kann, wird vom Autor in diesem Essay zu erläutern versucht. Dass dies die letzte Amtszeit eines sich an seinem Lebensabend befindlichen Präsidenten der USA darstellt, verschärft die Gesamtsituation enorm – die mangelnde Zeit wird zu einer Art chemischem Katalysator (im Sinne einer politischen Metapher)!
Im konservativen und rechten Lager war Donald Trump für seine Anhänger nach seiner Wahl zu seiner zweiten Amtszeit als Präsident so etwas wie ein Trumpus Redivivus, eine Art Anspielung auf den biblischen Elias Redivivus, eine Art der Wiederkehr von Elias – eine Wiederkehr nach der Entrückung in 2. Könige 2,1–18.
Trumps zweite Amtszeit hing in der Luft; man war sich jedoch nicht ganz sicher, ob Elias aka Trump wieder in das Präsidialamt zurückkehrt. Und siehe da: Er kehrte zurück! Dieses nicht gerade von wenigen theologisierte Ereignis der Rückkehr wurde zum brachialen „Hype“ der konservativ-rechten Szene. Jetzt kommt Trump zurück und zeigt es ihnen! Das heißt aber auch: Jetzt muss Trump liefern, aber – und dies ist entscheidend – in einer zeitlich limitierten Zeitspanne. Der erste Faktor der Problematisierung der aktuellen amerikanischen Außenpolitik ist also der Umstand, dass Trump nun nur noch wenige Jahre Zeit hat, um ein politisches Monument aufzubauen. Wenige Jahre, um auf das Memento mori zu antworten: „Ich bin Trump, und ich bin mit meiner Politik in die Geschichte eingegangen.“
Der erste Faktor ist also schlicht und einfach der Faktor der Zeit, welcher jedoch auf die gesamte Problemdarstellung der aktuellen Außenpolitik massiven Einfluss nimmt, wenn er nicht sogar einer der Hauptbeweggründe für seine Außenpolitik ist. Schlimmer ist aber nicht nur Trumps Politik selbst, sondern die Antizipation der Politik Trumps durch die Gegner und Feinde. Die Feinde wissen ganz genau, dass sie nun Trump und die USA bei genügender Provokation zum Kochen bringen und womöglich sogar zu einer Handlung indirekt zwingen können; dies alles zusammen begründet einen enormen Gefahrenhorizont für die gesamte Welt.
Die eigene Politik Trumps verschärft die Problematik der Eskalation noch zusätzlich durch das bewusste und gänzliche Ignorieren des Völkerrechts. Ich kenne den Einwand und auch die Art der „Verlächerlichung“ des Völkerrechts nur zu genüge. Das Völkerrecht spielt keine große Rolle innerhalb der globalen Politik; das heißt aber nicht, dass es gar keine Rolle spielt. Das Völkerrecht kann zumindest als Erkennungsmaßstab und Kriterium geltend gemacht werden; zwar tritt hier für staatliche Akteure keine Rechtsfolge ein, aber das wiederum bedeutet nicht, dass die Kriterien dadurch jeglichen Sinn entbehren. Eine komplette Loslösung vom Recht, auch im globalen Sinne, kann zur Öffnung der Pforte zur Hölle führen und andere Großmächte und Staaten dazu ermutigen, Konflikte erst zu starten!
1. Der Ausnahmezustand, der keiner ist!
Trump rechtfertigt seine Politik mit einer Art der Krisis (vom Altgriechischen hergeleitet und bedeutet Entscheidung) und des Falles einer Art der, wie Baerbock es formulierte, „wertebasierten“ Außenpolitik. Aber nicht nur, dass diese spezifische „wertebasierte Außenpolitik“ gefallen ist; Trump sagt vielmehr durch die Zeilen, dass die Koppelung von Politik und Moral (die meistenteils von den USA betrieben worden ist) keine Rolle mehr spielt. Es geht nur um Macht im Sinne eines Ius ad bellum (das Recht zum Kriege). Durch diesen Begriff kommt automatisch der Begriff der Souveränität ins Spiel, da nach dem Ius ad bellum nur ein souveräner Staat Krieg führen kann. Dann wird eine Art der Argumentation des prophylaktischen und antizipatorischen Handelns oft als ein erstes und eigenes Handeln gerechtfertigt. Innerhalb einer Kriegssituation, die nach solchen Handlungen eintreten kann, greift wiederum eine Art des Ausnahmezustandes. Im Ausnahmezustand, ganz nach Carl Schmitt, zeigt sich wiederum der Souverän erst richtig. Wir erinnern uns an die Definition der Souveränität in Carl Schmitts Politischer Theologie I: „Souveränität ist höchste, rechtlich unabhängige, nicht abgeleitete Macht.“
Der Souveränitätsbegriff ist nicht nur die höchste Macht. Es ist auch die rechtlich unabhängige Macht. Will sagen: Der Begriff des Souveräns bringt eine gewisse Affinität zum Ignorieren von Recht mit sich, sei es auch Völkerrecht; da sich herrschende Akteure oft selbst als souverän sehen, ist der Weg zum globalen Wilden Westen wieder möglich. Es mag sein, dass Carl Schmitt mit all diesen Bestimmungen zu seiner Zeit und zu seiner Vorzeit recht behielt, aber die wertende Anwendung im heutigen Jetzt-Stand könnte verheerende Folgen für den Weltfrieden mit sich bringen; denn die Welt besteht nämlich nicht mehr, spätestens seit dem Internet, aus lokalen partiellen Königreichen und Kurfürstentümern.
Die Welt ist vernetzt; es ist jedoch gerade diese Vernetzung, welche hier zur massiven Gefahr wird – die Vernetzung gleicht der Bündnisfalle, welche wir aus dem Ersten Weltkrieg durchaus kennen. Zusätzlich wird auch das Individuum jeglicher Gerechtigkeitsvorstellung, an welcher sich jede Art des Rechts zumindest orientieren sollte, beraubt. Alles steht Kopf. Um jedoch genau dies zu verstehen, d. h. warum das Völkerrecht durch und durch maßgeblich für den Frieden fungiert, sowohl auf staatlicher als auch auf individueller Ebene, müssen wir uns die Verbindung von Kultur und Recht anschauen:
2. Der NOMOS (das Recht) als eine der wichtigsten Formen der Kultur!
In einem rechtsfreien Raum herrscht Anarchie. Wo Anarchie herrscht, herrscht Mord und Totschlag. Die Folge sind Heulen und Zähneklappern. Recht, auch Völkerrecht, ist eine Form von Kultur. Kultur ist stets die Kultur von jemandem. Dieser zunächst banal klingende Satz trägt durch und durch viel Bedeutung und Wahrheit in sich. Kultur ist also, um es mit einer grammatischen Metapher auszudrücken, stets Genitivus Possessivus (oder Genitivus Possessoris), stets Besitz (Besitz und Eigentum müssen hier in dieser Sache definitorisch nicht getrennt werden) von jemandem und nicht irgendjemandem oder weltweiten Akteuren. Die Entsprechung des Begriffes wird vielmehr durch eine internationale, globale oder sogar globalistische Aufladung nicht nur relativiert, sondern ad absurdum (ins Lächerliche) geführt. Da es also keine Kultur ohne die diesbezüglichen Menschen geben kann, ist Kultur etwas direkt genuin Menschliches – so weit, so gut. Nun kann man sich schnell auf das Primat oder die Zentralisierung des Menschen in der Welt beziehen und Kultur als den gemeinsamen Nenner des schaffenden Menschen bezeichnen. Oder mit anderen Worten: Kultur ist als solches zu verstehen bzw. fungiert als eine Art anthropologisches Tertium Comparationis.
Hier wird der Begriff jedoch nur – wir nennen es mal für das weitere Verständnis „Kultur I“ – als eine Art Obersatz verstanden; der Obersatz sagt aus, dass der Mensch Kultur bereits erschaffen hat und somit logischerweise auch, dass der Mensch dazu fähig ist, Kultur und somit auch Recht zu erschaffen et cetera. Und auch dies ist abstrakt und auch dies ist richtig; es greift hier im Sinne eines Umgreifens des Phänomens, aber – und das ist hier der große Punkt – nie und nimmer innerhalb einer konkreten Situation. Das heißt aber wiederum auch nicht, dass das diesbezügliche Nachdenken und Reflektieren völlig sinnlos sei. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Man kann alle möglichen Tugenden beschreiben, der gesamte Anwendungsbereich dieser Tugenden ist stets und immer etwas anderes!
Dennoch hätte man, im Konjunktiv gesprochen, die Möglichkeit die Tugenden zu ergreifen und erkennt somit gewisse Kriterien. Diese Kriterien nenne ich das Völkerrecht.
Das Leben, und somit auch die Politik, besteht aber stets aus einer Aneinanderkettung von konkreten Situationen. Weisheit; hier im Sinne der klassischen und philosophischen Sophia verstanden als Wahrheitsfindung, Lebenssinnsuche, Reflexion, Muße, Variation, Kategorisierung und Inspiration; ist unter anderem wiederum typisch für die Allgemeinheit. Diese Allgemeinheit ist nie absolut anwendbar, da eben nie konkret.
In der konkreten Situation gibt es nämlich nie die Menschheit (in dem Sinne, als ob es die gesamte Menschheit auf einmal geben würde und diese auf einmal bindende Beschlüsse verabschieden könnte), sondern nur den handelnden und agierenden Menschen (oder Politiker). Sein Horizont (der Horizont des Politikers) entscheidet und nicht der abstrakte, nie wirklich existierende Horizont einer angeblichen Menschheit, welchen so manche Akteure mit nobler Intention rekonstruieren wollen (starke Befürworter des Völkerrechts). Andere wiederum; und das sind meines Erachtens die meisten Akteure; wollen diesen Begriff für sich, also für eigene und persönliche Zwecke, missdeuten und missbrauchen. Genau dies ist der Grund, warum Carl Schmitt in seinem Werk Der Begriff des Politischen auf die These kam: „Wer Menschheit sagt, will betrügen.“
Dennoch ist das Ignorieren a priori eine Art des Negierens des Rechtsbegriffs als solches, welches sowohl international (andere Staaten fühlen sich zum Krieg ermutigt) als auch national (Menschen glauben nicht mehr an Gesetze und sind eher dazu gewillt, Straftaten zu begehen) verheerende Folgen haben kann.
(Bild: Donald Trump, von: Gage Skidmore, flickr, CC BY-SA 2.0)