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Unser patriotisches Lexikon auf Recherche D wird weiter ausgebaut: Nach der Wikipedia-Korrektur und den 100 wichtigsten Deutschen eröffnen wir nun eine weitere Kategorie: Als „Gegner“ begreifen wir jene Akteure, die an den Schalthebeln der Macht sitzen und diese Macht nutzen, um die Freiheit der Bürger und Grundrechte zu beschneiden.
Wir übernehmen damit die eigentliche Aufgabe des Verfassungsschutzes: Würde er die Verfassung schützen und nicht die Regierung, müsste er diese Akteure ins Visier nehmen und auflisten, welche Grundrechte durch jeweils welche Maßnahme bzw. Äußerung gefährdet werden.
Wir orientieren uns dabei am Bundesverfassungsgericht, das 2009 ausführte:
„Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichem Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim.“
Stand, 29. April 2026: Die ersten zehn Gegner wurden erfaßt, und zwar:
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