Gesichtet

Koalitionsvertrag: Im Bereich des Lebensschutzes ein Totalausfall

CDU, CSU und SPD haben ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Mit Spannung wurde von Lebensschützern erwartet, wie sich die Parteien künftig im Bereich Abtreibungen und Lebensschutz positionieren würden.

In den letzten Jahren hat die Zahl der Abtreibungen zugenommen und 2023 mit 106.000 einen traurigen langjährigen Höchststand erreicht.

Das Bundesverfassungsgericht forderte explizit Maßnahmen zur Senkung der Zahlen

Abtreibungen in der Größenordnung einer Großstadt sind genau das, was das Bundesverfassungsgericht in seiner mittlerweile über 30 Jahre alten Rechtsprechung verhindern wollte. Dass Abtreibungen überhaupt als zwar rechtswidriger Akt, jedoch ohne strafrechtliche Ahndung nach einer einfachen Beratung möglich sind, stellte das Bundesverfassungsgericht unter die Prämisse, dass die Zahl der Abtreibungen durch das Beratungsangebot sinken würde und wies auf einen aus dem staatlichen Schutzauftrag auch für das ungeborene Leben hergeleiteten Handlungsbedarf hin.

Die Union ist seit den 90er Jahren untätig

Dennoch hat die CDU seit den 1990er Jahren keinerlei Maßnahmen ergriffen, um das ungeborene Leben besser zu schützen, Schwangeren in Konfliktsituationen effektiver zu helfen und vor allem die „Beratung“, die eigentlich dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen sollte, dies aber gerade nicht tut, linken Vorfeldorganisationen zu entreißen und stärker zu reglementieren.

Zum Ende der vergangenen Legislaturperiode hin starteten die linken Parteien im Deutschen Bundestag dann einen konzertierten Angriff auf das bestehende Abtreibungsrecht, um Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch durch Streichung des § 218 StGB zu entfernen und einen vollständigen Dammbruch zu ermöglichen. Im Rechtsausschuss verhinderten schlussendlich CDU, FDP und AfD gemeinsam die Umsetzung dieses Ansinnens auf den letzten Metern.

Der Koalitionsvertrag ist für Lebensschützer eine absolute Enttäuschung

Mit Spannung war daher beobachtet worden, was nun im Koalitionsvertrag zum Thema zu finden seien würde und in der Tat finden sich sechs auf ganzer Linie enttäuschende Zeilen zum Thema Abtreibungen in dem Schriftstück:

„Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen

Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus. Zudem werden wir die medizinische Weiterbildung stärken.“

Das Verhandlungsergebnis steht symptomatisch für das Verhältnis zwischen CDU und linken Kräften in den letzten Jahrzehnten: Die Union glänzt mit schönen, aber leeren Worten, die linken Parteien – in diesem Fall die SPD – können konkrete Maßnahmen durchsetzen, die zu Gunsten ihrer Ideologie wirken. Bereits die Überschrift „Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen“ signalisiert die Stoßrichtung: Nicht etwa die Schwangerschaftsabbrüche sind das Problem, sondern die mangelnde Zahl an Ärzten, die zu einem solchen Tabubruch überhaupt bereit sind.

Liest sich der erste, offenkundig von der Union formulierte Satz darunter noch gut, da er das abstrakte Ziel formuliert, das ungeborene Leben „bestmöglich“ zu schützen, legt die SPD in den darauffolgenden drei Sätzen mit ganz konkreten Maßnahmen die Axt an den Lebensschutz an. Die Kapitulationserklärung der Union ist dabei allerdings verklausuliert und gut verpackt, damit der unbefangene Leser die Auswirkungen möglichst nicht versteht.

Abtreibung als „wohnortnahe medizinische Versorgung“ auf Kosten der Allgemeinheit

Der darauffolgende Satz bedient bereits das linke Narrativ, dass es zu wenig Abtreibungsärzte gäbe und Frauen zu lange fahren müssten, um derartige „Dienstleistungen“ in Anspruch zu nehmen. Abtreibungen sollen künftig „wohnortnah“ angeboten werden. Sie unter dem Begriff „medizinische Versorgung“ zu subsumieren, kennt man aus den USA – von radikalen Abtreibungsbefürwortern wohlgemerkt.

Für Abtreibungen zahlen soll künftig die Allgemeinheit der Krankenkassenbeitragszahler – so wie bei einer medizinisch notwendigen Operation. Bislang wurden Abtreibungen nur bei medizinischer oder kriminologischer Indikation oder – reichlich makaber – bei „finanzieller Bedürftigkeit“ von den Krankenkassen getragen. Die weit überwiegende Zahl an Lifestyle-Abtreibungen musste selbst gezahlt werden, was jeweils Kosten von einigen hundert Euro verursacht. Dass die Ausgestaltung einer weiterhin rechtswidrigen Handlung als Kassen-Regelleistung rechtswidrig ist, dürften hoffentlich Gerichte alsbald feststellen.

Zu guter Letzt soll die „medizinische Weiterbildung“ gestärkt werden. Auch hier scheint das erklärte Ziel durch: Abtreibungen müssen leichter, kostengünstiger und ortsnäher möglich sein. Dafür sollen mehr Ärzte zu Abtreibern ausgebildet werden – im Studium ebenso wie danach.

Der Mutterleib als gefährlichste Station im Menschenleben

Konkrete Maßnahmen, um die immer noch schockierend hohe Zahl der Abtreibungen zu reduzieren, finden sich im Koalitionsvertrag keine. Damit bleibt es auf absehbare Zeit dabei, dass in Anbetracht von 106.000 Abtreibungen und 738.819 Lebendgeburten im Jahr 2023 jedes achte Kind noch im Mutterleib sein Leben verliert.

Die prozentuale Sterbewahrscheinlichkeit durch Abtreibung von 12,54 Prozent liegt damit auf dem Niveau schwerer Krankheiten wie Malaria oder einer Sepsis. Die CDU sorgt – abermals – dafür, dass sich an dem traurigen Umstand, dass der Leib der eigenen Mutter einer der gefährlichsten Orte ist, an denen sich ein Mensch aufhalten kann, bedauerlicherweise wohl nichts ändern wird.

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