Anfang Mai hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, das Staatsanleihekaufprogramm der EZB sei kompetenzwidrig zustande gekommen. Doch statt eine Kurskorrektur vorzunehmen wollen EZB und EU-Kommission den Warnschuss des letzten Schutzherrn des Grundgesetzes ignorieren. Wer schützt unseren Rechtsstaat nun also vor der EU?
Kritik am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist nicht neu, doch erst nach der jüngst gefällten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) schlugen die Wogen wieder hoch. Denn das höchste unabhängige Verfassungsorgan der Justiz hatte am 5. Mai festgestellt, dass Bundesregierung und Deutscher Bundestag aufgrund der ihnen obliegenden Integrationsverantwortung verpflichtet seien, der bisherigen Handhabung des Staatsanleihenkaufprogramms PSPP (Public Sector Purchase Programme) entgegenzutreten, weil unter anderem „die unbedingte Verfolgung des mit dem PSPP angestrebten währungspolitischen Ziels […] offensichtlich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit [missachte]“.
Schon im April 2019 hatte der ehemalige BVerfG-Vizepräsident Paul Kirchhof den EuGH gerügt und festgestellt, dass die Luxemburger Richter „einseitige Entscheidungen ohne Rücksicht auf gewachsene nationale Rechtsinstitute“ vortrügen. Von den nationalen Gerichten vorgelegte Rechtsfragen hätten lediglich „autoritative Antworten, die Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und die Vorschriften zur Rücksichtnahme in den europäischen Verträgen außer Acht ließen“ erbracht, so der renommierte Verfassungs- und Steuerjurist, der noch 2005 zu Angela Merkels „Kompetenz-Team“ für die Bundestagswahl gehörte.
Eben jene Merkel allerdings zweifelt nun Selbstverständnis und Rechtskompetenz des Gerichtes an, dem Paul Kirchhof als Richter angehörte. In klassischer Worthülsenrhetorik mahnte die CDU-Politikerin an, dass mit einem „klaren politischen Kompass“ auf das Urteil der Karlsruher Richter zu reagieren sei. Das Ziel, den Euro auch über Änderungen der europäischen Verträge stark zu halten, dürfe nicht aus den Augen verloren werden. Das knüpft nahtlos an die dokumentierten Äußerungen der EZB-Präsidentin Christine Lagarde an, die die Bundesbank trotz des Karlsruher Urteils weiterhin bei Anleihekäufen in die Pflicht nehmen will.
„Jede nationale Zentralbank in der Eurozone ist unabhängig und darf keine Anweisungen von Regierungen entgegennehmen. Dies ist in den Verträgen festgeschrieben“, so die EZB-Chefin. Sie hatte schon am 7./8. Mai 2010, als das leitende Politikpersonal der EU die No-bail-out-Klausel für nichtig erklärte und damit der Gemeinschaftshaftung bei Verschuldung Türen und Tore öffnete, verkündet: „Wir mussten die Verträge brechen, um den Euro zu retten.“
Das ist ein Schlag in das Gesicht der europäischen Wähler und der traditionell bewährten Rechtssysteme der 19 Mitgliedstaaten der Eurozone. Die Deutsche Bundesbank, die mit mehr als 26 Prozent größter Anteilseigner der gemeinsamen Notenbank für den Euroraum ist, wird genauso über den Tisch gezogen werden, wie der deutsche Steuerzahler. Vertragsrechtsbruch als Basis einer zweifelhaften Währungsunion und damit Staatsräson der Vereinigten Staaten von Europa – das sind die Träume einer Eurokraten-Clique, die den Unions-Wahlspruch der „Einheit in Vielfalt“ längst selbst als bloßes Feigenblatt enttarnt hat. Bei der Verwirklichung ihrer Ziele sind ihnen die Kronjuwelen von Demokratie und Rechtsstaat höchstens ein lästiges Hindernis.
(Bild: Pixabay)
0 Kommentare zu “EU-Putsch gegen das Grundgesetz”