Anstoß

EU: Sozialistische Allmachtsfantasien und grüne Regelwut

Mit der Einführung der europäischen digitalen Brieftasche (EUid-Brieftasche), der sogenannten „Digital Identity Wallet“, ist der erste Schritt getan: und zwar in Richtung Überwachung einzelner EU-Bürger, aber auch in Richtung Kontrolle ganzer Gruppen. Und auch hin zum schrittweisen Einschränken von individueller Mobilität. Denn der gerade diskutierte neue EU-Führerschein soll Bestandteil der EU-id-Brieftasche werden. Was bedeutet das?

Zwei Dinge sind es, die die Europäische Union bezüglich der EU-Bürger zurzeit offenbar besonders umtreiben. Zum einen ist es der kontrollierbare, der „gläserne“ Mensch, der über digitale persönliche Daten und Dokumente im auch missbräuchlich nutzbaren Cyberraum der IT-Systeme des EU-Pseudo-Staates durchschau- und beherrschbarer wird. Zum anderen soll über Einzelmaßnahmen, wie digitalisierte Führerscheine und aktuell diskutierte Fahrerlaubniseinschränkungen der Individualverkehr als ein zentraler Bestandteil persönlicher Freiheit stark beschnitten werden.

Mit andren Worten: Den Autofahrern soll das Autofahren schrittweise ausgetrieben werden. Der vermeintliche Fortschritt der EU besteht aus schrittweisen kleinen Verboten, die über eine gefährdete Gesundheit, über fragile Sicherheit im öffentlichen Raum und mit dem Klimawahn begründet werden. Sicher ist jedenfalls, sollten die bislang medial erwähnten Forderungen zur neu überarbeiteten Führerschein-Richtlinie 2006/126/EC tatsächlich durchgehen, dann bedeutet das für Autofahrer drastische Einschränkungen – die in der Form nicht gerechtfertigt sind.

Die Forderungen, um die es geht, werden aus dem EU-Verkehrsausschuss mit der grünen französischen EU-Abgeordneten Karima Delli als Vorsitzender laut. Die dort vorgeschlagenen Führerscheinrestriktionen, die großen Widerstand hervorgerufen haben, umfassen beispielsweise rigorose Ablaufzeiten für die Auto-Fahrerlaubnis. Der Führerschein soll nur noch zehn Jahre lang gelten. Wer über 60 ist, hat die Fahrerlaubnis nur noch sieben Jahre, ab 70 nur noch fünf und ab 80 Jahren etwa zwei Jahre. Danach muss die Fahrerlaubnis auf eigene Kosten mit einer Prüfung erneuert werden.

Außerdem sollen Klasse B-Führerscheine auf Fahrzeuge mit maximal 1,8 Tonnen Leergewicht beschränkt werden. Schwerere Autos darf man ab 21 Jahren mit einem B+-Führerschein fahren. Damit sollen SUVs unattraktiver gemacht werden. Die Gewichtsklassen der E-Fahrzeuge wurden im öko-religiösen Lager dabei weniger bedacht, und geradezu entwaffnend ehrlich schreibt Karima Delli in ihrem 122 Seiten umfassenden Vorschlag zur Führerscheinrichtlinie: „Besonders schwere Personenkraftwagen (SUV) sind außerdem anfälliger für Zusammenstöße als leichte Personenkraftwagen. Da in der EU immer größere und schwerere Fahrzeuge in Verkehr gebracht werden, ist der Führerschein der Klasse B für diese Fahrzeuge nicht mehr geeignet.“

Doch mit Führerschein B+ nicht genug: Man will ein generelles Tempolimit von 90 Stundenkilometer und ein Nachtfahrverbot für Fahranfänger. Ältere Fahrer sollen turnusmäßig eine Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) absolvieren. So viel Realitätsferne war offenbar auch den deutschen Grünen im EU-Betrieb zu viel. Sie toben sich bezüglich der pseudo-ökologischen Wirklichkeitsverleugnung ja auch mit ihrer völlig verquasten Energie- und Wirtschaftspolitik in Deutschland aus. Sollte der Entwurf den legislativen Prozess in der geplanten Form bis März 2024 durchlaufen, wären die Beschlüsse auch für Deutschland bindend.

Das würde in jedem Fall keine Aktualisierung der bisherigen Richtlinie, sondern eine Beschneidung der Bürgerrechte bedeuten. Denn der rot-grüne Kampf gegen die Individualmobilität und das Automobil findet dort statt, wo die Politik dem Bürger das Autofahren vergällen oder verbieten möchte. Künstliche Parkplatzverknappung, marode Infrastruktur und staatlich verursachte Rekordpreise für Sprit gehören ebenso dazu wie die geplanten Führerscheinrestriktionen.

Genau deswegen hat die AfD-Fraktion schon im Mai die Bundesregierung aufgefordert, im Rat der Europäischen Union (Ministerrat) erstens dem Vorschlag zur Änderung der eingangs erwähnten Richtlinie und zweitens dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die unionsweite Wirkung bestimmter Entscheidungen über den Fahrbefähigungsverlust nicht zuzustimmen.

Grundsätzlich kann man die Begründung zu dieser Aufforderung so zusammenfassen, dass wirklich verantwortliche Politiker auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürger und nicht auf dirigistisches Mikromanagement aus Brüssel setzen sollten. Restriktive Eingriffe in das Alltagsleben und die Mobilitäts- sowie Kaufentscheidungen der Bürger durch einen angemaßten „EU-Staat“ und seine Büttel müssen schleunigst neutralisiert, beziehungsweise verhindert werden.

Denn die Vorschläge der EU-Kommission, insbesondere zu einer Befristung des Führerscheins für über 70-Jährige, sind mit den Interessen Deutschlands und dem Ziel der Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht vereinbar. Weite Teile der Bevölkerung verlören ihre individuelle Mobilität. Der Vorschlag der EU-Kommission verletzt zudem die Subsidiarität und die Verhältnismäßigkeit. Im Übrigen würde die EU-Kommission die Tatsächlichkeit von unterschiedlichen Lebensstandards und die Beschäftigungslage in den europäischen Regionen bei ihrer Richtlinienüberarbeitung ignorieren.

Das gilt auch für die eigentliche Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten zum Beispiel bei Regelungen für die Versorgung des ländlichen Raumes, weshalb die Regelverantwortung bei den Mitgliedstaaten bleiben muss. Auch das Thema Sicherheit im Straßenverkehr wird fehlgedeutet: Die Zahl der Verkehrstoten sinkt seit Jahren. Im Zeitraum von 2000 bis 2021 ist die Anzahl der Verkehrstoten von 51.400 auf 19.800 gesunken.

Die Abflachung des Trends ist naturgegeben. Die Sicherheit des Straßenverkehrs in der EU hat im internationalen Vergleich ein sehr hohes Niveau mit 42 Verkehrstoten pro eine Million Einwohner gegenüber 167 im globalen Durchschnitt erreicht. Dazu kommt, dass ältere Verkehrsteilnehmer nur für eine untergeordnete Anzahl an Verkehrsunfällen verantwortlich und nur unterdurchschnittlich häufig in Verkehrsunfälle verwickelt sind. Das Screenen der medizinischen Fahrtauglichkeit von älteren Verkehrsteilnehmern ist untauglich, schwere Verkehrsunfälle zu verhindern. Der Verlust der Fahrerlaubnis würde einen Vertrauensverlust bedeuten. Das Vertrauen der Bürger in staatliches Handeln gehört jedoch zu den Grundlagen eines demokratisch verfassten Gemeinwesens.

Die Vorschläge der EU-Kommission sollen – lediglich und auf den Punkt gebracht – die Machtansprüche der EU gegenüber den Einzelstaaten durchsetzen. Viele Vorschläge sind absolut unverhältnismäßig und schon allein deswegen abzulehnen. Wie schreibt Holger Douglas so schön: „Die EU verfolgt die Vision der Null: Es soll bis 2050 kein CO2 mehr ausgestoßen werden, bis 2050 soll es die Vision Zero geben, die besagt, dass es bis 2050 keine Verkehrstoten mehr auf den Straßen der EU geben soll. Die einzig sinnvolle Vision Zero allerdings ist: Zero EU. Die hat in ihrer aktuellen übergriffigen Ausprägung keinen Platz mehr.“

Dr. Dirk Spaniel ist Bundestagsabgeordneter der AfD.

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