Anstoß

Wir haben das Recht …

Die tatsächlich verfolgten politischen Flüchtlinge haben recht, wenn sie ihre Leiden schildern und um Asyl bitten. Die Flüchtilanten und Wirtschaftsflüchtlinge haben ebenfalls recht, wenn sie ihre Papiere vernichten, lügen und die blauen Flecken ihrer letzten Prügelei als Folterspuren vorweisen.

Ja, auch die Terrorfachleute des Islamischen Staates und verwandter Filialen der Islammafia sowie die nach einer Karriere als amtlich geprüfte Folterer sich beruflich neu orientierenden Geheimpolizisten haben recht, wenn sie im Schafspelz gut getarnt sich einschleichen. Wer will einem Menschen verwehren, erst recht einem Menschen in der Fremde und in Nöten, sein eigenes Interesse ohne Rücksicht auf Verluste zu verfechten?

Defekte Gehirne …

Aber wir, die wir schon länger hier sind, haben auch recht, wenn wir auf unserem Recht beharren, selbst zu entscheiden, wen wir haben wollen und wen nicht. Ein „Recht auf Zuwanderung“ gibt es nur im defekten Hirn einiger frühdementer Dummdeutscher. Denn die Demokratie ist bekanntlich die Herrschaft des Volkes – nicht die Allmacht aller und der angeblich nach Abschaffung des Staates anbrechende paradiesische Zustand einer friedlich-fröhlichen Anarchokumpanei mit offener Hose und offenen Grenzen.

Alle Geschichte besteht darin, daß entweder eine Minderheit die Mehrheit unterdrückt oder aber eine Mehrheit den diversen Minderheiten sagt, wo es langgeht. Noch sind wir Deutschen in Deutschland die Mehrheit, noch sollen unsere Gesetze und Einrichtungen trotz aller aus Brüssel und Washington herüberschwappenden globalistischen Infektionen den Fortbestand Deutschlands und das Wohl des deutschen Volkes sichern. Das kann aber nur so bleiben, wenn auf allen Ebenen klar und konsequent differenziert und unterschieden wird, wer Freund oder Feind ist  oder zu einem diffusen Mittelbereich gehört.

„Discrimen“ ist im Lateinischen die Unterscheidung, das Unterscheidungsvermögen, die Entscheidung, aber auch der Entscheidungskampf am Rande des Todes. Die Römer kannten das Leben – ihr Reich hat nicht umsonst aus kleinsten Anfängen heraus lange die halbe Welt beherrscht. Sie wußten, daß verliert, wer nicht diskriminiert. So etwas Albernes wie die buntdeutschen Antidiskriminierungs- und Volksverhetzungsgesetze oder das Spiel „Fang das Rassismus-Gespenst“ wäre ihnen nur als pathologische Arabeske erschienen.

Nicht allein, daß eingeborene Deutsche und die Christen weiter munter attackiert werden dürfen – auch den angeblich Mißachteten wird nicht geholfen. Glaubt einer, die Vorurteile gegenüber türkischen Mietern bei den Vermietern vermindern sich dadurch, daß Hausbesitzer, die einen solchen Interessenten nicht einladen, zu Geldstrafen verurteilt werden? Diese Strafen säen nur Haß und Zwietracht und ermuntern Schwindler zum Abkassieren.

Welche Gäste aufnehmen und welche zurückweisen?

Auch beim deutschen Haus geht es um die Frage: Welche Gäste und welche langfristigen Untermieter werden aufgenommen und welche nicht? Jeder aufgeklärte, klar geradeaus denkende Mensch wird das nach Nutzen und Schaden, nach Chancen und Risiken beurteilen. Nur jene klinischen Fälle, die Opfer der Gehirnseuchen Biedermannitis und Gutmenschopathie wurden, laden sich Schmarotzer und Brandstifter ein und auf.

Mit aller Entschiedenheit, notfalls unter Ellbogeneinsatz, muß sich ein Volk in dieser Welt behaupten. Geschenkt wird nichts. Das angebliche Geschenk aus Goldstücken und Fachleuten, das 2015 über uns kam, muß sorgsam ausgepackt werden. Unterscheidungsfähigkeit ist gefragt: Da sind arme Menschen, denen man hier oder in Jordanien auf einige Jahre hin ein Leben ohne Hunger und in Frieden ermöglichen muß, ehe sie in ihre alte Heimat zurückkehren.

Da sind Menschen, die im Bewußtsein aller Konsequenzen Deutsche werden wollen und die ihren Platz in Deutschland finden können. Und da ist der große Rest – vom Dauersozialfall bis zum islamistischen Gefährder – die ein Einwegticket zur Ausreise, ein Startgeld für ihr neues Leben und ein langfristiges Einreiseverbot erhalten sollten.

Pflicht zum Widerstand

Das Asylrecht war 1949 gerechtfertigt als Absage an die Nazibarbarei. Für dieses Recht habe ich mich immer eingesetzt, und ich würde dies weiter tun, wenn es in der Fassung des Kompromisses von 1992/93 eisern umgesetzt worden wäre oder wenn man heute eine wirksame Reform vornähme. Die müßte aber bedeuten, daß jeder Asylforderer, jeder Illegale und jeder bislang lediglich Geduldete festzusetzen wäre und man über das Weitere innerhalb von zwei Wochen entschiede: Für die Aufnahme in ein reguläres Verfahren bei den vielleicht zwanzig Prozent Asylberechtigten, bei allen anderen für unmittelbare Abschiebung in ihre Heimat oder in ein anderes Land.

Es ist ein Unding, daß der deutsche Staat laut eigener Aussage es hinnimmt, wenn 2019 über 35.000 Zuwanderer unter den Tatverdächtigen bei Angriffen auf Leben, Unversehrtheit, Freiheit, Ehre und sexuelle Selbstbestimmung von Deutschen waren. Im letzten Jahrzehnt wuchs die Zahl der verurteilten Ausländer (vor allem Türken, rumänische Roma, Polen, Italiener, Serben, Iraker und Russen) um über 50 %.

Massiv mehr Deutsche kamen durch Straftaten von Ausländern zu Schaden als umgekehrt – bei einem Ausländeranteil von 12,5 %. Wenn dann noch der Sultan vom Bosporus seine Kolonisten in Almanya mobilisiert, wenn Deutschland laut Staatsminister Michael Roth, im Zweitjob treuer Diener der EU-SU, in der Fiskalunion  (eher eine Fisklau-Union) 750 Milliarden Euro für die Schuldenmacherei der Südstaaten blechen soll, dann reicht es langsam.

Dann wird aus dem Recht auf Widerstand eine Pflicht zum Widerstand.

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