Die Altparteienabgeordneten in Bundestag und Bundesrat winkten die deutsche Beteiligung am 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds der Europäischen Union einfach durch. Das Bundesverfassungsgericht untersagte dem Bundespräsidenten nun jedoch in einer Eilentscheidung, das entsprechende Zustimmungsgesetz zu unterzeichnen. Der politische Druck auf die Richter wächst.
Das wiederum ist sicher im Sinne von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD), der als Student zur Redaktion der linksextremen und vom Verfassungsschutz beobachteten Zeitschrift Demokratie und Recht gehörte. Er dürfte daher ähnlich ticken wie seine Gesinnungsgenossen aus der taz-Redaktion.
Die rot-grünen Schreiberlinge dort berichten angesichts des deutschen, richterlich angeordneten Ratifizierungsstopps von „Unsicherheit in Südeuropa“ und hören auch Warnungen aus Paris und Rom. Derweil fordert Italiens Regierungschef Mario Draghi als nächsten Schritt Eurobonds. Der Coronafonds könne nur der erste Schritt zu europäischen Anleihen mit gemeinsamer Haftung sein, so Draghi.
Schuldenvergemeinschaftung
Damit ist der Kurs zur Schuldenvergemeinschaftung in der EU bereits glasklar ausformuliert. Ausgerechnet der 2020 mit dem Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik ausgezeichnete frühere „Retter des Euro“, Mario Draghi, will die wirtschaftlich noch relativ gut situierten EU-Staaten – vor allem also Deutschland – in die Schuldenhaftung manövrieren. Denn der aktuelle Hilfsfonds, der den EU-Finanzrahmen bis 2027 auf unglaubliche 1,8 Billionen Euro aufstocken soll, wird die südlichen EU-Mitglieder nur zum Schuldenmachen und nicht zu ökonomischen Verbesserungen animieren.
Denn bei den Corona-Hilfen ist vorgesehen, dass die von der EU-Kommission aufgenommenen Kredite als „verlorene Zuschüsse“ an die südeuropäischen Schuldenländer überwiesen werden. Das COVID?19-Aufbaupaket läuft offiziell höchst PR-wirksam unter der Projektbezeichnung „Next Generation EU“ (NGEU) und soll als Investitionsmaßnahme in eine grüne, digitale und resiliente EU gesehen werden.
Doch „unterm Strich“ ist das NGEU-Paket mit seinem Kernstück, der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) in der Höhe von 672,5 Milliarden Euro, umstritten: Die das Paket ablehnenden Politiker sehen einerseits die gefährliche Möglichkeit zur Zweckentfremdung der „nicht rückzahlbaren Hilfen“ an die Mitgliedstaaten etwa zur Sanierung nationaler Haushalte. Andererseits bedeuten die Finanzhilfen als Umverteilungsmaßnahme letztlich einen schweren Eingriff in die fiskalische Oberhoheit der haftenden Mitgliedstaaten.
Denn mit den Beschlüssen des Bundestages und des Bundesrates beispielsweise wurde der EU seitens der Deutschen eine fatale Ermächtigung zur Kreditaufnahme erteilt. Das widerspricht unter anderem dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU, wonach das Budget der Union bezüglich der Einnahmen und Ausgaben in der Waage zu halten ist. Schulden als Fremdkapital sind dabei keine Eigenmittel oder Einnahmen, wie etwa EU-Zölle und die Gelder, die auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens an die EU überwiesen werden.
SPD und Grüne geschlossen für Schuldenunion
Um aber den Wahnsinn der Verschuldung vieler und der Haftung weniger abzuwenden, bedarf es der Ablehnung der Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten. Für den sogenannten Eigenmittelbeschluss wird die Ratifizierung durch alle 27 Volksvertretungen benötigt. Über das Wahlverhalten der bundesdeutschen Abgeordneten berichtet Tichys Einblick: „Geschlossen für die Schuldenunion stimmten die SPD-Abgeordneten und die Grünen. In der mitgliederstarken Unionsfraktion hatten gerade einmal 8 Abgeordnete das Rückgrat, gegen dieses Gesetz zu stimmen. In der FDP sagten nur 4 Abgeordnete Nein! Allein die AfD-Fraktion lehnte den Eigenmittelbeschluss geschlossen ab, während die Linke sich fast geschlossen enthielt.“
Doch den saturiert gleichmütigen und volksvergessenen Volksvertretern verpasste das Bundesverfassungsgericht anschließend überraschend eine Ohrfeige und gab einem Eilantrag des „Bündnis Bürgerwille“ gegen den verabschiedeten Irrsinn statt. Ohne bisher erfolgte Begründung wurde Bundespräsident Steinmeier untersagt, „das Gesetz mit seiner Unterschrift auszufertigen und damit die deutsche Ratifizierung völkerrechtswirksam werden zu lassen“.
Schon im Mai 2020 hatten die Karlsruher Richter von Bundesregierung und Bundestag verlangt, dass diese angesichts der über zwei Billionen Euro, die die EZB zwischen 2015 und 2019 für Anleihekäufe tätigte, das Aufkaufprogramm in der Eurozone stärker hätten prüfen müssen.
Nun darf man gespannt sein, ob sich die Richter der Eurochlokratie aus Brüssel beugen, oder ob sich tatsächlich noch Reste fiskalpolitischer Souveränität über die deutsche höchstrichterliche Rechtsauffassung bewahren lassen. Für Deutschland wäre das nicht nur in der aktuellen Lage ein Segen.
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