Gesichtet

Aktionsplan gegen Masseneinwanderung

Das Polit-Establishment fabuliert nach der Corona-Krise von der Installation einer sogenannten „neuen Normalität“ in Deutschland. In der Migrationspolitik, die 2015 unter Missachtung der Rechtslage losgetreten wurde, bleibt alles beim Alten. Das muss ein Ende haben. Zum Wohl unsres Landes, zum Wohl unsres Volkes.

Der Brexit macht ihnen nichts aus. Seit Anfang 2020 sind mehr als 4.100 Migranten in motorisierten Schlauchbooten mithilfe von Schlepperbanden über den Ärmelkanal an seiner schmalsten Stelle zwischen dem Cap Gris-Nez und Dover nach England gelangt. Das sind mehr als doppelt so viele wie im gesamten Vorjahr.

Für die Überfahrt von Frankreich verlangen die Menschenschmuggler von den Migranten, die aus dem Irak, dem Jemen, Ägypten, Sudan, Eritrea und Tschad kommen, zwischen 2.000 bis 3.000 Euro. Es heißt, illegaler Nachzug zu bereits in Großbritannien lebenden Verwandten sei das Motiv und nicht eine sogenannte Flucht vor Kriegsgeschehnissen oder Folter und Verfolgung.

Dieses Szenario droht selbstverständlich auch dem europäischen Festland, insbesondere Deutschland mit seiner fast schon obszön anmutenden Bereitschaft der Versorgung von Migranten durch Sozialleistungen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 16. Juli 2020, wonach klargestellt wurde, zu welchem Zeitpunkt ein Kind minderjährig sein muss, wenn ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt wurde, öffnet weitere Türen für Migrationswillige.

Amtskirchen als „Seenotretter“

Nach Ansicht der Richter ist „der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich. Wird das Kind danach im Lauf des gerichtlichen Verfahrens dann volljährig, so kann der Antrag deswegen nicht für unzulässig erklärt werden.“ Das Urteil des EuGH, so der Migrationsrechtler Constantin Hruschka vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und -politik in München, stärkt nun das Recht auf Familieneinheit und den effektiven Rechtsschutz für Migranten erheblich. Und damit der Zustrom meist junger Männer aus Ländern mit tribalistisch-archaischer Kultur auch ja nicht abreißt, engagieren sich besonders deutsche Amtskirchen und NGOs als Seenotretter im Mittelmeer.

Hilfsorganisationen wie Sea-Eye, Sea-Watch und SOS Méditerranée betreiben das Endgeschäft afrikanischer Menschenschmuggler mit Hingabe und moralingetränkter Selbstgewissheit. Dass die Deutschen und andere Europäer dabei auf der Strecke bleiben, ist den selbsternannten Menschenfreunden ohne Grenzen völlig egal.

„Party“ in Frankfurt, Stuttgart und Berlin

So wurden 2018 in Deutschland 1,025 Millionen Opfer von Straftaten gegen das Leben (Mord und Tötungsdelikte), die sexuelle Selbstbestimmung, die persönliche Freiheit und Rohheitsdelikte (vor allem Körperverletzung und Raub) registriert. Die Welt schrieb im April 2019: „Darunter waren 102.000 Opfer von Straftaten, bei denen mindestens ein Zuwanderer tatverdächtig war – ein Anstieg um sieben Prozent im Vergleich zu 2017. Das heißt: Etwa jedes zehnte Opfer einer der oben genannten Straftaten, zu denen 2018 ein Verdächtiger ermittelt werden konnte, wurde der Täterkategorie ‚Zuwanderer‘ zugeordnet.“

Wen das noch nicht überzeugt, der kann im Rückblick auf die jüngsten Krawallnächte in Frankfurt am Main, Stuttgart und Berlin gut nachvollziehen, wie der deutsche Rechtsstaat aus den Fugen gerät und sich im Rückzugsmodus befindet. Dass sich ganz nebenbei ein Bündnis zwischen Linksextremen und Migranten, das als „Migrantifa“ firmiert, gebildet hat, setzt dem Ganzen die Krone auf.

Um weitere Bodenverluste beim Kampf um unsere rechtsstaatliche Ordnung und unsere kulturelle Identität zu verhindern, ist der AfD-Landtagsabgeordnete Hans Peter Stauch aus Baden-Württemberg, mit einem Zwölf-Punkte-Programm an die Öffentlichkeit getreten.

Er fordert:

  1. Wer das Gastrecht missbraucht, muss raus: Kriminelle Ausländer und abgelehnte Asylbewerber sofort abschieben!
  2. Asyl ist Schutz auf Zeit, keine Bleibegarantie! Daher: Konsequente Rückführung nach Ende der Fluchtursache!
  3. Schengen-Abkommen auf zwei Jahre aussetzen, Grenzen schützen, illegale Migration beenden!
  4. Das Dublin-Verfahren ist einzuhalten: Wer über einen sicheren Drittstaat einreist, hat kein Asylrecht in Deutschland!
  5. Geld sinnvoll investieren: Auffanglager vor Ort statt in Deutschland!
  6. Wer keine Papiere hat, unwahre Angaben macht und eine Altersprüfung verweigert, dem muss das Asylrecht verweigert werden!
  7. Sanktionen gegen Staaten, die bei der Rückführung von Schein-Asylanten nicht kooperieren!
  8. Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegenüber Drittstaaten, die sich weigern, in Asylfragen zu kooperieren.
  9. Pull-Faktoren minimieren: Kein Bargeld oder Handys für Asylbewerber in laufenden Verfahren!
  10. Konsequente polizeiliche Durchleuchtung von Migrantifa und „Party-Szene“!
  11. Schlepperbanden und deren europäische Helfer konsequent strafrechtlich verfolgen!
  12. Europäischer Grenzschutz: Rückführung illegaler Migranten statt staatlich organisierter Transfers nach Europa!

Alle zwölf Maßnahmen haben ihre Berechtigung. Die Bundesregierung wird sie – so unsere Prognose – trotzdem ignorieren und die Masseneinwanderung damit weiter forcieren.

(Bild: Pixabay)

2 Kommentare zu “Aktionsplan gegen Masseneinwanderung

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