Anstoß

Brauchen wir Meinungsfreiheit?

Die von Gesinnungsterror drangsalierte Opposition verlangt oft nach Meinungsfreiheit. Doch brauchen wir das wirklich? Ein Gedankenexperiment.

In deutschen Landen und zahlreichen anderen westlichen Staaten, die sich allesamt als „demokratisch“ verstehen, gibt es keine Meinungsfreiheit. Mit „Demokratie“ ist gemeint, dass der globalistische Liberalismus in Form der Finanzmacht die absolute Herrschaft und Verfügungsgewalt über das Menschenmaterial inne hat und, dass jeder alle paar Jahre eine der Parteien „wählen“ darf, die dies unterstützen. Alle auch nur im Geringsten davon abweichenden Personen werden vom Staat und seinen Helfershelfern attackiert, kriminalisiert und auf vielfältige Weise zersetzt.

Es fängt an mit Denunziation und Verleumdung im Internet und geht nicht selten weiter mit physischen Übergriffen und Attacken auf die Wohnung oder das Auto. Verlust des Arbeitsplatzes und der Ausschluss aus allen möglichen Organisationen gehören mehr oder weniger zum Pflichtprogramm. All dies geschieht natürlich stets im Namen der „Toleranz“ und wird pauschal bejubelt, staatlicherseits unterstützt und bemäntelt. Hier soll es aber vor allem um die immer mehr verschärften Meinungsgesetze gehen, also um den allgemein akzeptierten Justizterror gegen kritische Bürger und Oppositionelle.

Die Unfreiheit des Andersdenkenden

Nach Meinungsfreiheit verlangen stets immer nur diejenigen, die keine haben, weil sie nicht an der Macht sind. Es ist aber ein sinnloses Unterfangen in einem mehr oder minder totalitären System die politische Kaste um die gnädige Gewährung der Meinungsfreiheit, die sie ja bewusst nicht zulässt, anbetteln zu wollen. Gerne wird dabei etwa der Sentenz „Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden“ zitiert, der von der irren Kommunistin Rosa Luxemburg stammt, die für ihre Verbrechen hingerichtet wurde.

Das ist natürlich eine Art Treppenwitz der Geschichte, da Luxemburg selber eine absolut totalitäre Einstellung besaß. Wenn sie dazu in der Lage gewesen wäre, hätte sie sicher alle Andersdenkenden in den Gulag geschickt. Doch sie war eben mit ihren tiefroten Spinnern in der Minderheit und verlangte deshalb nach einer „Freiheit“, die sie den anderen sicherlich nicht gewährt hätte, wenn ihr wahnsinniger Putsch nicht in die Hose gegangen wäre.

Wir dürfen nicht die liberalen Utopien und die damit verbundenen Kampfbegriffe übernehmen. Die Vorstellung, es könnte eine perfekte „Demokratie“ geben, also einen Staat, in dem durch eine geheiligte Verfassung ein auf wirklicher Chancengleichheit beruhender freier Wettbewerb der Ideen stattfindet, ist Unsinn. So etwas gab es noch nie und wird es auch nie geben. Wir müssen zur Herrschaft gelangen, um Deutschland und ganz Europa zu retten. Wenn die momentanen Verhältnisse „pluralistisch“ sind, dann heißt das, dass wir sie auf ganz rechtsstaatlichem Wege einfach umkehren müssen.

Wir werden richtige Demokraten sein

Wenn „Demokratie“ heißt, dass man Menschen ins Gefängnis stecken kann, wenn sie eine andere Meinung äußern, dann bedeutet das für uns, dass wir, wenn wir einmal an der Macht sind, auch richtige Demokraten sein werden. Die „Demokratie“ wird nämlich als die Diktatur der 51 Prozent verstanden, wobei dies bereits eine überaus geschönte Zahl ist. Denn es herrscht natürlich nicht die „Mehrheit“ der „Wähler“, sondern eine noch viel kleinere abgehobene Schicht an „Gleicheren“. Wenn wir auf demokratischem Wege in die Lage gekommen sind, die Gesetze an die Wirklichkeit anzupassen, warum sollten wir das nicht auch tun, wenn genau das doch seit Jahrzehnten von den Etablierten als vollkommen legitim und normal angesehen wird?

In der Bundesrepublik wird die „Volksverhetzung“ bekanntlich ja so verstanden, dass nur „Biodeutsche“ gegen Ausländer hetzen können, jedoch nicht Ausländer gegen die Deutschen. Der Paragraph müsste dann also in „Antideutsche Hetze“ umbenannt und entsprechend eingeschränkt werden. In Österreich gibt es z.B. den berüchtigten Paragraphen 3g des NS-Verbotsgesetzes, welcher eine „Betätigung im nationalsozialistischen Sinn“ unter Strafe stellt. Da keiner so genau weiß, was das heißen soll, es sich also um ein völlig unbestimmtes Tatbild handelt, öffnet der Paragraph gesinnungsjuristischer Willkür Tür und Tor. Stattdessen werden wir eines Tages die „Betätigung im multikulturalistischen Sinn“ verbieten.

Linke Meinungsverbrechen ahnden?

Mit welcher Begründung könnte man uns das versagen wollen, wenn wir einmal die demokratische Mehrheit errungen haben? Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Immerhin gilt es die Verbreitung von Hass und Intoleranz und von falschem Denken einzuschränken. Auch soll nicht jede Geschichtslüge Propagierung finden dürfen, aus Rücksicht auf Anstand und Zartgefühl. Keiner, der noch alle Tassen im Schrank hat, kann etwa leugnen, dass die deutsche Armee 1918 im Felde nach wie vor unbesiegt war und nur von den roten Novemberlumpen quasi von hinten erdolcht wurde. „Gutheißung oder gehässige Verharmlosung der Novemberverbrecher“ muss also unbedingt geahndet werden.

Wäre es nicht schön, einmal solche Nachrichten in der Zeitung lesen zu können?

1.

„Linksextremismus: In Greifswald wurden im Zuge einer Hausdurchsuchung bei einer inländerfeindlichen Aktivistin zahlreiche Multikulti-Devotionalien gefunden. Neben einem Transparent mit der Aufschrift ‚Refugees Welcome‘ wurden u. a. auch eine Regenbogenfahne, vegane Kochbücher und diverse Teddybären sichergestellt.“

2.

„Hasskriminalität: Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Stefan B. staunte nicht schlecht, als in der Nacht von Samstag auf Sonntag das Jagdkommando des Bundesheeres sein Haus in Hadersdorf stürmte. Am Tag zuvor hatte der 73-jährige Pensionist auf Facebook egalitaristische Hetze verbreitet. Unter anderem schrieb er widerliche Parolen wie ‚Alle Menschen sind gleich‘ und ‚No border, no nation.‘ Der gelernte Sozialarbeiter, der sich in Untersuchungshaft befindet, muss jetzt mit bis zu zehn Jahren schweren Kerker rechnen. Justizminister Ulrich Mayer (Demokratische Partei für Freiheit und Fortschritt) gab sich in einer Pressekonferenz zufrieden und bezeichnete die Aktion als absolut verhältnismäßig und notwendig. ‚Da ist uns ein dicker Fisch ins Netz gegangen. Natürlich ist Meinungsfreiheit und Pluralismus in unserem demokratischen Rechtsstaat äußerst wichtig. Doch wer die Meinungsfreiheit missbraucht, um Hass und Hetze zu verbreiten, hat sie verwirkt“, so Mayer.“

3.

„Neue Beweise im UBB-Prozess: Im seit fünf Jahren andauernden Großprozess gegen die linkskriminelle Gruppe ‚Ulm bleibt bunt‘ (UBB) kamen neue Fakten ans Licht. Auf einem Laptop sind E-Mails aufgetaucht, in denen offen von der Errichtung einer ‚bunten Republik‘ und von der Etablierung eines ‚Einbürgerungsverfahrens‘ gesprochen wird. Hauptangeklagter Thomas Schlosser hatte bisher immer verleugnet, dass seine Gruppe die dauerhafte Ansiedlung von Fremden plante und stets behauptet, sie hätten lediglich echte Kriegsflüchtlinge auf Zeit aufnehmen wollen. Staatsanwalt Möllendorfer hat nur 14 Jahre Haft für Schlosser, wegen ‚eines besonders schweren Falls von multikulturalistischer Wiederbetätigung‘ beantragt. Die Mitangeklagten Petra Stein und Jürgen Heine könnte eine mildere Verurteilung wegen ‚Beihilfe zur Umvolkung‘ erwarten.“

(Achtung Satire: Nicht alles in diesem Beitrag ist ernst gemeint!)

Bild: janinsanfran, flickr, CC BY-NC-ND 2.0

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Jahrgang 1986, aus Wien, Studium der Philosophie, begreift sich als Vertreter der deutschen Alt-Right (Alternative Rechte) und ist seit 2014 als Journalist bei diversen Medien tätig und veröffentlichte mehrere Bücher. Maßgeblich war er beteiligt an PEGIDA in Österreich. Zudem ist er Gründer und Obmann von "OKZIDENT - Verein zur Förderung von Rechtsstaatlichkeit". - www.georgimmanuelnagel.at

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