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Jelpke will, dass andere zahlen: AufenthaltsG und Ehegattennachzug

Ulla Jelpke zeigte sich heute Mittag im Bundestag während ihrer Rede zum Ehegattennachzug in Bestform. Das Ausmaß ideologischer Verblendung erreichte solche Höhen, dass ich am liebsten dem geneigten Leser zur vorsorglichen Bereithaltung einer ausrechenden Anzahl von Hanfseilen (nur für den Fall der Fälle) für den hanfgewöhnten Hals von Tante Jelpke und Kollegen raten möchte. Doch nachdem sich nun der cholerische Schub etwas gelegt hat, bin ich sehr dankbar für die natürliche und unumgängliche Sterblichkeit des Menschen. Diese ist mir ein starker Trost. Nun, darum ging es:

Jelpke kritisierte die in 2007 verabschiedete Neuregelung des Ehegattennachzuges als „zutiefst familien- und ausländerfeindlich“, mit der Begründung es sei „eine Schikane für die Betroffenen“ unter „hohem Aufwand und Kosten für die Betroffenen vor der Einreise“ nach Deutschland Deutsch lernen zu müssen, um den Sprachtest absolvieren zu können. Die Linke unterstütze zwar das Anliegen, dass Ausländer Deutsch lernen müssten, aber „Deutsch“ werde „schließlich am besten in Deutschland erlernt“.  Weiters beklagte die Kommunistin, die unter anderem der Welt schon einmal ernstlich Antikommunismus vorwarf, das Problem der Analphabeten, denen auch das Goethe-Institut im Ausland nichts nütze. Ja wie sollen die denn den Sprachtest bestehen? Es sei wirklich schlimm, dass CDU und SPD das Gesetz so formliert hätten, dass nur noch Leute einwandern sollten, die etwas zur Wirtschaftlichkeit der Zuwanderung beitragen können. Ganz schrecklich sei auch, dass die Zahl der Visumszahlen seit 2007 eingebrochen sei und und die Zahlen der Familienzusammenführung hinter dem Stand von 2006 geblieben seien, obwohl die CDU (!) versprochen habe, das werde sich schon wieder einpegeln.

Dass sie der CDU in gewohnter rabulistischer Verdrehung der Kausalitäten Familienfeindlichkeit vorwarf, ist noch das witzigste innerhalb der Rede gewesen. In Jelpkes Logik ist die Benachteiligung deutscher Familien (aufgrund hoher Abgaben) zugunsten von Ausländerfamilien durch die DEUTSCHE Regierung familienfreundliche Politik. Gewiss, Ulla.

Jelpkes Irrsinn bedeutete eigentlich für Deutschland:

1. Die Zuwanderung nach Germanien dürfe nicht (jedenfalls nicht von Deutschland) gesteuert werden.

2. Bildungstand/meßbare Intelligenz vor der Zuwanderung darf keine Rolle spielen.

3. Alle Maßnahmen, die die besseren Zuwanderer den schlechteren vorziehen, sind sowieso fremdenfeindlich.

4. Alle Kosten hat der deutsche Steuerzahler gefälligst zu übernehmen.

5. Ulla Jelpke zahlt keinen müden Cent dazu.

6. Freibier für alle.

Bei diesem ganzen Quark braucht man sich nicht über desolate Staatsfinanzen wundern. Ich fordere daher:

Die vollständige Privatisierung des Ausländer- und Asylrechts. Die Durchführung von Asyl/Aufnahme von Einwanderern ist keine Aufgabe des Staates. Jeder darf jedem Asyl bzw. einen Aufenthaltsstatus gewähren, hat aber daraus resultierende Kosten vollumfänglich PRIVAT zu tragen. Zwei Deutsche bürgen öffentlich vor einem Standesbeamten für einen Asylanten/Einwanderer mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe für Forderungen gegen den Migranten, um diesem einen staatlich anerkannten Aufenthaltstitel zu verschaffen. Die Bürgschaft unterliegt nicht der Restschuldbefreiung in der Insolvenz. Für Asyl-/Einwandererbürgschaften gilt keine Pfändungsfreigrenze. Eine Umlage der Asylkosten auf öffentliche Einrichtungen/Institutionen/Behörden ist unzulässig. Das Asylrisiko ist nicht versicherbar. Ziel entsprechender Regelungen muss es sein, eine Abwälzung entstehender Kosten auf die Allgemeinheit unter allen Umständen zu verhindern. Dies muss unabhängig von Familienzusammenführungen u.Ä. gelten. Ich verspreche damit wären alle Probleme gelöst.

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