Gesichtet

Tabuthema: Gewalt gegen Männer

Die politischen Maßnahmen zur Ausrottung eines Virus und die damit verbundene massenhypnotische Annahme, dass die Menschen bei schönstem Frühlingswetter idealerweise zu Hause aufeinanderhocken sollten, führen auch zu einem Anstieg der häuslichen Gewalt.

„Wenn das Zuhause zur Hölle wird“, titelte entsprechend das politische Feuilleton von Deutschlandfunkkultur am 16. April 2020, benennt im Audio-Beitrag aber ausschließlich männliche Täter. Allerdings kaum eine Überraschung für eine Gesellschaft, aus deren Mitte heraus eine bestimmte Menschengruppe als toxisch bezeichnet wird und die mental auf Hexenprozesse zusteuert. An dieser Stelle vielleicht einen Schritt zurück – nur raus aus dem giftigen Nebel!

Wenn Männer Opfer häuslicher Gewalt werden

Der Weiße Ring, Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität, vergab 2017 in der Kategorie Hörfunk an die freie Reporterin Catalina Schröder den Journalisten-Preis für ihren Beitrag „Von Psychoterror bis Vergewaltigung: Wenn Männer Opfer häuslicher Gewalt werden“, der am 10. Oktober 2016 in der Sendung „Zeitfragen“ auf Deutschlandfunkkultur ausgestrahlt wurde. Catalina Schröder greift in dem Feature das Tabuthema Gewalt gegen Männer auf und zeichnet dabei die Geschichte eines von einer Frau vergewaltigten Mannes nach.

Und was macht Deutschlandfunkkultur? Das Hörfunkprogramm nimmt den Audio-Beitrag heraus, so dass sich niemand mehr das ausgezeichnete Feature anhören kann. Auf eine telefonische Presseanfrage hin erklärte man mir am 16. Januar, dass Deutschlandfunkkultur alle Hörfunkbeiträge nach einem halben Jahr herausnehmen würde. Was freilich nicht stimmt, wie es jeder leicht überprüfen kann. Eine anschließende schriftliche Presseanfrage, warum der Beitrag von Catalina Schröder nicht mehr abzurufen ist, blieb ohne Antwort.

So bleibt nur die Spekulation: Haben Gleichstellungsbeauftragte die Rollenbilder von Frauen und Männern bei Deutschlandradio überprüft und von den Programmverantwortlichen die Entfernung des Beitrags von Catalina Schröder gefordert – als reine Routinemaßnahme, um das Vorkommen von Frauen in den Programmen ihrer eingebildeten gesellschaftlichen Realität anzupassen?

Studie: Beide Geschlechter sind gleich gewalttätig

Wie dem auch sei, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag Pilotstudie „Gewalt gegen Männer“ mit Stand 2004 zeigt, dass „jedem vierten Mann einmal oder mehrmals mindestens ein Akt körperlicher Gewalt durch die aktuelle oder letzte Partnerin widerfuhr“. Dies entspricht in etwa der Anzahl Frauen, die in Befragungen angeben, Gewalt zu erleben. Häusliche Gewalt gehe von beiden Geschlechtern gleichermaßen aus, meint auch der deutsche Kriminologe Michael Bock. Er sagt für ein Forschungsprojekt der Gemeinschaft der Katholischen Männer Deutschlands und der Männerarbeit der Evangelischen Kirche in Deutschland:

„Die meisten männlichen Opfer hindert schon ihre Geschlechtsrollenidentität daran, sich selbst als Opfer von ‚Gewalt‘ einer (ihrer) Frau zu sehen, denn dies ist mit einer achtbaren männlichen Identität nicht vereinbar (…) Sie finden weder kommunikative Resonanz noch soziale oder rechtliche Unterstützung. Man glaubt ihnen nicht, sie werden ausgelacht, in ihrem sozialen Umfeld, bei Experten beiderlei Geschlechts und vor Gericht, weil dort die Vorstellung verbreitet ist, häusliche Gewalt sei männliche Gewalt.“

Wen wundert es also, dass laut der Pilotstudie „kein einziger der Männer, die angeben, häusliche Gewalt durch die Partnerin erfahren zu haben, die Polizei gerufen hat, obwohl einige der Meinung waren, dass die Partnerin dafür bestraft werden sollte“. Was einer Dunkelziffer von 100 Prozent entsprechen würde. Der Abschlussbericht der Pilotstudie las sich noch vielversprechend:

„Inzwischen ist die Pilotstudie mit einem beachtlichen Gewinn an neuen Erfahrungen und wichtigen ersten Ergebnissen abgeschlossen. Diese machen deutlich, wie wichtig es ist, die ins Auge gefasste Hauptstudie an einer repräsentativen Stichprobe der männlichen Bevölkerung durchzuführen. Die Ergebnisse dürften wesentlich dazu beitragen, die Situation von männlichen Opfern von Gewalt, ähnlich wie das vor Jahrzehnten mit weiblichen Gewaltopfern der Fall war, mehr ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und damit auch den Zugang zu Hilfsmöglichkeiten zu erleichtern.“

Die Hauptstudie wurde allerdings nie in Angriff genommen. Stattdessen teilen 2019 die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey, und die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Katarina Barley, in einer für die Öffentlichkeit bestimmten Broschüre zur aktuellen Fassung des Gewaltschutzgesetzes lapidar mit: „Häusliche Gewalt wird überwiegend gegen Frauen durch den Partner oder ehemaligen Partner ausgeübt.“

„Enorm hoch“ entpuppt sich als Rückgang

Und sie versetzen den Leser in Unruhe darüber, dass laut einer neuen repräsentativen Studie der Europäischen Grundrechteagentur „das Ausmaß von Gewalt gegen Frauen in Deutschland weiterhin enorm hoch ist. Rund 22 Prozent der befragten Frauen im Alter von 18 bis 74 Jahren haben körperliche und/oder sexuelle Gewalt in der Partnerschaft erlebt“. Die „enorm hohen Zahlen“ liegen immerhin drei Prozentpunkte unter den Gewalterfahrungen, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seinerzeit umgekehrt für Männer ausgemacht hatte, doch verleugnet es mittlerweile die Ergebnisse der eigenen Pilotstudie.

Dabei hatte das mittlerweile allen bekannte Robert Koch-Institut schon 2013 das weithin angenommene Geschlechterverhältnis umgeworfen. Die Ergebnisse der „Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland“ blamieren die deutsche Politik: „Frauen waren signifikant häufiger Täterinnen von körperlicher und psychischer Gewalt im häuslichen Bereich (Partnerschaft, Familie) als Männer. Das Belastungserleben infolge körperlicher und psychischer Gewaltopfererfahrungen war bei Männern insgesamt deutlich höher, insbesondere bei häuslicher Gewalt (Partnerschaft, Familie).“

Signifikant häufiger? Mich interessiert nun, wie viele Milliarden an Projektgeldern das Familienministerium für den Opferschutz von Frauen respektive für den von Männern regelmäßig bereitstellt. Das könne man nicht sagen, da im Etat nicht zwischen Männern und Frauen differenziert würde, sagt der Ansprechpartner für die Presse. Und fast reflexhaft: „Gelder gehen natürlich auch an Männerhäuser.“ Von denen es gerade einmal drei gibt, gegenüber mehr als 430 Frauenhäusern. Man empfiehlt mir, meine Frage noch einmal schriftlich zu formulieren. Eine Antwort erhalte ich trotz Nachhakens nicht.

Als Deutschlandradio einen lichten Moment hatte und in gleicher Sache intervenierte, machte die nationale Hörfunksäule des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine ähnliche Erfahrung. Weder die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) noch ihre Staatssekretärin hätten mit Deutschlandradio sprechen wollen. Angeblich hätten beide keine Zeit gehabt. Trotz mehrfacher Anfragen seien aus dem Ministerium nur Absagen gekommen.

Ein Staatsgeheimnis

Wenn eine Regierung schon den eigenen Staatsfunk anschweigt, dann hütet sie offenbar ein Staatsgeheimnis. Warum gibt es eigentlich ein Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und kein Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, Männer und Jugend? Dass in der deutschen Politik Männer den Frauen nicht gleichgestellt sind, ist für ein hochentwickeltes Land aus dem fortschrittlichen westlichen Kulturkreis erklärungsbedürftig. Folgender Vergleich gibt einen Hinweis:

Gleichheitsgebot und Diskriminierungsverbot könnte man für das deutsche Grundgesetz so zusammenfassen: „Frauen und Männer werden von Rechts wegen gleichgestellt (Art. 3 Abs. 2 GG) und haben somit die gleichen Rechte und Pflichten. Die Diskriminierung von Frauen ist daher nicht zulässig.“ Für die Schweizerische Bundesverfassung würde entsprechend gelten: „Das Verbot der Diskriminierung von Frau und Mann bzw. das Gebot der Gleichstellung von Frau und Mann findet sich speziell geregelt in Art. 8 Abs. 3 BV.“

Im Gegensatz zur Schweiz gibt es also im deutschen Grundgesetz kein explizites Verbot der Diskriminierung von Männern. Die Grundannahme dabei ist wohl ein Patriarchat, das Frauen unterdrückt. Der renommierte Opferanwalt Shahram Iranbomy schildert mir die aus der Unwucht des Grundgesetzes resultierende Rechtswirklichkeit:

„Wenn es um die Folgen einer Trennung geht, dann wird eine Verhandlung im Familiengerichtssaal in aller Regel zu einem Frauenkampf mit allen (schauspielerischen) Mitteln gegen vielfach unschuldige Männer. (…) Deutsche Richter sprechen oft das Unrecht im Namen des Rechts.“

Vor dem Hintergrund, dass Männer kaum mehr aufzuweisen haben als katholische Männergesangsvereine, stellt sich an dieser Stelle folgende Frage: Was haben Frauenpolitik, Frauenforschung, Frauenbewegung, Frauenbeauftragte, Frauenberatungsstellen, Frauenabteilungen in den Ministerien, Frauenförderprogramme, Frauengesundheitsberichte, Frauennetzwerke, Frauenpower-Journalismus, Frauenreferate, Frauendezernentinnen, Landfrauenverbände, Frauenarbeitsgemeinschaften, Frauenrechtler, Frauenjustiz usw. nicht schon alles an Selbstverständnis zwischen Mann und Frau eingerissen? Am besten zusammengefasst in dem Begriff Gender Mainstreaming als totalitäre Steigerung, unser Land flächendeckend durch ein einheitliches Gestaltungsprinzip „auf den rechten Weg“ zu bringen?

Frauenvollversammlung

Ob die Polizei den rechten Weg geht, indem sie männliche Opfer häuslicher Gewalt marginalisiert? Nur ein Beispiel: Die Polizei Brandenburg, für die über 8.000 Beamte arbeiten, hat eine eigene Zeitung, die vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg herausgegeben wird. Die Ausgabe 02/2019 von info110 macht mit polizeilichem Opferschutz auf. Zum Titelthema berichten u.a. Opferschutzbeauftragte von ihrer Arbeit.

Die Chefredakteurin wählt als eine Zwischenüberschrift das umfassend im Gewaltschutzgesetz verankerte Leitmotiv staatlicher Intervention: „Wer schlägt, der geht. Das Opfer bleibt!“ Gleich darunter geht der Text weiter mit „Ein Viertel der in Deutschland lebenden Frauen hat bereits Gewalt durch (Ex-)Partner erlebt (…)“. Männer als Gewaltopfer werden im Bericht nicht erwähnt. „Dass in dem besagten Artikel Männer als Opfer von Partnergewalt keine Erwähnung finden, heißt nicht, dass es derartige Fälle nicht gibt“, emailt der stellvertretende Pressesprecher des Ministeriums auf meine Nachfrage zurück.

Es ist wie bei Dick&Doof. Immer wenn man denkt, das war es jetzt, fällt einem doch noch ein Ziegelstein auf den Kopf: Kürzlich erhielt ich über den E-Mail-Verteiler meiner Hochschule eine Einladung zur Frauenvollversammlung der Fachhochschule Frankfurt. Als einen Programmpunkt verspricht der Veranstalter „aktivierende Einblicke in das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützte innovative Projekt GenderFoLI – Genderfortbildungen für Lehrende in den Ingenieurwissenschaften des Gender- und Frauenforschungszentrums der Hessischen Hochschulen“. Was man als männlicher Hochschulangehöriger so alles mitbekommt, wenn man im E-Mail-Verteiler ist.

(Bild: Pixabay)

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