Gesichtet

Betonklötze verschandeln Opernplatz

Eine sehr schöne Vision hat die Nordstern.Kirche Frankfurt für sich formuliert:

„Wir wollen „Göttliche Schönheit strahlen lassen“ – in unserem Leben, unserer Kirche und unserer Stadt. Wir glauben, dass seine Schönheit Hoffnung, Kraft und Liebe in alle dunklen Situationen und Beziehungen bringen kann. Seine Gnade kann jeden Menschen und jede Situation verändern und so, wie unser Name NORDSTERN es symbolisiert, Licht und Orientierung sein. Und gemeinsam tragen wir dieses Licht seiner Schönheit in unsere Welt hinaus.“

Wenn nur der Frankfurter Polizeipräsident Gerhard Bereswill nicht wäre. Die Verantwortlichen der Alten Oper hätten der visuell brutalen Störung des harmonischen Gesamteindrucks zugestimmt, sagt er. Wer hat was gemacht?

Stadt und Polizei haben auf dem Opernplatz – dem einzigen Platz in Frankfurt mit weltstädtischem Charme – Betonblöcke aufstellen lassen, um Anschläge mit Terror-LKWs zu verhindern, wie sie in Berlin, Nizza, London oder Barcelona stattfanden.

In einer schriftlichen Stellungnahme stellt sich der Intendant und Geschäftsführer der Alten Oper, Dr. Stephan Pauly, hinter den Polizeipräsidenten.

„Sehr geehrter Herr Folger,

besten Dank für Ihre E-Mail und Ihre Anfrage, die wir gerne im Folgenden beantworten: 

Die für die Sicherheit zuständigen Behörden haben die Aufstellung von Betonblöcken an bestimmten Punkten der Frankfurter Innenstadt, so auch am Opernplatz, entschieden. Wir sehen keinen Anlass, die Richtigkeit und die Notwendigkeit dieser Maßnahme anzuzweifeln oder zu kommentieren. Die Frage der Sicherheit der Menschen auf dem Opernplatz ist wichtiger als die Frage, ob die Betonblöcke visuell ansprechend sind oder nicht.“

Die Richtigkeit und Notwendigkeit behördlicher Maßnahmen anzuzweifeln und zu kommentieren ist dann wohl meine Aufgabe als Journalist. So hake ich bei der Frankfurter Polizei nach:

Ich habe eine Frage zu den Betonblöcken auf dem Opernplatz, die dort aus Schutz vor LKW-Anschlägen aufgestellt wurden. Nach Auskunft der Frankfurter Feuerwehr „sind die Barrieren so aufgestellt, dass sie jederzeit mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr und Rettungsdienstes passiert werden können.“ Wenn große Löschfahrzeuge jederzeit auf den Opernplatz fahren können, dann können dies sicherlich auch „Terror-LKWs“ tun. Erfüllen die aufgestellten Betonblöcke also ihrem Zweck, mögliche Anschläge zu verhindern?

Pressesprecher Manfred Füllhardt kann mir Folgendes mitteilen:

„Tatsächlich sind Vorkehrungen getroffen worden, die es Einsatzfahrzeugen ermöglichen, sozusagen an den Barrieren vorbei, auf den Opernplatz zu gelangen. Tatsächlich wurden Barrieren so gesetzt, dass es in langsamer Fahrt möglich ist, diese zu passieren. Damit wird erreicht, dass der von Ihnen beschriebene „Terror-Lkw“  nicht in voller Fahrt auf den Platz gelangen kann. Trotzdem aber können die Rettungskräfte ohne große Zeitverzögerung ihrer Arbeit für die Allgemeinheit nachkommen.“

Dank der Umsicht des Frankfurter Polizeipräsidenten müssen also Terror-LKWs, die  – selbstverständlich außerhalb der Stoß- und Messezeiten – über die Bockenheimer Landstraße angeflogen kommen, kurz vor Erreichen des Opernplatzes erst kurz abbremsen, bevor sie dann in die Menschenmenge fahren. Mich überzeugt dieses Sicherheitskonzept nicht.

Abgesehen davon hat Polizeipräsident Gerhard Bereswill überhaupt recht mit seiner Annahme über Betonblöcke? Stellen wir uns einfach eine neue Ölkrise vor und die Bundesregierung ordnet erneut als Konsequenz einen autofreien Sonntag an. Ein Terror-LKW nutzt die günstige Gelegenheit aus und jagt ohne jede Behinderung auf die Betonblöcke zu. Was passiert jetzt?

Wolfgang Sigloch, Pressesprecher bei der deutschen Prüfgesellschaft DEKRA, hält allein unter physikalischen Gesichtspunkten ein Standhalten der Betonblöcke für unwahrscheinlich. Er hat einen Tischtennisball an der Wand vor Augen, gegen den ein Lederball geschossen wird. Anschließend verweist der Pressesprecher auf zwei Crash-Tests im Auftrag des Mitteldeutschen Rundfunks:

Ich denke, es sind weder Betonblöcke noch Zugbrücken und Wassergräben mit Krokodilen in den Städten. Ein Nationalstaat sichert besser seine Außengrenze. Deshalb werfen wir als Nächstes einen Blick an Deutschlands Grenze. Meine ausführliche Frage an die Pressestelle der Bundespolizei lautet:

Das Bundesinnenministerium teilte kürzlich dem Schriftsteller Dr. Frank W. Haubold auf dessen Anfrage mit:

„Herr Minister Dr. de Maizière hat am 13. September 2015 entschieden und dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums mündlich mitgeteilt, dass Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige derzeit nicht zur Anwendung kommen. Eine schriftliche Anordnung des BMI gibt es nicht. Die Entscheidung wurde im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung getroffen. Die bisherige Verfahrensweise kommt weiterhin zur Anwendung und ist zeitlich nicht befristet.“

Entsprechend bestätigt der Strafsenat des OLG Koblenz (Urteil v. 14.02.2017 – 13 UF 32/17) instanzgerichtlich die Aufhebung der Rechtsstaatlichkeit: „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

Das passende Sittenbild dazu zeichnet Leser Rainer S. von welt.de: „Mein Kumpel war 2015 als Bundespolizist an der Grenze zu Österreich. Er schildert die damalige Situation so. Hat sich ein Illegaler der Personenkontrolle widersetzt, so hat man ihn gemäß Befehl von oben passieren lassen. Auch die Erfassung der Illegalen geschah auf absolut freiwilliger Basis. Eine Kontrolle auf Waffen oder Drogen hat in keinster Weise stattgefunden. ‚Unseren Job da unten an der Grenze könnte eine Abteilung Pfadfinder auch machen‘, sagte er damals resignierend.“

Die Bundesregierung hat als einen elementaren Bestandteil unseres Grundgesetzes das Rechtsstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG zu beachten und anzuwenden. Dort heißt es unzweideutig, dass die vollziehende Gewalt (Exekutive) an Recht und Gesetz gebunden ist. Bundeskanzlerin Merkel dokumentiert durch ihre „Anordnung“ der offenen Grenzen, dass sie sich nicht an Recht und Gesetz gebunden fühlt.

Meine Frage ist nun: Warum unterwirft sich die Bundespolizei als Teil der Exekutive dieser „Anordnung“?

Eine Antwort blieb aus.

Der Frankfurter Polizeipräsident hat ja seine Karriere als Gruppenführer beim Bundesgrenzschutz begonnen. Wie sieht Gerhard Bereswill heute seine ehemaligen Kollegen an der Grenze? Ist es die richtige Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus, sich von der Politik gleichschalten zu lassen?

Aber mein Artikel soll bitteschön nicht tendenziös wirken. Gerne kopiere ich am Ende eine Erfolgsmeldung der Bundespolizei hinein – verfasst im Stil Der Deutschen Wochenschau:

„Die Bundespolizei hat am Mittwoch (28. Januar) auf der Inntalautobahn einen Gambier festgenommen. Er hatte bei der Grenzkontrolle fremde Dokumente vorgelegt, um nach Deutschland einzureisen. Inzwischen sitzt der Mann im Gefängnis.

In der Grenzkontrollstelle bei Kiefersfelden überprüften Bundespolizisten die Insassen eines Fernbusses aus Mailand. Ein Afrikaner wies sich mit einem gambischen Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel für Italien aus. Bei der genauen Inaugenscheinnahme der Dokumente fanden die Beamten heraus, dass der Mann nicht mit der in den Papieren ausgewiesenen Person übereinstimmt. Der 27-Jährige setzte seine Reise nicht mit dem Bus sondern mit der Bundespolizei fort. In der Dienststelle gab der Festgenommene an, die Papiere eines Freundes genommen und für die Busfahrt genutzt zu haben. Erste Ermittlungen ergaben, dass er bereits im Herbst des vergangenen Jahres versucht hatte, unerlaubt ins Land zu gelangen.

Aufgrund des wiederholten Versuchs der unerlaubten Einreise und der klaren Sachlage bezüglich des Ausweismissbrauchs stand der gambische Staatsangehörige bereits einen Tag nach seiner Festnahme vor Gericht. In einem „beschleunigten Verfahren“ wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro verurteilt. Da der Verurteilte nicht über die notwendigen Barmittel verfügte, musste er ersatzweise eine 90-tägige Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Gablingen antreten.“

Und das Beste ist: Zu dieser großartigen Erfolgsmeldung darf der Bürger sogar Fragen stellen!

„Rückfragen bitte an:

Yvonne Oppermann
Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Burgfriedstraße 34 – 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 80 26 2200
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de“

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